Betreff
Kanal- und Straßenbaumaßnahme Stoltenhoffstraße
Vorlage
410/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Erneuerung der Stoltenhoffstraße zur Kenntnis.

 

Im Rahmen einer Bürgerversammlung voraussichtlich im Januar 2015 wird den Anliegern und Interessierten die Planung vorgestellt und erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 

 

 


 

Allgemeines

 

Die „Stoltenhoffstraße“ befindet sich im westlichen Stadtgebiet und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 240 m von der Indebrücke aus in nördlicher Richtung bis zur Einmündung „Aachener Straße“. Die „Stoltenhoffstraße“ ist eine Anliegerstraße, die darüber hinaus für die Straße „Krottshäuser“ und einen hinter der Indebrücke liegenden Anlieger die Verbindung an das örtliche und regionale Straßennetz darstellt. Da die beiden Straßen „Krottshäuser“ und „Stoltenhoffstraße“ für den Fahrzeugverkehr als Sackgasse enden, ist kein Durchgangsverkehr auf der Straße vorhanden.

 

Darüber hinaus liegt die „Stoltenhoffstraße“ im ausgewiesenen Radwegenetz der StädteRegion Aachen.

 

Eine Übersichtskarte der Maßnahme ist in der Anlage 1.

 

 

Veranlassung

 

Sowohl der Kanal als auch die Fahrbahn und die Nebenanlagen der „Stoltenhoffstraße“ befinden sich in einem sehr schlechten Zustand.

 

Im Zuge der gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) durchzuführenden Inspektion der öffentlichen Kanäle wurden im Jahr 2012 auch die Hauptkanäle in der „Stoltenhoffstraße“ mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die aus dem Jahr 1929 stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen.

 

Auf der Fahrbahn und den Parkständen sind in großem Umfang Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen Untergrund und eine fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können nicht mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen sowie die Gehwege befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, die Plattierung weist Absackungen auf oder ist teilweise zerbrochen. Exemplarische Bilder der Schäden werden dem Ausschuss und den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Power-Point-Präsentation gezeigt.

 

Die Beleuchtungsanlage wurde in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erstellt. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten und der Verkabelung vorgesehen.

 

 

Planung Entwässerung

 

Es ist geplant, das vorhandene Trennsystem funktional gleichwertig zu ersetzen, indem das Niederschlagswasser auch zukünftig im Bereich der südlich gelegenen Brücke in die Inde eingeleitet wird. Die Rohrdimensionen bleiben mit Nennweiten von DN/OD 250 [mm] bis DN/OD 315 [mm] unverändert.

 

Die Untersuchung des parallel zur Inde verlaufenden und die „Stoltenhoffstraße“ in Richtung der Straße Krottshäuser querenden Mischwassersammelkanals (DN 500) ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Da dieser Kanal jedoch relativ jung ist (Baujahr 1980), ist davon auszugehen, dass hier kein großer Sanierungsbedarf besteht.

 

Die vorhandenen Kanalhausanschlussleitungen werden zur Zeit untersucht. Nach einer detaillierten Auswertung der Untersuchung werden die hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Im Vorfeld werden die konkret betroffenen Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert, so dass Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, im zeitlichen Zusammenhang mit der städtischen Baumaßnahme auch den Kanal auf privateigenem Grund zu sanieren. Eine rechtliche Verpflichtung der Anlieger hierzu besteht zur Zeit jedoch nicht.

Planung Straßenbau

 

Für die „Stoltenhoffstraße“ wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der sich an der bestehenden Straßenraumgestaltung orientiert. Die Straße soll auch künftig im Trennungsprinzip ausgebaut werden und weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone sein.

 

Für die gesamte Baulänge wurde eine 5,50 bis 6,00 m breite Fahrbahn geplant, die auch für den Begegnungsfall Pkw/Lkw ausreichend Platz bietet bzw. einseitiges Parken am Straßenrand ermöglicht. Die beidseitig mit Hochbordsteinen abgetrennten Gehwege haben eine Breite von ca. 1,50 bis 2,40 m.

 

Der großzügige Straßenraum im Einmündungsbereich zur Aachener Straße wird neu gegliedert und es werden Parkstände geschaffen, die längs der Fahrbahn (auf der westlichen Seite) und als Senkrechtparkstände (auf der östlichen Seite) angeordnet werden. Darüber hinaus wird vor der Einmündung in die „Aachener Straße“ auf der westlichen Seite noch ein kleiner Parkplatz mit eigener Zufahrt und 9 Parkständen angelegt. Insgesamt können so in diesem Bereich 17 Parkstände ausgewiesen werden.

 

Im weiteren Verlauf der Straße ist das Parken wie bisher am Fahrbahnrand erlaubt, wo es nicht wegen vorhandener Zufahrten oder Straßeneinmündungen untersagt ist.

 

Durch den geplanten Verschwenk der „Stoltenhoffstraße“ um ca. 20 m in westliche Richtung im Einmündungsbereich zur „Aachener Straße“ werden die Konfliktbereiche mit dem Ein- und Ausfahrverkehr des gegenüberliegenden Schnellimbissbetriebes entzerrt und es eröffnet sich ggf. die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straße NRW als Straßenbaulastträger der „Aachener Straße“ künftig eine Linksabbiegemöglichkeit in die „Stoltenhoffstraße“ einzurichten.

 

Der nur in der „Aachener Straße“ im Bereich zwischen „Stoltenhoffstraße“ und der Straße „Am Hohenstein“ in der südlichen Nebenanlage befindliche Radweg wird im Einmündungsbereich der „Stoltenhoffstraße“ durch eine entsprechende Markierung von der Fahrbahn in die Nebenanlage geleitet.

 

Durch die geplante Anordnung von 4 Baumstandorten im Bereich der Parkplätze und -stände wird das Erscheinungsbild der „Stoltenhoffstraße“ nachhaltig aufgewertet.

 

Weitere Details der Straßenplanung können den beiden Lageplänen (Anlage 2) und den Straßenquerschnitten (Anlage 3) entnommen werden.

 

 

Baumbilanz

 

Das Straßenbild wird im westlichen Bereich der „Stoltenhoffstraße“ durch die vorhandenen Doppel- und Reihenhäuser geprägt, die in der Regel bepflanzte Vorgärten zum Gehweg hin aufweisen. Hier sind vereinzelt Stellplätze auf den Grundstücken vorhanden. Die östliche Straßenseite wird weitgehend durch eine geschlossene Bebauung charakterisiert, die bis an die Grundstücksgrenze reicht. Ca. 100 m hinter der Einmündung „Aachener Straße“ wurden inzwischen drei Mehrfamilienhäuser sowie eine Zufahrt zu den hinten liegenden Stellplätzen gebaut.

 

Vor der Einmündung in die Straße „Krottshäuser“ befindet sich eine ca. 2 m hohe Hecke auf der Grundstücksgrenze, die auch hier künftig das Bild des Nebenraums bestimmen wird. Zur Indebrücke hin wird die Bepflanzung in den Nebenanlagen, die letztendlich den Übergang von der Bebauung zur Indeaue darstellt, üppiger.

 

Das heutige Erscheinungsbild der „Stoltenhoffstraße“ soll künftig durch die Anordnung von insgesamt 4 Baumstandorten am Anfang und Ende der Längsparkstände bzw. gegenüberliegend im Bereich des geplanten Parkplatzes aufgewertet werden. Im Einmündungsbereich zur Straße „Krottshäuser“ verbleiben noch städtische Grünflächen, die ggf. an die anliegenden Eigentümer veräußert werden können.

 

Aufgrund der freizuhaltenden Sichtbereiche für den Kfz-Verkehr kann hier eine niedrig gehaltene Bepflanzung mit Sträuchern und Bodendeckern zur Ausführung kommen.

 

Parkraumbilanz

 

Die Parkraumsituation ist in der „Stoltenhoffstraße“ insgesamt recht angespannt, da Stellplätze oder Garagen auf den Privatgrundstücken weitgehend nicht vorhanden sind und die Wohnbebauung weiter verdichtet wurde. Zur Entspannung der Parkraumnot gibt es auf der östlichen Seite das Angebot, durch rückwärtige Zufahrten Stellplätze auf den Privatgrundstücken anzulegen.

 

Durch die Neuordnung der Parkstände im Bereich der Einmündung zur „Aachener Straße“ und dem weiterhin ermöglichten Parken auf der Fahrbahn konnte die Parkraumbilanz insgesamt positiv gestaltet werden. Bis einschließlich „Stoltenhoffstraße“ Haus-Nr. 9 standen bislang 10 Parkstände zur Verfügung. Nach der Neuplanung entstehen 17 ausgewiesene Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum abzüglich 2 Parkständen, die auf der Aachener Straße entfallen. Im weiteren Verlauf der „Stoltenhoffstraße“ bleibt die Parksituation unverändert, so dass sich bei der Parkraumbilanz ein Plus von 5 Parkständen ergibt.

 

 

Baustoffe

 

Die Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer Oberflächenbefestigung aus Asphalt. Die Entwässerungsrinnen werden beidseitig als einzeilige Betonsteinrinnen in einer Breite von 16 cm hergestellt.

 

Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Hochbordstein vorgesehen. Im Bereich von Zufahrten zu den privaten Stellplätzen und an Einfahrten wird ein abgesenkter Rundbordstein eingebaut.

 

Die Gehwege erhalten eine Oberflächenbefestigung in Betonplatten 30x30x8 cm, Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x10x8 cm befestigt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 8 cm Breite.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt. Da eine Bewirtschaftung der Parkstände nicht angestrebt wird, kann auf den Längsparkstreifen eine Markierung der einzelnen Parkstände entfallen.

 

 

Deckenaufbauten

 

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

 

Fahrbahn (Belastungsklasse 1,0):                      4    cm      Asphaltdeckschicht AC 11 DS

                                                                                 14    cm      Asphalttragschicht AC 22 TN

                                                                                 47    cm      Frostschutzschicht 0/56

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 65    cm      Gesamtaufbau

 

Parkstände:                                                              8    cm      Betonsteinpflaster 15x20x8 cm anthrazit

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 23    cm      Frostschutzschicht

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 50    cm      Gesamtaufbau

 

Gehwege und Zufahrtsbereiche :                       8    cm      Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.

                                                                                                      Betonsteinpflaster 20x10x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 13    cm      Frostschutzschicht

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 40    cm      Gesamtaufbau

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Eine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes ist gemäß Bestandsmessung des beauftragten Ingenieurbüros nicht mehr gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Eschweiler kommt auch in der „Stoltenhoffstraße“ die bemusterte LED Standardleuchte zum Einsatz (vergleiche dazu Vorlage 417/14). Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 – Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel, der Leuchtenfundamente und der Schaltstelle.

 

 

Barrierefreiheit

 

Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt. Sämtliche Kreuzungsbereiche werden im Zuge der Maßnahme gemäß den in der Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ vorgestellten Standards umgebaut und an die Erfordernisse der körperbehinderten Personen angepasst.

 

 

Grunderwerb

 

Im Rahmen der Baumaßnahme ist Grunderwerb nicht erforderlich. Der geplante Ausbau erfolgt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im 2. Quartal 2015 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe kann voraussichtlich nach den Sommerferien im August 2015 mit der Baumaßnahme begonnen werden.

 

Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 140 Arbeitstage, so dass die Arbeiten voraussichtlich im Mai des Jahres 2016 abgeschlossen werden können.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Aufgrund der vorhandenen Sackgasse in dieser Straße und der fehlenden Ausweichzufahrt zu dem Wohngebiet müssen der Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste jederzeit aufrecht erhalten werden.

 

Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Es ist beabsichtigt, diese im Januar 2015 durchzuführen. Der genaue Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits im September 2014 bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen.

 


 

Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der „Stoltenhoffstraße“ sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“.

 

 

Ausgaben

 

Straßenbau „Stoltenhoffstraße“

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 500.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der „Stoltenhoffstraße“ wurden für den derzeitig in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2015 bei dem bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB018 - „Stoltenhoffstraße“ - 200.000,00 € und für das Jahr 2016 300.000,00 € angemeldet.

 

Gleichzeitig wurde 2015 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,00 € eingestellt, die im Jahr 2016 kassenwirksam wird (VE15AIB005).

 

Kanalbau „Stoltenhoffstraße“

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Kanalsanierung auf rd. 385.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanäle wurden bei dem derzeitig in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB017 - Kanal „Stoltenhoffstraße“ - angemeldet.

 

Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel vorgesehen.

 


Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung „Stoltenhoffstraße“ wurden an das Ingenieurbüro Achten & Jansen in Aachen vergeben.

Für die Planung und Bauleitung der Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.