Betreff
Bebauungsplan 287A - Dürener Straße/Hovermühle -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
449/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

        I.            Die Aufstellung des Bebauungsplans 287A – Dürener Straße/Hovermühle - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

      II.            Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


 

Zur Entwicklung des ehemaligen Prysmian/Kabelwerk Lynen Firmenstandortes südlich der Dürener Straße ist die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment (Baumarkt/Gartencenter) geplant. Dazu soll die Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Baumarktes aus dem Gewerbegebiet Königsbenden auf die Flächen des ehemaligen Prysmian-Standortes mit einer geplanten maximalen Verkaufsfläche von 10.300 qm planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

Im Parallelverfahren wird für die Neuordnung des gesamten Bereiches zwischen dem Gewerbegebiet Königsbenden und dem ehemaligen Prysmian-Standort das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dürener Straße/Hovermühle – durchgeführt. Für weitere Informationen wird auf den Sachverhalt zur Sitzungsvorlage VV 448/14 verwiesen.

 

Die für die Planverfahren erforderlichen städtebaulichen und gutachterlichen Leistungen erfolgen auf Kosten des Eigentümers/Investors des ehemaligen Prysmian-Standortes.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 287A – Dürener Straße/Hovermühle –  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu beschließen.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen, etc. trägt der Eigentümer/Investor.

 


Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.