Betreff
Entwicklung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII)
Vorlage
375/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Sozialamt begann am 01.01.2005 mit Inkrafttreten des SGB XII mit der Unterstützung in 384 Fällen. Zu diesen Fällen waren hinzuzurechnen die Abrechnung von Fällen mit Bestattungskosten, die Abrechnung von Krankenhilfefällen sowie Kurzzeitfälle. Diese Vorgänge sind edv-mäßig nicht erfassbar und müssen manuell bearbeitet werden. Die Heimaufnahmefälle, Hilfe zur Pflege und die Fälle mit Eingliederungshilfe werden ab 2009 aufgrund der Änderung der Delegationssatzung durch die StädteRegion Aachen wieder selbst wahrgenommen.

 

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Anstieg in der Bearbeitung der Fälle im Rahmen der Grundsicherung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage.

 

 

 

 

Zusätzlich gilt bei allen Leistungen der Sozialhilfe, dass bei jeder Veränderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Leistungen neu zu berechnen sind.

Aktuell sind im 4. Kapitel SGB XII 664 Fälle mit 712 Personen in Bedarfsgemeinschaften in der Betreuung des Sozialamtes.

 

Hiervon erhalten Sozialhilfe:

 

403 Personen (130 männl. / 273 weibl.)  wegen Alters (ab Renteneintrittsalter)    

205 Personen (  83 männl. / 122 weibl.)  wegen dauerhafter EU

104 Personen (  62 männl. /   42 weibl.)  wegen Beschäftigung in der Werkstatt für Behinderte+

 

Das monatliche Durchschnittseinkommen der Hilfeempfänger stellt sich wie folgt dar:

 

Grund der Hilfe                                                 Durchschnittseinkommen mtl.

wegen Alters                                                               482,41 €

wegen dauerhafter EU                                                  418,40 €

Beschäftigung in einer Werkstatt f. Behinderte                153,46 €

 

Gesetzmäßig vorgesehen ist ein Regelbewilligungszeitraum von 12 Monaten für die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII).

 

Das 3. Kapitel des SGB XII ist überwiegend die Eingangsstufe in die Sozialhilfe für vorrübergehend erwerbsunfähige Menschen. Personen, die vorrübergehend erwerbsunfähig sind (z.B. Zeitrentner in den ersten 9 Jahren, Drogenabhängige während einer länger andauernden Therapie) erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII – nach Begutachtung durch den Rententräger oder nach Zeitablauf der Zeitrente wechseln sie vielfach in den Regelungsbereich des 4. Kapitels.

 

Derzeit erhalten 148 Personen (63 männl. / 85 weibl.) Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die über ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von 417,84 € verfügen.

 

Die Fluktuation (Zugänge/Abgänge) in den einzelnen Jahren verdeutlicht die  zusätzlich zu bearbeitenden Fälle, unabhängig von der absoluten Fallzahl.

 

Fluktuation

 

 

 

 


Die Ausgaben und Einnahmen für die Leistungen nach dem SGB XII werden aus dem StädteRegionshaushalt vorgenommen und im Rahmen der StädteRegionsumlage mit den Städten und Gemeinden der StädteRegion Aachen abgerechnet. Insofern wirken sich erhöhte Ausgaben (zunächst zu Lasten der StädteRegion Aachen) auch indirekt auf die Ausgabenentwicklung in den Städten und Gemeinden der StädteRegion Aachen aus.

 

Ausschließlich die Kosten für die Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter) werden der StädteRegion Aachen zu 100 % durch den Bund finanziert. Der StädteRegion Aachen werden im Jahr 2014 39.238.000 € durch den Bund erstattet.

 

Im Jahr 2013 betrugen die monatlichen Aufwendungen für die Stadt Eschweiler bisher durchschnittlich 364.144,06 €.

 


Nach § 6 SGB XII werden bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen.

 

Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung.

 

Die jährlichen Bruttopersonalkosten der bei der Stadt Eschweiler im Sachgebiet SGB XII eingesetzten Mitarbeiter/- innen betragen insgesamt 265.965 € (ohne Overhead Kosten).