Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 367.600,00 € im Produkt 063610101, Sachkonto 53320100 Tagespflege gem. § 23 SGB VIII
Vorlage
359/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014

 

bei Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -, Sachkonto 53320100 - Tagespflege gem. § 23 SGB VIII -, Kostenstelle 51000000 in Höhe von 367.600,00 € zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung ist gewährleistet durch

 

Mehrertrag bei Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – Kostenstelle 51000000 -, Sachkonto 44110100 – Mieten und Pachten – in Höhe von  86.790,90 € sowie

 

Mehrertrag bei Produkt 166110101 – Allgemeine Finanzwirtschaft -, Sachkonto  40130000 – Gewerbesteuer -, Kostenstelle: 20000910 in Höhe von 280.809,10 €.

 

 


Die Kindertagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das kurzfristig auf Bedarfe von Eltern, anders als in Kindertageseinrichtungen, reagieren kann, insbesondere in Zeiten, in denen immer mehr Eltern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sich sehr früh für die Fremdbetreuung entscheiden müssen. Außerdem fällt auf, dass in Eschweiler immer mehr Kinder mit Randzeiten, u.a. wegen der unterschiedlichen und eher festen Öffnungs- bzw. Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen, zu betreuen sind.

 

Bedingt durch den Rechtsanspruch auf einen einklagbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 01.08.2013 ist zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, dass der Stadt Eschweiler erhebliche Mehraufwendungen im Vergleich zur Haushaltsveranschlagung in der aktuellen Haushaltssatzung entstehen.

 

Die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson nach § 23 SGB VIII umfasst mehrere Positionen:

Einzubeziehen ist der angemessene Sachaufwand der Tagespflegeperson, da dieser zu erstatten ist (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) sowie ein Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII).

 

Zu erstatten sind außerdem nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII).

Im laufenden Haushaltsjahr nahmen weitere neue Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit auf. Hierdurch bedingt reichen die bisher kalkulierten Beiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung nicht mehr aus.

 

Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2014 wurde eine Betreuungszahl von 180 Kindern monatlich in der Kindertagespflege aufgrund der Betreuungssituation am 01.08.2013 errechnet.

 

Anstelle der bei der Mittelplanung zu berücksichtigten monatlich 180 Betreuungskinder werden bis zum Jahresende 2014 nach derzeitigem Stand ca. 200 Betreuungskinder im Durchschnitt zu verzeichnen sein.

Die Zunahme der Fallzahlen im Jahr 2014 übersteigt somit die bisherige Kalkulation.


 

Produkt 06 361 01 01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 53320100 Tagespflege gem. § 23 SGB VIII

Haushaltsansatz

900.000,00 €

Zusätzlich bereitgestellt

 

./. Anordnungen

871.612,70 €

Noch verfügbar

28.387,30 €

Absehbarer Bedarf

395.987,30 €

Noch bereitzustellende Mittel

367.600,00 €

 

 

 

Deckungskonto:

Produkt; 06 361 01 01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 44110100 Mieten und Pachten

Haushaltsansatz

59.500,00 €

./. Anordnungen

146.290,90 €

Noch verfügbar

86.790,90 €

Höhe der abzugebenden Mittel

86.790,90 €

 

 

 

 

Produkt; 16 611 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft

Kostenstelle 20000910 Allgemeine Finanzwirtschaft

Sachkonto 4013 0000 Gewerbesteuer

Haushaltsansatz

24.276.000,00 €

./. Anordnungen

29.225.643,30 €

Noch verfügbar

4.949.643,30 €

Höhe der abzugebenden Mittel

280.809,10 €

 

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind.

 

Entsprechend den Festsetzungen in § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung  der Stadt Eschweiler für das Haushaltjahr 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.

 

Mit Blick auf die zum Jahresende neu geschaffenen Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten

BKJ Einrichtung Villa Kunterbunt, Weierstraße 6a,

BKJ integratives Familienzentrum Jahnstraße , Jahnstraße 25,

BKJ Einrichtung Auf dem Driesch, Auf dem Driesch 32,

geht die Verwaltung von einem Betreuungszahlendurchschnitt von 180 Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege im Haushaltsjahr 2015 aus. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2015 ist eine entsprechende Erhöhung eingeplant.

 

 

 


keine