hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dürener
Straße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 8 Abs. 3
BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird
beschlossen.
- Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an
dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Zum Jahresende 2012 wurde der über 120 Jahre
südlich der Dürener Straße bestehende Firmenstandort des ehemaligen Kabelwerks
Lynen durch die Prysmian Deutschland Group aufgegeben. Um an diesem östlichen
Eingangstor Eschweilers keine große Industriebrache entstehen zu lassen oder
gar zu verfestigen, hat die Stadtverwaltung frühzeitig Anstrengungen
unternommen, ein Konzept für die Nachfolgenutzung der Flächen zu finden. In
Gesprächen mit den Eigentümern wurde klar, dass ein Impuls für eine positive
Entwicklung gefunden werden muss, mit dem die weitere Entwicklung dieser
Gewerbe- und Industrieflächen am Ortseingang vorangebracht werden kann.
Da sich aus städtebaulicher Sicht an diesem
Standort die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit
nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment (Baumarkt / Gartencenter) anbietet, hat
die Stadt Eschweiler frühzeitig Gespräche mit der Bezirksregierung Köln über
die landesplanerischen Zielsetzungen geführt. Der Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt für das Plangebiet
und die Flächen südlich der Dürener Straße einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich
(GIB) dar. Standorte für großflächigen Einzelhandel dürfen nach der
landesplanerischen Zielsetzung jedoch nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
(ASB) geplant werden. Daher hat die Stadt Eschweiler mit Datum vom 05.12.2013
eine Änderung des Regionalplanes für den Teilbereich südlich der Dürener Straße
bis zum Kreuzungsbereich der Kölner Straße beantragt.
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am
27.06.2014 den Erarbeitungsbeschluss zur 16. Änderung des Regionalplanes Köln,
Teilabschnitt Region Aachen, gefasst. Dem Antrag der Stadt Eschweiler
entsprechend ist das Ziel des Verfahrens, den Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereich (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
umzuwandeln. Da sich der Gebietscharakter des GIB in Richtung eines
Gewerbegebietes u.a. mit Einzelhandelsnutzungen (entsp. ASB) entwickelt hat,
wird für den gesamten Bereich eine städtebauliche Neuordnung notwendig. Die
zukünftige Darstellung als ASB soll die tatsächlich vorhandene Nutzung als
überwiegender Gewerbestandort nachvollziehen und in dem Gebiet die Ansiedelung
von nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel ermöglichen. Das
Verfahren zur 16. Änderung des Regionalplanes wird aktuell durch die
Bezirksregierung Köln durchgeführt.
Im Laufe des Jahres 2014 hat der Eigentümer
für den Standort ein Konzept in Abstimmung mit der Stadtverwaltung entwickelt,
das die Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Baumarktes aus dem
Gewerbegebiet Königsbenden auf die Flächen des ehemaligen Prysmian-Standortes
umfasst (vgl. Anlage 5). Die Größe der Verkaufsflächen soll maximal
10.300 qm betragen. Der neue Baumarktstandort soll über die bestehende
Firmenzufahrt aus dem Kreuzungsbereich Dürener Straße/Kölner Straße erschlossen
werden. Für die Nachnutzung der verbleibenden Flächen (zum Teil mit
aufstehenden Gebäuden und Hallen) südlich des geplanten
Baumarktes/Gartencenters ist eine gewerbliche Nutzung geplant, die den Zielen
des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entspricht. Einzelhandelsbetriebe mit
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten werden hier zukünftig
ausgeschlossen.
Für diese Neuordnung des gesamten Bereiches
zwischen dem Gewerbegebiet Königsbenden und dem ehemaligen Prysmian-Standort
ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Weiterhin ist für die
konkrete Steuerung der Ansiedlung dieses großflächigen Einzelhandelsprojektes
mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment (Baumarkt/Gartencenter) die
Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Im Parallelverfahren soll dazu der
Bebauungsplan 287A – Dürener Straße/Hovermühle – aufgestellt werden (vgl. VV
449/14).
Die für die Planverfahren erforderlichen
städtebaulichen und gutachterlichen Leistungen erfolgen auf Kosten des
Eigentümers/Investors. Als erster Verfahrensschritt sind der
Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen, etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Die Aufstellung des
o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.