Der Ausschuss nimmt
den derzeitigen Planungsstand zur Erneuerung der Stoltenhoffstraße zur
Kenntnis.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung
voraussichtlich im Januar 2015 wird den Anliegern und Interessierten die
Planung vorgestellt und erläutert.
Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung
vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der
Ausschuss dann abschließend berät.
Allgemeines
Die „Stoltenhoffstraße“ befindet sich im
westlichen Stadtgebiet und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 240 m von der
Indebrücke aus in nördlicher Richtung bis zur Einmündung „Aachener Straße“. Die
„Stoltenhoffstraße“ ist eine Anliegerstraße, die darüber hinaus für die Straße
„Krottshäuser“ und einen hinter der Indebrücke liegenden Anlieger die
Verbindung an das örtliche und regionale Straßennetz darstellt. Da die beiden
Straßen „Krottshäuser“ und „Stoltenhoffstraße“ für den Fahrzeugverkehr als
Sackgasse enden, ist kein Durchgangsverkehr auf der Straße vorhanden.
Darüber hinaus liegt die „Stoltenhoffstraße“
im ausgewiesenen Radwegenetz der StädteRegion Aachen.
Eine Übersichtskarte der Maßnahme ist in der Anlage 1.
Veranlassung
Sowohl der Kanal als auch die Fahrbahn und die Nebenanlagen der
„Stoltenhoffstraße“ befinden sich in einem sehr schlechten Zustand.
Im Zuge der gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
durchzuführenden Inspektion der öffentlichen Kanäle wurden im Jahr 2012 auch
die Hauptkanäle in der „Stoltenhoffstraße“ mit einer Kanal-TV-Kamera befahren.
Die Untersuchung ergab, dass die aus dem Jahr 1929 stammenden Kanäle eine
Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen, schadhaften
Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden
müssen.
Auf der Fahrbahn und den Parkständen sind in großem Umfang Risse, Ausbrüche
und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht mehr ausreichend tragfähigen
Untergrund und eine fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine
komplette Erneuerung der Straße behoben werden können. Die Schwarzdecken sind
durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können nicht
mehr instand gesetzt werden. Die Bord- und Rinnenanlagen sowie die Gehwege
befinden sich in einem ähnlich schlechten Zustand, die Plattierung weist
Absackungen auf oder ist teilweise zerbrochen. Exemplarische Bilder der Schäden
werden dem Ausschuss und den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer
Power-Point-Präsentation gezeigt.
Die Beleuchtungsanlage wurde in den 60er Jahren des vergangenen
Jahrhunderts erstellt. Aufgrund des Alters der Anlage und zur Gewährleistung
eines betriebssicheren Zustands ist eine Erneuerung der Masten, der Leuchten
und der Verkabelung vorgesehen.
Planung Entwässerung
Es ist geplant, das vorhandene Trennsystem funktional
gleichwertig zu ersetzen, indem das Niederschlagswasser auch zukünftig im Bereich der südlich
gelegenen Brücke in die Inde eingeleitet wird. Die Rohrdimensionen bleiben mit
Nennweiten von DN/OD 250 [mm] bis DN/OD 315 [mm] unverändert.
Die Untersuchung des parallel zur Inde verlaufenden und die
„Stoltenhoffstraße“ in Richtung der Straße Krottshäuser querenden
Mischwassersammelkanals (DN 500) ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Da
dieser Kanal jedoch relativ jung ist (Baujahr 1980), ist davon auszugehen, dass
hier kein großer Sanierungsbedarf besteht.
Die vorhandenen Kanalhausanschlussleitungen werden zur Zeit
untersucht. Nach einer detaillierten Auswertung der Untersuchung werden die
hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur
Grundstücksgrenze erneuert. Im Vorfeld werden die konkret betroffenen
Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH direkt über
die Sanierungsnotwendigkeit informiert, so dass Ihnen die Möglichkeit
eingeräumt wird, im zeitlichen Zusammenhang mit der städtischen Baumaßnahme auch
den Kanal auf privateigenem Grund zu sanieren. Eine rechtliche Verpflichtung
der Anlieger hierzu besteht zur Zeit jedoch nicht.
Planung Straßenbau
Für die „Stoltenhoffstraße“ wurde ein Straßenquerschnitt gewählt, der
sich an der bestehenden Straßenraumgestaltung orientiert. Die Straße soll auch
künftig im Trennungsprinzip ausgebaut werden und weiterhin Bestandteil der
Tempo-30-Zone sein.
Für die gesamte Baulänge wurde eine 5,50 bis 6,00 m breite Fahrbahn
geplant, die auch für den Begegnungsfall Pkw/Lkw ausreichend Platz bietet bzw.
einseitiges Parken am Straßenrand ermöglicht. Die beidseitig mit Hochbordsteinen
abgetrennten Gehwege haben eine Breite von ca. 1,50 bis 2,40 m.
Der großzügige Straßenraum im Einmündungsbereich zur Aachener Straße
wird neu gegliedert und es werden Parkstände geschaffen, die längs der Fahrbahn
(auf der westlichen Seite) und als Senkrechtparkstände (auf der östlichen
Seite) angeordnet werden. Darüber hinaus wird vor der Einmündung in die
„Aachener Straße“ auf der westlichen Seite noch ein kleiner Parkplatz mit
eigener Zufahrt und 9 Parkständen angelegt. Insgesamt können so in diesem
Bereich 17 Parkstände ausgewiesen werden.
Im weiteren Verlauf der Straße ist das Parken wie bisher am Fahrbahnrand
erlaubt, wo es nicht wegen vorhandener Zufahrten oder Straßeneinmündungen
untersagt ist.
Durch den geplanten Verschwenk der „Stoltenhoffstraße“ um ca. 20 m in
westliche Richtung im Einmündungsbereich zur „Aachener Straße“ werden die
Konfliktbereiche mit dem Ein- und Ausfahrverkehr des gegenüberliegenden
Schnellimbissbetriebes entzerrt und es eröffnet sich ggf. die Möglichkeit, in
Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straße NRW als Straßenbaulastträger der
„Aachener Straße“ künftig eine Linksabbiegemöglichkeit in die „Stoltenhoffstraße“
einzurichten.
Der nur in der „Aachener Straße“ im Bereich zwischen „Stoltenhoffstraße“
und der Straße „Am Hohenstein“ in der südlichen Nebenanlage befindliche Radweg
wird im Einmündungsbereich der „Stoltenhoffstraße“ durch eine entsprechende
Markierung von der Fahrbahn in die Nebenanlage geleitet.
Durch die geplante Anordnung von 4 Baumstandorten im Bereich der
Parkplätze und -stände wird das Erscheinungsbild der „Stoltenhoffstraße“
nachhaltig aufgewertet.
Weitere Details der Straßenplanung können den beiden Lageplänen (Anlage
2) und den Straßenquerschnitten (Anlage 3) entnommen werden.
Baumbilanz
Das Straßenbild wird im westlichen Bereich der „Stoltenhoffstraße“ durch
die vorhandenen Doppel- und Reihenhäuser geprägt, die in der Regel bepflanzte
Vorgärten zum Gehweg hin aufweisen. Hier sind vereinzelt Stellplätze auf den
Grundstücken vorhanden. Die östliche Straßenseite wird weitgehend durch eine
geschlossene Bebauung charakterisiert, die bis an die Grundstücksgrenze reicht.
Ca. 100 m hinter der Einmündung „Aachener Straße“ wurden inzwischen drei
Mehrfamilienhäuser sowie eine Zufahrt zu den hinten liegenden Stellplätzen
gebaut.
Vor der Einmündung in die Straße „Krottshäuser“ befindet sich eine ca. 2
m hohe Hecke auf der Grundstücksgrenze, die auch hier künftig das Bild des
Nebenraums bestimmen wird. Zur Indebrücke hin wird die Bepflanzung in den
Nebenanlagen, die letztendlich den Übergang von der Bebauung zur Indeaue
darstellt, üppiger.
Das heutige Erscheinungsbild der „Stoltenhoffstraße“ soll künftig durch
die Anordnung von insgesamt 4 Baumstandorten am Anfang und Ende der
Längsparkstände bzw. gegenüberliegend im Bereich des geplanten Parkplatzes
aufgewertet werden. Im Einmündungsbereich zur Straße „Krottshäuser“ verbleiben
noch städtische Grünflächen, die ggf. an die anliegenden Eigentümer veräußert
werden können.
Aufgrund der freizuhaltenden Sichtbereiche für den Kfz-Verkehr kann hier
eine niedrig gehaltene Bepflanzung mit Sträuchern und Bodendeckern zur
Ausführung kommen.
Parkraumbilanz
Die Parkraumsituation ist in der „Stoltenhoffstraße“ insgesamt recht
angespannt, da Stellplätze oder Garagen auf den Privatgrundstücken weitgehend
nicht vorhanden sind und die Wohnbebauung weiter verdichtet wurde. Zur
Entspannung der Parkraumnot gibt es auf der östlichen Seite das Angebot, durch
rückwärtige Zufahrten Stellplätze auf den Privatgrundstücken anzulegen.
Durch die Neuordnung der Parkstände im Bereich der Einmündung zur
„Aachener Straße“ und dem weiterhin ermöglichten Parken auf der Fahrbahn konnte
die Parkraumbilanz insgesamt positiv gestaltet werden. Bis einschließlich
„Stoltenhoffstraße“ Haus-Nr. 9 standen bislang 10 Parkstände zur Verfügung.
Nach der Neuplanung entstehen 17 ausgewiesene Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum
abzüglich 2 Parkständen, die auf der Aachener Straße entfallen. Im weiteren
Verlauf der „Stoltenhoffstraße“ bleibt die Parksituation unverändert, so dass
sich bei der Parkraumbilanz ein Plus von 5 Parkständen ergibt.
Baustoffe
Die Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß den „Richtlinien zur
Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 12) mit einer
Oberflächenbefestigung aus Asphalt. Die Entwässerungsrinnen werden beidseitig
als einzeilige Betonsteinrinnen in einer Breite von 16 cm hergestellt.
Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Hochbordstein
vorgesehen. Im Bereich von Zufahrten zu den privaten Stellplätzen und an
Einfahrten wird ein abgesenkter Rundbordstein eingebaut.
Die Gehwege erhalten eine Oberflächenbefestigung in Betonplatten 30x30x8
cm, Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x10x8 cm befestigt. Die
Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem
Tiefbordstein in 8 cm Breite.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit
gebrochenen Kanten im Format 15x20x8 cm hergestellt. Da eine
Bewirtschaftung der Parkstände nicht angestrebt wird, kann auf den
Längsparkstreifen eine Markierung der einzelnen Parkstände entfallen.
Deckenaufbauten
Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn (Belastungsklasse 1,0): 4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DS
14 cm Asphalttragschicht
AC 22 TN
47 cm Frostschutzschicht
0/56
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65 cm Gesamtaufbau
Parkstände: 8
cm Betonsteinpflaster
15x20x8 cm anthrazit
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht
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50 cm Gesamtaufbau
Gehwege und Zufahrtsbereiche : 8 cm Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.
Betonsteinpflaster
20x10x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
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40 cm Gesamtaufbau
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus den 60er Jahren des
vergangenen Jahrhunderts und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Eine
DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes ist gemäß
Bestandsmessung des beauftragten Ingenieurbüros nicht mehr gegeben. Aus diesen
Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Eschweiler kommt auch
in der „Stoltenhoffstraße“ die bemusterte LED Standardleuchte zum Einsatz
(vergleiche dazu Vorlage 417/14). Die Lage der Leuchtenstandorte wird
entsprechend DIN-EN 13201 – Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen
Gegebenheiten angepasst. Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der
Beleuchtungskabel, der Leuchtenfundamente und der Schaltstelle.
Barrierefreiheit
Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden
Planung berücksichtigt. Sämtliche Kreuzungsbereiche werden im Zuge der Maßnahme
gemäß den in der Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen
Verkehrsraum“ vorgestellten Standards umgebaut und an die Erfordernisse der
körperbehinderten Personen angepasst.
Grunderwerb
Im Rahmen der Baumaßnahme ist Grunderwerb nicht erforderlich. Der
geplante Ausbau erfolgt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung im 2. Quartal 2015 zu veröffentlichen.
Nach erfolgter Submission und Vergabe kann voraussichtlich nach den
Sommerferien im August 2015 mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Die geschätzte Bauzeit beträgt ca. 140 Arbeitstage, so dass die Arbeiten
voraussichtlich im Mai des Jahres 2016 abgeschlossen werden können.
Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer
gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Für die Dauer der Bauarbeiten muss mit
Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Aufgrund der vorhandenen Sackgasse
in dieser Straße und der fehlenden Ausweichzufahrt zu dem Wohngebiet müssen der
Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste jederzeit aufrecht erhalten
werden.
Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme
erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen
städtischen Dienststellen.
Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante
Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Es ist
beabsichtigt, diese im Januar 2015 durchzuführen. Der genaue Termin wird
rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite im
Amtsblatt bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits im
September 2014 bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten
Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger
Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen
im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die
Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der
„Stoltenhoffstraße“ sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen
gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.
Die Berechnung
der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Eschweiler“.
Ausgaben
Straßenbau „Stoltenhoffstraße“
Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und
Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd.
500.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
„Stoltenhoffstraße“ wurden für den derzeitig in Aufstellung befindlichen
Haushaltsplan 2015 bei dem bei Produkt 12 541 01 01 -
Gemeindestraßen - geführten Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, IV15AIB018 - „Stoltenhoffstraße“ - 200.000,00 € und für das
Jahr 2016 300.000,00 € angemeldet.
Gleichzeitig wurde 2015 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
300.000,00 € eingestellt, die im Jahr 2016 kassenwirksam wird (VE15AIB005).
Kanalbau „Stoltenhoffstraße“
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten
für die Kanalsanierung auf rd. 385.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
Kanäle wurden bei dem derzeitig
in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto
09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB017 - Kanal
„Stoltenhoffstraße“ - angemeldet.
Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten
Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende
Mittel vorgesehen.
Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung „Stoltenhoffstraße“ wurden an das Ingenieurbüro Achten & Jansen in Aachen vergeben.
Für die Planung und Bauleitung der Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.