Betreff
Situation der Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH;
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 22.09.2014
Vorlage
398/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung im Sachverhalt dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Ausgehend von der Erörterung in der Ratssitzung am 24.06.2014 zum TOP „Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH“ (folgend FZB GmbH) stellt die CDU-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 22.09.2014 (Anlage) den Antrag, die Verwaltung möge zu verschiedenen Punkten, die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH betreffend, in der übernächsten für den 29.10.2014 geplanten Ratssitzung zu berichten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Antrag bzw. sind nachstehend aufgeführt.

 

Zu den gestellten Fragen wird, entsprechend den derzeitig vorliegenden Erkenntnissen, wie folgt berichtet (die Fragen der CDU-Stadtratsfraktion sind in Kursivschrift dargestellt):

 

TOP 1:

Die Verwaltung wird mit der Prüfung der derzeitigen Situation der FZB GmbH beauftragt, wobei insbesondere die Situation der Stadt Eschweiler als Gesellschafter zu analysieren ist.

 

Es wird davon ausgegangen, dass hier die finanzielle Situation der FZB GmbH gemeint ist. Wie bekannt, ist die finanzielle Situation der FZB GmbH seit Inbetriebnahme des Sees angespannt. Die Erlöse aus dem laufenden Betrieb decken in keiner Weise die notwendigen Aufwendungen. Zur Liquiditätssicherung mussten in der Vergangenheit Grundstücke veräußert bzw. Darlehen aufgenommen werden. In den letzten Jahren erfolgten die Grundstücksveräußerungen an die Stadt Eschweiler. Auf den erworbenen Flächen wurden im Rahmen der Euregionale 2008 die bekannten Einrichtungen (Seebühne, Plaza und Wasserschule bzw. Infocenter) erbaut. Trotz intensiver Bemühungen konnte das ursprüngliche Vorhaben, das verbleibende Areal des Ankerpunktes Blaustein-See an einen Gesamtinvestor zu veräußern, nicht realisiert werden. Auf Vorschlag der Geschäftsführung hat die Gesellschaft sich von daher entschieden, den Weg der „kleinen Schritte“ zu gehen, um so sukzessive das Erholungs- und Freizeitgelände der angedachten Nutzung zuzuführen. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Restaurants und des Kiosks ist ein erster Baustein in seiner Umsetzung abgeschlossen.

 

Wie zuvor erwähnt, ist die finanzielle Situation der FZB GmbH angespannt und wird es auch bleiben. Der Gesamtverlust beläuft sich derzeit auf einen Betrag in Höhe von rd. 1 Mio. €. Der durchschnittliche Jahresverlust beläuft sich auf rd 180.000 €.  Auch nach Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von Pumpkosten wird sich die Situation auf Dauer vom Grundsatz her nicht ändern. Beispielhaft sind die Personalkosten aufzuführen. Mit der Attraktivitätssteigerung geht einher, dass die Bürgerinnen und Bürger Eschweilers, aber auch aus der gesamten Region, die Freizeit- und Erholungseinrichtung Blaustein-See verstärkt nutzen werden. Dieser Umstand erfordert einen erhöhten Personalbedarf, da mit der gesteigerten Nutzung auch die zu erledigenden Aufgaben zunehmen.

 

Die Geschäftsführung hatte die Gelegenheit, in den Entwurf des Gutachtens zur Ermittlung des Unternehmenswertes Einblick zu nehmen. Danach werden die Ergebnisse bei Beibehaltung der Erlös- und Aufwandsbeträge über Jahrzehnte negative Beträge ausweisen.

 

Der Gesellschaftervertrag der FZB GmbH wurde im Jahre 1983 geschlossen. Aus diesem Vertrag ergeben sich für die Gesellschafter keine Nachschusspflichten, soweit sich für die Gesellschaft finanzielle Bedarfe ergeben. Die Belegenheitskommune Stadt Eschweiler ist natürlich daran interessiert, dass der Blaustein-See weiterhin entsprechend seiner Bestimmung erhalten bleibt und hat insoweit für finanzielle Ausgleiche bisher gesorgt.

 

Freiwillige Beteiligungen an Ausgleichsmaßnahmen in Form von Bürgschaften bzw. Gesellschafterdarlehen wurden bisher nur von der Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG signalisiert. Diese Beteiligungsangebote standen allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch alle anderen Gesellschafter sich an der Maßnahme beteiligen.

 

TOP 2:

Nach vorliegendem Kenntnisstand der CDU-Fraktion haben alle Gesellschafter der Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt Eschweiler zugestimmt. Dies mag nach den Rechtsnormen formal notwendig und richtig sein, hat aber zur Konsequenz, dass die Zustimmung der anderen Gesellschafter für diese im Falle des Nachteils der Stadt Eschweiler keinerlei finanzielle Leistung in die FZB GmbH zum Ausgleich einbringen müssen. Diesbezüglich wird um eine rechtliche Bewertung gebeten.

 

Zunächst ist auszuführen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Aldenhoven keine Zustimmung zur Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt Eschweiler erteilt hat. Die Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG hat die Zustimmung zur Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Eschweiler unter den unter TOP 1 erwähnten Vorbehalt gestellt.

 

Mit Blick darauf, dass sich aus dem Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht ergibt, wäre die Stadt Eschweiler als Bürgschaftsgeber der alleinige Gesellschafter der vom Darlehensgeber in Anspruch genommen werden könnte.

 

In der Gesellschafterversammlung am 06.08.2014 wurde für den umgekehrten Fall beschlossen, dass bei Veränderung der wirtschaftlichen Lage der FBZ GmbH und einer damit evtl. verbundenen Möglichkeit der Gewinnausschüttung zunächst die Stadt Eschweiler in Höhe ihrer bisher gewährten Leistungen Berücksichtigung findet und erst danach eine Ausschüttung an die übrigen Gesellschafter erfolgt.

 

TOP 3:

Wir bitten um Prüfung, ob es zutreffend ist, dass alle anderen Gesellschafter – teilweise mit Ratsbeschluss – beschlossen haben, zukünftig keine finanzielle Unterstützung mehr an die FZB GmbH zu leisten. Hier bitten wir um Prüfung, ob es sich für den Fall, dass unsere Informationen richtig sind, bei den Beschlüssen um Einzelbeschlüsse für spezielle Anlässe handelt, oder ob es sich dabei um eine generelle Absage zur zukünftigen Finanzierung der FZB GmbH handelt.

 

Über entsprechende Beschlussfassungen liegen sowohl der Stadtverwaltung Eschweiler als auch der FZB GmbH keine Erkenntnisse vor.

 

TOP 4:

Für den Fall, dass die vorstehenden Hinweise und Annahmen zutreffend sind, beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler die Prüfung, ob die FZB GmbH in der jetzt vorliegenden Form noch Bestand haben kann, weil offensichtlich die Stadt Eschweiler als Belegenheitskommune nur noch Leistungen an die FZB GmbH erbringt.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2014, Vorlage Nr. 263/14, wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, die FZB GmbH dahingehend umzuwandeln, dass sie als 100 %-ige Tochter der Stadt Eschweiler geführt wird. Andere Organisationsformen zum Betrieb und zur Bewirtschaftung des Blaustein-Sees seien dabei mit zu betrachten.

 

Dieser Auftrag des Rates der Stadt Eschweiler wurde sofort aufgenommen. Abgesehen von eigenen Prüfungen wurde ergänzend die Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms beauftragt. Mit dieser Prüfung geht auch einher, dass eine Unternehmensbewertung vorgenommen werden muss. Zur Erstellung eines Gutachtens wurde die Aachener Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaft mbH (AWIT) beauftragt. Erste Prüfergebnisse liegen zwar vor, bedürfen allerdings noch der Feinstellung.

 

TOP 5:

Es wird um Prüfung und Auskunft darüber gebeten, in welcher Situation sich die Blaustein-See GmbH zurzeit befindet und in welcher sie sich schon jetzt absehbar in nächster Zeit befinden kann.

 

Die Antworten zu diesen Fragen ergeben sich aus den Ausführungen zu TOP 1. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass die Geschäftsführung der FZB GmbH zurzeit in Verhandlungen mit dem Wasserlieferunternehmen steht. Ziel dieser Verhandlungen ist es, dass für den bisherigen Stundungszeitraum und für die Zukunft Pumpkosten durch die FZB GmbH nicht mehr zu entrichten sind. Mit Blick darauf, dass es sich um laufende Verhandlungen handelt, wird an dieser Stelle nicht näher ausgeführt. Die Schlussergebnisse der Verhandlungen werden selbstverständlich in den zu beteiligenden Gremien kommuniziert und zur Beschlussfassung gestellt.

 

TOP 6:

Weil die Stadt Eschweiler als Gesellschafter der Blaustein-See GmbH und als Belegenheitskommune des Blaustein-Sees in einer besonderen Situation steht, bitten wir um Prüfung, ob und ggf. wie die Blaustein-See GmbH aufgelöst und deren bisherige Zuständig+keitsbereiche in die Verantwortung zuständiger Gremien der Stadt Eschweiler genommen werden können. 

 

Die unter TOP 4 erwähnte Prüfung sieht als nächsten Schritt auch die Prüfung vor, die GmbH aufzulösen und in den städt. Haushalt zu überführen. 


Keine finanziellen Auswirkungen

 


Keine personellen Auswirkungen