Betreff
Fünf-Punkte-Sofortprogramm zur Unterstützung bei der Aufnahme von Asylbewerbern
Vorlage
380/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Die Städte und Gemeinden in NRW stehen klar zum Asylrecht, da es einen wichtigen Schutz für Menschen  bietet, die politisch verfolgt werden. Gleiches gilt für Flüchtlinge, die ihre Heimat wegen Krieg oder Bürgerkrieg verlassen müssen.

Im Vergleich zum Vorjahr (Oktober 2013) ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Stadt Eschweiler bereits eine Steigerung der Neuzuweisungen und unerlaubt eingereister Ausländer von 50,3%.

Ausweislich der Statistik der Bezirksregierung Arnsberg Stand September 2014 steht die Stadt Eschweiler in der Zuweisung von weiteren 16 Personen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Asylbewerberzahlen proportional zu denjenigen des Bundes steigen und sich demzufolge diese Zuweisungsquote täglich ändern kann. Der aktuelle Fallbestand in der Stadt Eschweiler (Stand: 02.10.2014) stellt sich wie folgt dar:

 

Herkunftsländer

Personen

Herkunftsländer

Personen

 

 

 

 

Albanien

14

Jordanien

8

Äthiopien

3

Kirgisien

9

Afghanistan

20

Kongo

11

Ägypten

1

Kosovo

12

Algerien

6

Kurdistan

2

Angola

4

Libanon

7

Armenien

3

Marokko

3

Asereidschan

8

Mazedonien

72

Bangladesch

5

Nigeria

18

Benin

4

Pakistan

7

Bosnien

3

Russische Föderation

8

Elfenbeinküste

2

Serbien

61

Eritrea

6

Somalia

2

Georgien

18

Sri Lanka

3

Ghana

3

Syrien

54

Guinea

2

Togo

2

Indien

1

Türkei

10

Irak

23

Usbekistan

2

Iran

10

Vietnam

1

männlich

249

Altersgruppen

Personen

weiblich

179

 

 

Summe

428

Bis unter 7 Jahren

58

Von 7 bis unter 14 Jahren

61

Von 14 bis unter 18 Jahren

35

Von 18 Jahren bis unbegrenzt

274

 

 

Wegen der weltpolitischen Ereignisse ist jedoch nicht von einer Minderung, sondern vielmehr von einer weiteren Steigerung der Asylbewerberzahlen auszugehen.

 

Diese Entwicklung ist Anlass des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, das Land als verfassungsrechtliche Verantwortliche zu einer Nachbesserung aufzufordern und das Fünf-Punkte-Programm zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu verwirklichen:

 

1.       Anpassung der Pauschalen hinsichtlich der Höhe und des Personenkreises

 

Die bestehende Finanzierungsregelung stellt sich folgendermaßen dar, als dass das Land für jeden Ausländer, welcher u.a. Grundleistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhält, längstens für die Dauer von 3 Jahren eine Vierteljahrespauschale in Höhe von 990,00 € gewährt (Leistungspauschale).

Darüber hinaus gewährt das Land – ebenfalls für die Dauer von 3 Jahren- eine Pauschale von 46,00 € für die Betreuung (Betreuungspauschale).

An den sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz ergebenden Mehraufwendungen (Erhöhung der Regelsätze) der Gemeinden beteiligt sich das Land 2014 mit zusätzlichen Finanzmitteln.

 

Für das Jahr 2014 erhielt die Stadt Eschweiler eine Zuweisung des Landes in Höhe von insgesamt 340.683,00 € (Leistungspauschale + Betreuungspauschale + Pauschale für Mehraufwendungen).

 

Diese Kosten decken nur zu einem geringen Anteil die tatsächlich entstehenden Kosten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind ebenfalls Leistungen an Ausländer zu erbringen, deren Abschiebung aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend ausgesetzt ist (Geduldete).

Für diesen Personenkreis ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weder eine Erstattung vorgesehen noch zählen sie bei der Ermittlung der von den Kommunen zu erfüllenden Aufnahmequoten mit.

 

Zur Verdeutlichung wird auf den Bericht der Bezirksregierung Arnsberg, Stand September 2014, verwiesen, wonach bei einem Fallbestand in Eschweiler von z. Zt. 428 Personen lediglich 143 bei der Ermittlung der zu gewährenden Pauschalen sowie der Zuweisungsquote berücksichtigt werden.

 

Ebenso die nicht planbaren Krankheitskosten verbrauchen einen immens hohen Anteil, das Jahresergebnis betreffend Krankenhilfe schloss in Eschweiler in 2013 mit einem Ausgabebetrag von  385.590,17 €.

 

Bis zum 06.Oktober 2014 sind aufgrund der gestiegenen Zuweisungen allein bei den Sach- und Geldleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz bereits 726.000,00 € verausgabt.

 

 Im Jahr 2013 wurden Asylbewerberleistungen in Höhe von insgesamt 1.694.008,71 € gezahlt. Demgegenüber stehen  (2013) Landeserstattungen in Höhe von 239.461,50 €, woraus die enorme finanzielle Belastung der Stadt eindeutig zu erkennen ist.

 

2.       Zeitnahe Anpassung der Landeserstattung

 

Die Grundlage für die Landeserstattung ist die jeweilige Bestandszahl der Flüchtlinge zum 01. Januar eines jeden

Jahres.

 

Für den Fall, dass der anrechenbare Bestand der ausländischen Flüchtlinge in einem Folgejahr von dem des Vorjahres abweicht, wird der Betrag angepasst, jedoch erst ab dem nach der Feststellung der Abweichung folgenden Haushaltsjahres, was bedeutet, die Anpassung erfolgt faktisch trotz gestiegener, wie in der momentanen Situation, extrem gestiegener Zuweisungszahlen, erst mit einem Jahr Verspätung.

Hier sollte eine kritische, zeitnahe Anpassung durch das Land dringendst erfolgen.

Dass eine solche variable Möglichkeit der Anpassung besteht, zeigte sich in der unterjährig dynamischen Anpassung der Erstattungen durch das Land, wie dies bereits in der Vergangenheit (zu Gunsten des Landes) praktiziert wurde, als die Asylbewerberzahlen sanken.

 

3.       Eigenständige Kostenerstattung für Einzelfälle hoher Krankheitskosten

 

Für Asylbewerber werden entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz nur Kosten für Akutbehandlungen und Behandlungen zur Schmerzbeseitigung übernommen (incl. Krankenhausaufenthalte). Durch die Ereignisse im Heimatland traumatisiert werden vermehrt ärztliche Behandlungen bzw. Krankenhausbehandlungen notwendig.

Dies führt zusätzlich zu den normal entstehenden Krankheitskosten zu finanziellen Belastungen in zum Teil außergewöhnlicher Höhe.

Zur Entlastung der Kommunen ist zu überdenken, ob nicht die Regelung des Bundeslandes Hessen in Überlegungen mit einbezogen werden kann, wonach dort das Land Kosten für gesundheitliche Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen übernimmt, soweit sie den Betrag von 10.226,00 € je Person und Kalenderjahr übersteigen.

 

4.       Zusätzliche Landesaufnahmeeinrichtungen schaffen – Verweildauer erhöhen

 

Eine gründliche Vorbereitung der Verteilung der Flüchtlinge in die Kommunen und damit verbunden die Vermeidung /  Reduzierung einer Überforderung der Städte und Gemeinden durch mitunter sprunghaft ansteigende Flüchtlingsströme kann nur gewährleistet werden, wenn sich das Land ebenfalls durch Schaffung weiterer zentraler Aufnahmeeinrichtungen entsprechend vorbereiten kann.

Hierdurch wäre sichergestellt, dass die Asylbewerber und Flüchtlinge, welche gem. § 47 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verpflichtet sind, sich bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum 3 Monaten in diesen Aufnahmeeinrichtungen aufzuhalten, auch dort so lange verbleiben können und nicht, wie jetzt praktiziert werden muss, aus Platzmangel bereits nach 10 bis 14 Tagen – wie auch nach Eschweiler- weitergeleitet werden.

 

5.       Finanzierungsprogramm für kommunale Asylbewerberunterkünfte

 

Asylbewerber und Flüchtlingen haben Anspruch auf Sicherstellung einer angemessenen Unterkunft – in der Regel in Asylbewerberunterkünften - jedoch aufgrund der Vielzahl der  Zuweisungen haben viele Kommunen diesbezüglich ihre Kapazitätsgrenze erreicht.

Dies trifft auch für Eschweiler zu.  Im Februar 2013 waren die städt. Unterkünfte mit 133 Personen belegt, zwischenzeitlich – Stand 07.10.2014- leben 187 Personen dort. Aufgeschlüsselt nach Unterkünften:

 

 

Severinstr. 12

35

Severinstr. 14

46

Grachtstr. 14-24

29

Grachtstr. 25

1

Grachtstr. 27

2

Hüttenstr. 28

7

Hüttenstr. 30

7

Hüttenstraße 29-47a

60

 

 

Die übrigen Familien und Einzelpersonen konnten trotz mitunter massiv auftretender Probleme (Migrationshintergrund) Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt finden. Hier praktiziert Eschweiler seit Mitte der neunziger Jahre erfolgreich die Integration von Flüchtlingen.

Diese Form der Wohnungsversorgung wird auch weiterhin, gerade vor dem Hintergrund stetig steigender Zuweisungen, intensiv und unterstützt betrieben. So konnte in Eschweiler bisher vermieden werden, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen, wie anderenorts bereits praktiziert, in Hotels notwendig geworden wäre bzw. privater Wohnraum durch die Stadt selbst angemietet werden musste. Dessen ungeachtet, wird das Konzept der Stadt, parallel zum freien Wohnungsmarkt eigene Sozialunterkünfte neu zu errichten, die z.T. vorhandene Einrichtungen ersetzen wie auch neu Unterbringungskapazitäten schaffen, als auch Bestandsimmobilien umzubauen und als Sozialunterkünfte zu nutzen, weiter verfolgt. Insbesondere im Hinblick auf eine schnellere Verfügbarkeit wird die Möglichkeit zur Umnutzung von Bestandsgebäuden zur Zeit erarbeitet. Bis spätestens zum Jahresende 2014 wird die Verwaltung hierzu konkrete Überlegungen vorstellen.      

Notwendig ist deshalb auch ein mit Landesmitteln ausgestattetes „Bau- und Umbauprogramm Unterbringung“, was es bereits in den achtzigern und neunziger Jahren in ähnlicher Weise gab (z. B. für Aussiedlerheime).

Um eine solche Umsetzung sicherzustellen, sollte aber auch im Baugesetzbuch klargestellt werden, dass nach der gebotenen Abwägung solche Einrichtungen jedenfalls für längere Zeit auch im Außenbereich bzw. in Gewerbegebieten möglich sind.

 

 


 

Die finanziellen Auswirkungen sind im vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2015 ff . dargestellt.

 


keine