Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2014
a)
Die für
Fraktionsassistenten zur Verfügung stehenden 1,5 Stellen werden in der Weise
neu auf die einzelnen Fraktionen verteilt, dass jeder Fraktion eine
„Sockelarbeitszeit“ in Höhe von 6 Std. wöchentlich zukommt und die hiernach
noch verbleibenden Arbeitszeiten im Verhältnis zur Sitzverteilung im Rat
aufgeteilt werden.
oder alternativ:
b)
Die Zahl
der für Fraktionsassistenten zur Verfügung stehenden Stellen wird mit Wirkung
vom 01.12.2014 auf insgesamt 2 Stellen erhöht. Jeder Fraktion kommt eine
Sockelarbeitszeit in Höhe von 6 Std. wöchentlich zu; die hiernach noch
verbleibenden Arbeitszeiten werden im Verhältnis zur Sitzverteilung im Rat
aufgeteilt. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von
18.500,00 € sind bei Produkt 011110101 (Politische Gremien), Sachkonten
50120000 (Vergütung tariflich Beschäftigte), 50220000 (Beiträge Versorgungskassen)
sowie 50320000 (Gesetzl. Sozialversicherung) zu veranschlagen.
Mit Schreiben vom 12.06.2014 (Anlage 1) beantragt die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen die Verteilung der Zuwendungen für den Personalaufwand
der Fraktionen dahingehend zu ändern, dass jeder Fraktion zur Erledigung ihrer
Geschäfte zukünftig eine Sockelarbeitszeit von mindestens 6 Stunden wöchentlich
gewährt wird.
Gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen
zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Über
die Höhe der zu gewährenden Zuwendungen und den Verteilungsmaßstab entscheidet
der Rat. Ein Anspruch auf Vollkostenerstattung gegenüber der Gemeinde besteht
nicht, jedoch haben die Fraktionen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie
Verteilung der für die Fraktionszuwendungen zur Verfügung stehenden Mittel auf
die einzelnen Fraktionen. Bei der Verteilung ist der allgemeine
Gleichheitsgrundsatz durch die Gemeinde zu beachten. Dementsprechend ist
wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches unter Berücksichtigung
sachlicher Gründe ungleich zu behandeln.
Mit ihrem Antrag weist die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu
Recht darauf hin, dass ein Grundstock von Aufgaben unabhängig von der
Fraktionsstärke bei jeder Fraktion gleichermaßen anfällt und somit eine
Verteilung der Zuwendung für Personal ausschließlich nach der Fraktionsstärke
nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Der bisher angewandte Verteilungsmaßstab allein nach der
Fraktionsstärke ist demnach für die Zukunft nicht mehr anwendbar. Dies ergibt
sich auch aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2012 (Az.: 8 C 22.11).
Ob die bei allen Eschweiler Ratsfraktionen unabhängig von der
Fraktionsstärke anfallenden Aufgaben einen Umfang von 6 Wochenarbeitsstunden
haben, kann verwaltungsseitig nicht abschließend überprüft werden. Verbindet
man mit der Arbeit eines Fraktionsassistenten die Teilnahme an
Fraktionssitzungen, die Stellung von Anträgen, notwendige Recherchen und
allgemeine Büroarbeiten, so kann die beantragte Stundenzahl nach allgemeinen
Erfahrungswerten als durchaus angemessen angesehen werden. Hierzu eine andere
Einschätzung zu treffen, bleibt den im Rat vertretenen Fraktionen unbenommen.
Von der beantragten Sockelzeit von 6 Wochenarbeitsstunden ausgehend, ergibt
sich folgendes Bild:
Der städtische Stellenplan sieht derzeit insgesamt 1,5 Stellen für die
Fraktionsarbeit vor; dies entspricht 58,5 Wochenarbeitsstunden. Bei
Beibehaltung dieser Stellenanzahl (Beschussalternative a)) ergibt sich die in
Anlage 2 dargestellte Verteilung der Wochenarbeitsstunden auf die einzelnen
Ratsfraktionen. Mehrkosten im Personalbereich entstehen hierdurch nicht, jedoch
verringern sich die zur Verfügung stehenden Wochenarbeitsstunden bei den mitgliederstarken
Ratsfraktionen dementsprechend deutlich.
Dies könnte nur durch Aufstockung der Stellenanzahl auf 2 Stellen für
Fraktionsarbeit (Beschlussalternative b)) abgemildert werden. Hierbei stünden
insgesamt 78 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung, die sich bei gleicher Sockelarbeitszeit
(6 Stunden/Woche je Fraktion) wie in Anlage 3 dargestellt auf die einzelnen
Ratsfraktionen verteilen würden. Diese Beschlussalternative verursacht
Mehrkosten im Personalbereich in Höhe von 18.500,00 €, die innerhalb der zur
Verfügung stehenden Personalkostenbudgets nicht aufgefangen werden können. Die
notwendigen Haushaltsmittel hierfür wären demnach zusätzlich bereitzustellen
bei Produkt 01 111 01 01 (Politische Gremien), Sachkonten 50120000 (Vergütung
tariflich Beschäftigte), 50220000 (Beiträge Versorgungskassen) sowie 50320000
(Gesetzl. Sozialversicherung).
wie vorstehend ausgeführt
wie vorstehend
ausgeführt