1. Dem Antrag des SKF e.V. vom 10.06.2014 auf inhaltlich unveränderte Fortführung der Leistungsvereinbarung bei gleichzeitiger Anpassung (Erhöhung) des städtischen Personalkostenzuschusses wird nicht entsprochen.
2. Dem Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit dem SKF e.V., ausschließlich für den Aufgabenbereich „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ unter Beibehaltung des bisherigen Personal-kostenzuschusses, wird zunächst für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 zugestimmt.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Eschweiler (SKF) beantragt mit Datum vom 10.06.2014 (Anlage 1) die Fortführung und Bezuschussung einer halben Stelle für den Bereich Allgemeine Soziale Beratung (ASB).
Aktuell wird dem SKF
auf Grundlage einer Vereinbarung (Anlage 2) vom 12.12.2012 (Laufzeitende
31.12.2014) eine finanzielle Förderung in Höhe von 27.100.--€ als jährlicher
Festbetrag gewährt. Die vom SKF zu erbringende Leistung ist in dieser
Vereinbarung mit „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ und
„Allgemeine Soziale Beratung“ beschrieben.
Die „Allgemeine
Soziale Beratung (ASB)“ des SKF umfasst Beratung, Begleitung und Vermittlung
bei behörd-lichen Angelegenheiten, bei Ehe- und Partnerschaftskonflikten,
Trennung und Scheidung, bei psychosozialen Problemen und seelischen Konflikten,
für ausländische Mitbürger und Flüchtlinge, beim Stellen und Ausfüllen von
Anträgen und Formularen, bei der Existenzsicherung (z.B. Miet- und
Stromrückstände); der SKF versteht sich als Ansprechpartner bei persönlichen
Problemen und sozialen Notsituationen (Quelle/Hompage SKF Eschweiler).
Anteile dieser beschriebenen Aufgaben werden durch
die Stadt Eschweiler in eigener Verantwortlichkeit
wahrgenommen;
Aufgaben aus dem Zuständigkeitsfeld SGB II/SGB XII sind durch den
Leistungsträger StädteRegion Aachen zu erfüllen und werden im Rahmen der
städteregionalen Umlage entsprechend durch die Stadt Eschweiler mit finanziert.
Letztlich bleibt ein Aufgabenfeld übrig, dass die „Präventionsberatung zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ umfasst.
Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, dass eine neue Vereinbarung mit dem SKF geschlossen wird
(Laufzeit bis 31.12.2015). Diese sollte jedoch ausschließlich zum Inhalt haben,
dass der SKF im Auftrag der Stadt Eschweiler eine“ Präventionsberatung zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ durchführt. Es wird weiterhin vorgeschlagen
die finanzielle Förderung für den SKF unverändert bei dem jährlichen Festbetrag
von 27.100.--€ zu belassen. Der SKF beantragt die Übernahme von Personalkosten
in Höhe von 34.300.--€ und weist darauf hin, dass bei einem Fehlbetrag von
7.200.--€ der bisherige Stellenumfang der ASB nicht mehr aufrecht erhalten
werden kann. Dies ist aus Sicht der Verwaltung mit Blick auf die Konzentration
der ausschließlich zu beauftragenden Leistungser-bringung im Rahmen der
Präventionsberatung dann auch nicht erforderlich.
Die Alternative zur
Übertragung der Aufgabe an den SKF wäre eine vergleichbare Stelle bei der Stadt
Eschweiler zu schaffen und dafür externes Fachpersonal einzustellen. Bei
eigener Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Eschweiler (50%
Beschäftigungsumfang, S 12, Stufe 2) würden die entstehenden Personalkosten bei
25.500€ liegen.
Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2015 wurden bei Produkt 053510101 Bez.: Sonstige Soziale Angelegenheiten, Sachkonto 53118090 Bez.: Allgemeiner Zuschuss an freie Wohlfahrtsverbände u.a. Mittel in Höhe von 27.100€ eingeplant.
Da es sich bei der Bezuschussung der halben Stelle für die „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ um eine freiwillige Leistung handelt, steht die Auszahlung unter Vorbehalt der Haushalts-genehmigung.
Keine