Betreff
Aufhebungssatzung zur Satzung über die Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
Vorlage
371/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage 1 beigefügte Aufhebungssatzung zur „Satzung über die Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen“ wird beschlossen.

 


Durch das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG) vom 05.03.2013 ist der § 61a (Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen) aufgehoben worden. Auf der Grundlage des § 61 Abs. 2 LWG wurde die Landes-Rechtsverordnung - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) - erlassen. Diese Rechtsverordnung (in Kraft getreten am 09.11.2013) regelt nunmehr die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen.

 

Da für den Vollzug der „Satzung über die Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen“ die gesetzliche Grundlage fehlt, empfiehlt die Verwaltung aus Gründen der Rechtsklarheit, diese durch die als Anlage 1 aufgeführte Aufhebungsatzung aufzuheben.

 


keine

 


keine