Betreff
Zuwendungen an die Stadtratsfraktionen;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2014
Vorlage
394/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

a)       Die für Fraktionsassistenten zur Verfügung stehenden 1,5 Stellen werden in der Weise neu auf die einzelnen Fraktionen verteilt, dass jeder Fraktion eine „Sockelarbeitszeit“ in Höhe von 6 Std. wöchentlich zukommt und die hiernach noch verbleibenden Arbeitszeiten im Verhältnis zur Sitzverteilung im Rat aufgeteilt werden.

 

oder alternativ:

 

b)       Die Zahl der für Fraktionsassistenten zur Verfügung stehenden Stellen wird mit Wirkung vom 01.12.2014 auf insgesamt 2 Stellen erhöht. Jeder Fraktion kommt eine Sockelarbeitszeit in Höhe von 6 Std. wöchentlich zu; die hiernach noch verbleibenden Arbeitszeiten werden im Verhältnis zur Sitzverteilung im Rat aufgeteilt. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 18.500,00 € sind bei Produkt 011110101 (Politische Gremien), Sachkonten 50120000 (Vergütung tariflich Beschäftigte), 50220000 (Beiträge Versorgungskassen) sowie 50320000 (Gesetzl. Sozialversicherung) zu veranschlagen.

 


Mit Schreiben vom 12.06.2014 (Anlage 1) beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verteilung der Zuwendungen für den Personalaufwand der Fraktionen dahingehend zu ändern, dass jeder Fraktion zur Erledigung ihrer Geschäfte zukünftig eine Sockelarbeitszeit von mindestens 6 Stunden wöchentlich gewährt wird.

 

Gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Über die Höhe der zu gewährenden Zuwendungen und den Verteilungsmaßstab entscheidet der Rat. Ein Anspruch auf Vollkostenerstattung gegenüber der Gemeinde besteht nicht, jedoch haben die Fraktionen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Verteilung der für die Fraktionszuwendungen zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Fraktionen. Bei der Verteilung ist der allgemeine Gleichheitsgrundsatz durch die Gemeinde zu beachten. Dementsprechend ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches unter Berücksichtigung sachlicher Gründe ungleich zu behandeln.

 

Mit ihrem Antrag weist die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Recht darauf hin, dass ein Grundstock von Aufgaben unabhängig von der Fraktionsstärke bei jeder Fraktion gleichermaßen anfällt und somit eine Verteilung der Zuwendung für Personal ausschließlich nach der Fraktionsstärke nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Der bisher angewandte  Verteilungsmaßstab allein nach der Fraktionsstärke ist demnach für die Zukunft nicht mehr anwendbar. Dies ergibt sich auch aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2012 (Az.: 8 C 22.11).

 

Ob die bei allen Eschweiler Ratsfraktionen unabhängig von der Fraktionsstärke anfallenden Aufgaben einen Umfang von 6 Wochenarbeitsstunden haben, kann verwaltungsseitig nicht abschließend überprüft werden. Verbindet man mit der Arbeit eines Fraktionsassistenten die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die Stellung von Anträgen, notwendige Recherchen und allgemeine Büroarbeiten, so kann die beantragte Stundenzahl nach allgemeinen Erfahrungswerten als durchaus angemessen angesehen werden. Hierzu eine andere Einschätzung zu treffen, bleibt den im Rat vertretenen Fraktionen unbenommen. Von der beantragten Sockelzeit von 6 Wochenarbeitsstunden ausgehend, ergibt sich folgendes Bild:

 

Der städtische Stellenplan sieht derzeit insgesamt 1,5 Stellen für die Fraktionsarbeit vor; dies entspricht 58,5 Wochenarbeitsstunden. Bei Beibehaltung dieser Stellenanzahl (Beschussalternative a)) ergibt sich die in Anlage 2 dargestellte Verteilung der Wochenarbeitsstunden auf die einzelnen Ratsfraktionen. Mehrkosten im Personalbereich entstehen hierdurch nicht, jedoch verringern sich die zur Verfügung stehenden Wochenarbeitsstunden bei den mitgliederstarken Ratsfraktionen dementsprechend deutlich.

 

Dies könnte nur durch Aufstockung der Stellenanzahl auf 2 Stellen für Fraktionsarbeit (Beschlussalternative b)) abgemildert werden. Hierbei stünden insgesamt 78 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung, die sich bei gleicher Sockelarbeitszeit (6 Stunden/Woche je Fraktion) wie in Anlage 3 dargestellt auf die einzelnen Ratsfraktionen verteilen würden. Diese Beschlussalternative verursacht Mehrkosten im Personalbereich in Höhe von 18.500,00 €, die innerhalb der zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets nicht aufgefangen werden können. Die notwendigen Haushaltsmittel hierfür wären demnach zusätzlich bereitzustellen bei Produkt 01 111 01 01 (Politische Gremien), Sachkonten 50120000 (Vergütung tariflich Beschäftigte), 50220000 (Beiträge Versorgungskassen) sowie 50320000 (Gesetzl. Sozialversicherung).

 


wie vorstehend ausgeführt

 


wie vorstehend ausgeführt