hier: Kostenentwicklung
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Zur Ausgangssituation wird auf die Darstellung in verschiedenen Verwaltungsvorlagen, insbesondere 84/10 (Beschlussfassung Stadtrat 28.04.2010), 008/11 (Beschlussfassung Stadtrat 09.02.2011) und 217/11 (Planungs- Umwelt und Bauausschuss am 08.12.2011) verwiesen.
Die FDP-Stadtratsfraktion hat erstmalig mit E-Mail vom 26.11.2013, danach in mehreren telefonischen und mündlichen Anfragen um Benennung der gesamten Kosten der Maßnahme gebeten. Inzwischen ist die Baumaßnahme fertiggestellt und ein Großteil der ausgeführten Gewerke schlussgerechnet worden, sodass es erst jetzt möglich ist, hierzu verlässliche Aussagen zu treffen.
Ausgangspunkt sind dabei die in der Verwaltungsvorlage Nr. 217/11 benannten Baukosten von 8.795.000,00 €.
Hierin war enthalten ein zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage erwarteter Aufwand in Höhe von 340.000 € für Aufstellung und Anmietung der Fertigbauklassen zur temporären Unterbringung zunächst der Grundschüler und danach auch der Hauptschüler. Da die Kosten hierfür nicht in den ursprünglichen Baukostenschätzungen enthalten waren und haushaltsmäßig nicht bei den investiven Kosten sondern auf einem Aufwandskonto verbucht wurden ist der in der VV Nr. 217/11 benannte Baukostenbetrag als Grundlage der weiteren Betrachtung um diesen Betrag zu bereinigen auf 8.455.000,00 €
Zum Stand 14.10.2014 betragen die investiv zu verbuchenden Baukosten
verteilt auf die Kostengruppen nach DIN 276
Kostengruppe |
Zahlungen € |
offene Aufträge € |
Summe € |
200 – Herrichten und Erschließen |
13.426,67 |
0 |
13.426,67 |
300 – Bauwerk – Baukonstruktion |
4.919.102,91 |
418,20 |
4.919.521,11 |
400 – technische Anlagen |
1.647.491,78 |
17.550,93 |
1.665.042,71 |
500 - Außenanlagen |
619.995,08 |
38.605,54 |
658.600,62 |
600 - Ausstattung |
4.739,55 |
0 |
4.739,55 |
700 -
Baunebenkosten |
1.367.821,09 |
87.945,28 |
1.455.766,37 |
Insgesamt |
|
|
8.717.097,03 |
Gegenüber dem Stand der Verwaltungsvorlage Nr. 217/11 sind also Mehrkosten von ca. 262.000 €
entstanden.
Dies begründen sich im Wesentlichen wie folgt:
- Zusätzliche nicht vorhersehbare Brandschutzarbeiten, die sich im Zuge der
Baumaßnahme bei Begehungen durch den Brandschutzsachverständigen und
der Feuerwehr ergeben haben (brandschutztechn. Abschottungen, Brand-
schutzdecken usw.) 37.000 €
- Unvorhersehbare statische Notwendigkeiten für Roh- und Ausbauarbeiten
(z.B. Sicherung Klinkerfassade zum Aufbringen einer Wärmedämmung, Sicherung
von Bestandslichtschachtgittern, Einbringen von Weitspannträgern zur Montage von
Akustikdecken) – erst nach Öffnung von Bauteilen ersichtlich - 27.000 €
- Mehrmassen Schadstoffausbau und –entsorgung sowie Aufwendungen für die
Herstellung notwendiger Abschottungen zum Schadstoffausbau in vorher nicht
einsehbaren Bereichen 47.000 €
- Geänderte Lüftungsleitungsführung und Anpassung der Materialwahl an die
statischen Erfordernisse des vorhandenen Dachtragwerks
- Notwendigkeit erst nach Detailplanung erkennbar - 85.000 €
- Aufwertung des vorhandenen Chemie-Degistoriums und der Lüftung des
Chemievorbereitungsraums
- Notwendigkeit war im Vorfeld nicht erkennbar, zudem günstigere
Verbrauchswerte - 5.500 €
- Installation eines Störmeldetableaus für alle techn. Einrichtungen
- Ermöglichung einer permanenten Überwachung der techn. Anlagen,
dadurch Reduzierung Aufwand für Einsatz Fremdfirmen - 9.000 €
- Erweiterung Grundschul-Spielplatz/Schulhof auf Fläche ehem. Hausmeisterhaus 18.000 €
- Bei Erstellung Machbarkeitsstudie war Abriss Hausmeisterhaus nicht absehbar –
- Aufwertung der Bestandsinnentreppen nach Forderung der Unfallkasse
- Ergebnis einer Begehung - 7.000 €
- Mehraufwand bei der Ausführung der Blitzschutzarbeiten an den sanierten
Dächern 14.800 €
- Austausch der Innentüren zum Verwaltungstrakt Hauptschule, da Sanierung 11.700 €
des Altbestandes unwirtschaftlich
Darüber hinaus haben sich im Laufe der Bauabwicklung zahlreiche Veränderungen ergeben, die einerseits zu einer Vielzahl von Nachtragsaufträgen geführt haben, andererseits aber auch zu Reduzierungen der Auftragssummen.
Bei dieser Betrachtung sind nicht enthalten die über die Finanzierungsschiene
Konjunkturpaket II durchgeführten zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Ela-Anlage und Glasdachkonstruktion), die mit einem Kostenteil von insgesamt 496.464,00 € abgewickelt und erstattet wurden.
Die inzwischen erfolgte Sanierung und Neugestaltung des Schulhofes der Hauptschule war von vorneherein nicht Gegenstand der Kostenschätzung für die Gebäudesanierungsmaßnahme. Sie wurde über eine separate Haushaltsposition, Produkt 011111203, IV13AIB010, abgewickelt.
Nachrichtlich wird noch einmal auf die Ausführungen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Verwaltungsvorlage Nr. 217/11 verwiesen, in der den Baukosten der Aufwand gegenübergestellt wurde, der für die Errichtung eines Neubaues zur Unterbringung der zusammengelegten Hauptschulen sowie der Grundschule Stadtmitte entstehen würde. Dieser ist vom Büro Heuer & Faust plausibel nachvollziehbar beziffert worden
a) Für die Errichtung eines Neubaus mit gleicher BGF auf 18.112.800 €
b) Für die Errichtung eines Neubaues nach Musterraumprogramm
(damit optimierter Flächenzuschnitt u. verringerte BGF) auf 15.178.000 €.
Produkt 011111203 – Technisches
Gebäudemanagement
Sachkonto
09110002 - IV10AIB020 Schulzentrum
Jahnstraße
Bereit gestellte
Haushaltsmittel insgesamt 8.915.491,66
€.
Entf.