hier: Herstellung des Benehmens nach § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Regionsumlage
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur
Kenntnis genommen.
Der Bewertung der Eckdaten zur Gestaltung des
Haushaltsentwurfs der StädteRegion Aachen für die Haushaltsjahre 2015/2016 wird
zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
ablehnende Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der
Regionsumlage gemäß § 55 Kreisordnung NRW abzugeben.
Mit dem „Gesetz über die Genehmigung
der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagengenehmigungsgesetz - UmlGenehmG)
vom 18. September 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen u.a. die
Beteiligungsrechte der kreis-(städteregions-)angehörigen Gemeinden bei der
Aufstellung des Kreis-(Städteregions-)haushaltes neu gestaltet mit dem Ziel,
die Beteiligungs- und Verfahrensregelungen zugunsten der Gemeinden als
Umlagezahler zu stärken.
Der hierzu neugefasste § 55
Kreisordnung NW (KrO NRW) hat folgenden Wortlaut:
§ 55
Beteiligungsrechte der
kreisangehörigen Gemeinden
(1) Die Festsetzung der Kreisumlage
erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs
Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen
Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der
Zuleitung des Entwurfs zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch
Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt
der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das
Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Hiermit soll erreicht werden, dass die
betroffenen kreis-(städteregions-)angehörigen Kommunen in einem frühen Stadium
vor Aufstellung des Entwurfes des Kreis-(Städteregions-)haushaltes in den
politischen Prozess der Festsetzung der Kreis-(Regions-)umlage involviert
werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die
kommunalpolitischen Bewertungen des Kreis-(Städteregions-)tages Einfluss nehmen
zu können.
Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW
verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren
Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings
reicht sie nicht so weit, wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die
Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des
Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme
muss aber durch den Kreis-(Städteregions-)tag wenigstens zur Kenntnis genommen
und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Kreisumlage einbezogen
werden. Insgesamt ist beim Kreis (bei der StädteRegion Aachen) von einer
gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen
auszugehen, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die
Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.
Die gestärkten Beteiligungs- und
Verfahrensrechte der kreis-(städteregions-)angehörigen Gemeinden führen jedoch
nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim
Kreis-(Städteregionstag), der nach eigenem politischem Ermessen und frei darin,
die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen
zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und
damit über die Festsetzung der Kreis-(Städteregions-)umlage beschließt. Obwohl
die Benehmensherstellung den Kreis-(Städteregions-)tag rechtlich nicht bindet,
so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen
Kräfte der regionsangehörigen Gemeinden.
Die Frage, ob es sich bei der im
Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden
Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41
Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des
Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder die Zuständigkeit des
Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann
aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben. Zum einen hätte der
Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in
dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung
ohnehin die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der
Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden,
enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt 2015 ff.
einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 eine Beratung und
Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.
Mit Schreiben vom 01. September 2015
hat die StädteRegion Aachen das Verfahren zur Benehmensherstellung zur
Festsetzung der Regionsumlage für die Haushaltsjahre 2015/2016 eingeleitet.
Diesem war das Eckdatenpapier zur Gestaltung des städteregionalen Haushaltsentwurfs
beigefügt. Beide Unterlagen stehen als Anlagen zu dieser Verwaltungsvorlage zur
Verfügung.
Zusammenfassung
der wesentlichen Eckpunkte:
1. In der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2014
ist die StädteRegion von folgenden Allg. Regionsumlagen für die Jahre 2015 und
2016 ausgegangen:
für das Jahr 2015: 323.559.754 Mio. €
für das Jahr 2016: 330.154.265 Mio. €
Bei Umlagegrundlagen in Höhe von 762.075.886 € gemäß der 1.
Modellrechnung auf der Basis der Eckpunkte zum GFG 2015 vom 27. August 2014
bzw. hochgerechneten Umlagegrundlagen von 799.417.604 € für das Jahr 2016 wären
hiernach folgende Umlagesätze zu veranlagen gewesen:
für das Jahr 2015: 42,4577 %
für das Jahr 2016: 41,2993 %
2. Die StädteRegion war in ihrer Planung für das
Haushaltsjahr 2014 davon ausgegangen, dass ihre Ausgleichrücklage zum 31.
Dezember 2014 noch einen Bestand in Höhe von rd. 4.347.000 € aufweist. Dieser
Bestand sollte dann zum Ausgleich des Ergebnisplanes 2015 eingesetzt werden.
Nach dem aktuellen Budgetbericht II/2014 der StädteRegion geht diese jedoch
zurzeit davon aus, dass die Ausgleichsrücklage bedingt durch ein schlechteres
Jahresergebnis 2013 sowie durch das jetzt deutlich negativer prognostizierte
Ergebnis für das laufende Jahr 2014 (- 14.678.000 € gegenüber -10.756.000 €)
nicht nur vollständig aufgezehrt wird, sondern darüber hinaus auch die Allg.
Rücklage der StädteRegion zum Ausgleich des Ergebnisplanes 2014 in einer
Größenordnung von 3.238.000 € in Anspruch genommen werden muss.
Die StädteRegion weist darauf hin, dass wegen der erstmaligen
Inanspruchnahme der Allg. Rücklage für den Haushaltsausgleich 2014 noch eine
Entscheidung des Städteregionstages über die zulässige - aber nicht zwingende -
Erhebung einer Sonderumlage gemäß § 56 c KrO NRW getroffen werden muss. Danach kann
die StädteRegion eine Sonderumlage erheben, sofern im Jahresabschluss eine
Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt ist.
3. Im Bereich der Sozialleistungen (insbesondere
SGB II und SGB XII) ergibt sich trotz der seit dem Jahr 2014 gewährten
100-prozentigen Bundesbeteiligung an den Kosten Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung in der Ergebnisprognose 2014 ein gegenüber den Ansätzen um
6.181.000 € erhöhter Zuschussbedarf. Für das Jahr 2015 wird - selbst unter
Berücksichtigung der vorgenannten Bundesbeteiligung für das kommende Jahr in
Höhe von 45.361.000 € sowie der ab dem Jahr 2015 erstmals zufließenden
Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
in Höhe von 4.521.000 € - mit einer weiteren Erhöhung des Zuschussbedarfes in
Höhe von 5.030.000 € kalkuliert. Gegenüber der Veranschlagung im Jahr 2014
stellt dies zusammengenommen eine Aufwandsteigerung von rd. 11,2 Mio. € (= 7,25
%) dar. Für das Jahr 2016 wird - trotz weiter steigender Bundesbeteiligungen -
von einem weiteren Fehlbedarf in einer Größenordnung von 4.514.000 € ausgegangen.
Entgegen der Orientierungsdaten, die im Bereich der Sozialleistungen für die
Jahre 2015 und 2016 ff. Steigerungsraten von jeweils 2 % vorsehen, geht die
StädteRegion von Steigerungssätzen im Jahr 2015 von 3,13 % und im Jahr 2016 von
2,72 % aus.
4. Legt man im Wesentlichen die Darstellungen
unter 2. und 3. zugrunde, ergeben sich für die StädteRegion in den beiden
kommenden Haushaltsjahren folgende Deckungslücken:
für das Jahr 2015: - 16,6 Mio. € = + 2,18 %-Punkte Allg.
Regionsumlage
für das Jahr 2016: - 20,9 Mio. € = + 2,61 %-Punkte Allg.
Regionsumlage
Hierdurch erhöhen sich
die unter 1. genannten Umlagesätze für 2015 und 2016 wie folgt:
für das Jahr 2015: 44,6377
%
für das Jahr 2016: 43,9093 %
5. Der Ansatz der
Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion, d.h unter
Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter sowie bei den
Tageseinrichtungen für Kinder, steigt im Planjahr 2015 gegenüber dem
prognostizierten Ergebnis 2014 um 2.527.000 € (= 3,08 %). Gegenüber dem
Haushaltsansatz 2014 bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 5.229.204 € (=
6,6 %). Ohne diese beiden Bereiche steigen die veranschlagten
Personalaufwendungen gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis 2014 um 2.160.000
€ (= 3,71 %).
Die im Rahmen der Benehmensherstellung des Jahres 2014 von den
regionsangehörigen Kommunen einvernehmlich erhobene Forderung, die
Steigerungsraten der Personalaufwendungen auf die Werte der Orientierungsdaten
(1%) zu beschränken, der der Städteregionstag mit entsprechendem Beschluss auch
gefolgt ist, wurde damit nicht erfüllt.
Begründet werden diese Aufwandssteigerungen zum einen mit den
seit der Aufstellung des Haushaltes 2014 erfolgten Tarif- und
Besoldungserhöhungen in Höhe von ca. 1.285.000 €, zum anderen verweist die
StädteRegion auf bereits vollzogene/beschlossene Personalmehrungen sowohl in
pflichtigen, als auch freiwilligen Aufgabenbereichen (Einrichtung neuer
Auszubildendenstellen, Neueinstellungen für neue gesetzliche Aufgaben im
Betreuungswesen, Neueinstellungen in den Bereichen Straßenverkehrsamt und
Bildungsbüro aufgrund von Beschlüssen des Städteregionstags). Die o.a. Vorgabe
des Städteregionstages wird mit zusätzlichen Personal- und
Versorgungsaufwendungen in einer Größenordnung von 1.824.000 € im Jahr 2015 und
von 1.958.000 € im Jahr 2016 überschritten.
6. Bei der Landschaftsverbandsumlage geht die
StädteRegion davon aus, dass der Landschaftsverband seinen Umlagesatz für die
Jahre 2015 und 2016 auf 16,5 % festsetzen wird. Aus Sicht der StädteRegion
stellt dies jedoch eine sehr optimistische Annahme mit u.U. großem
Risikopotential dar. Die Städteregionsverwaltung wird dem Städteregionstag
daher vorschlagen, gegenüber der Prognose eintretende Veränderungen bei der Landschaftsverbandsumlage
(Verschlechterungen, wie auch Verbesserungen) entsprechend an die regionsangehörigen
Kommunen weiterzugeben.
7. Der von den regionsangehörigen Kommunen (ohne
Stadt Aachen) aufzubringende Betrag für die ÖPNV-Umlage wird für das Jahr 2015
mit 9.726.000 € und für das Jahr 2016 mit 10.138.000 € ausgewiesen. Im Haushalt
2014 der StädteRegion wurde ein Betrag von 8.682.000 € angesetzt. Hieraus
ergibt sich für das Jahr 2015 eine Steigerung der ÖPNV-Umlage von 1.044.000 €
(= 10,7 %) und für das Jahr 2016 (bezogen auf 2015) nochmals eine Erhöhung um
412.000 € (= 4,06 %).
Finanzielle
Auswirkungen für die Stadt Eschweiler:
I. Ist-Situation Haushaltsjahr 2014
Die Stadt Eschweiler wird im
Haushaltsjahr 2014 unter Berücksichtigung gemeindlicher Umlagegrundlagen in
Höhe von 73.154.404 € und einem Umlagesatz der Regionsumlage von 41,9942 % zur
Zahlung einer Allgemeinen Regionsumlage in Höhe von 30.720.606,30 € herangezogen.
Darüber hinaus zahlt die Stadt eine Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten des
ÖPNV (ÖPNV-Umlage) in der Größenordnung von 1.651.241,18 €. Außerdem erhob die
StädteRegion Aachen in diesem Jahr eine Bedarfsumlage zur Kompensation des
Aufwandes aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG), die für die Stadt
Eschweiler
einen
zusätzlichen Transferaufwand von 191.826,32 € bedeutete.
II. Planung Haushalt 2015
Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf
Basis der 1. Modellrechnung für das GFG 2015 (Steuerkraftmesszahl +
Schlüsselzuweisungen = 76.738.102 €) und
dem von der StädteRegion für das Haushaltsjahr 2015 geplanten Umlagesatz von
44,6377 % (siehe Ausführungen unter 4.) wäre durch die Stadt Eschweiler eine
Allg. Regionsumlage in Höhe von 34.254.124 € zu erbringen. Dies würde gegenüber
dem Jahr 2014 (ohne ELAG-Bedarfsumlage) eine Steigerung von 3.533.518 € (= 11,5
%) bedeuten. Selbst unter Berücksichtigung der in der 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 (HSK) für das Planjahr 2015 bereits kalkulierten
Erhöhung der Regionsumlage (31.721.000 €) entstünde ein Mehraufwand in Höhe von
2.533.124 € (= 7,99 %).
Auf Grundlage der für das Jahr 2015
geplanten und von den regionsangehörigen Kommunen insgesamt aufzubringenden
ÖPNV-Umlage (siehe Ausführungen unter 7.) entstünde für die Stadt Eschweiler
ein Aufwand in Höhe von 1.734.000 €, eine Steigerung gegenüber dem diesjährigen
Aufwand von 82.759 € (= 5,01 %) bzw. gegenüber der in der 4. Fortschreibung des
HSK für das Planjahr 2015 bereits erhöht kalkulierten ÖPNV-Umlage (1.651.000 €)
von 83.000 € (= 5,03 %).
Insgesamt käme auf die Stadt
Eschweiler im Haushaltsjahr 2015 - sollte die StädteRegion Aachen ihre
Planungen aus dem Eckpunktepapier umsetzen - eine Gesamtmehrbelastung (Allg.
Regionsumlage + ÖPNV-Umlage) von 3.616.277 € (= 11,17 %) gemessen am entsprechenden
Aufwand im laufenden Haushaltsjahr bzw. in Höhe von 2.616.124 € (= 7,84 %) gegenüber
den in der 4. Fortschreibung des HSK geplanten Ansätzen, zu.
III. Planung Haushalt 2016
Bei fortgeschriebenen gemeindlichen
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2016 (Steuerkraftmesszahl +
Schlüsselzuweisungen = 80.743.715 €) und dem von der StädteRegion für das
Haushaltsjahr 2016 geplanten Umlagesatz von 43,9093 % (siehe Ausführungen unter
4.) wäre durch die Stadt Eschweiler im übernächsten Jahr eine Allg.
Regionsumlage in Höhe von 35.454.000 € zu erbringen. Dies würde gegenüber dem
Jahr 2015 nochmals eine Steigerung von 1.199.876 € (= 3,5 %) bedeuten. Unter
Berücksichtigung der in der 4. Fortschreibung des HSK für das Planjahr 2016
bereits kalkulierten Erhöhung der Regionsumlage (33.189.000 €) entstünde ein
Mehraufwand in Höhe von 2.265.000 € (= 6,8 %).
Auf Grundlage der für das Jahr 2016
geplanten und von den regionsangehörigen Kommunen insgesamt aufzubringenden
ÖPNV-Umlage (siehe Ausführungen unter 7.) entstünde für die Stadt Eschweiler im
übernächsten Jahr ein Aufwand in Höhe von 1.825.000 €, ebenfalls eine
nochmalige Steigerung gegenüber dem Aufwand im Haushaltsjahr 2015 von 91.000 €
(= 5,25 %) bzw. gegenüber der in der 4. Fortschreibung des HSK für das Planjahr
2016 bereits erhöht kalkulierten ÖPNV-Umlage (1.728.000 €) von 97.000 € (= 5,61
%).
Insgesamt sähe sich die Stadt
Eschweiler im Haushaltsjahr 2016 - sollte die StädteRegion Aachen ihre
Planungen aus dem Eckpunktepapier umsetzen - einer erneuten Mehrbelastung
(Allg. Regionsumlage + ÖPNV-Umlage) von 1.290.876 € (= 3,46 %) gemessen am
entsprechenden Aufwand im Haushaltsjahr 2015 bzw. in Höhe von 2.362.000 € (=
6,77 %) gegenüber den in der 4. Fortschreibung des HSK geplanten Ansätzen
ausgesetzt.
Bewertung und Stellungnahme:
Die zuvor beschriebenen finanziellen
Auswirkungen für die Stadt Eschweiler machen überdeutlich, dass die aus den
Planungen der StädteRegion Aachen resultierenden Mehrbelastungen aus der Allg.
Regionsumlage sowie der ÖPNV-Umlage in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 kaum
mehr durch eigene Anstrengungen, im städtischen Etat zahlungswirksame
Verbesserungen zu generieren, kompensiert werden können. Sie treffen die Stadt
Eschweiler in der entscheidenden „Schlussphase“ ihres Haushaltssicherungskonzeptes
2010 - 2016 und konterkarieren die in erheblichem Maße unternommenen
Anstrengungen, ab dem Jahr 2016 ff. mindestens ausgeglichene Haushalte zu
erreichen. Letztlich trägt diese städteregional geplante Entwicklung dazu bei,
dass durch neue finanzielle Inanspruchnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Wirtschaft dort Belastungen entstehen, die dann auch den Bemühungen der
Stadt zur weiteren Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufen.
Vor
dem Hintergrund bestehender, erheblicher Unsicherheiten und Risiken für die
kommunale Finanzplanung (z.B. wahrscheinliche, negative Veränderung der
Verbundmasse im GFG aufgrund rückläufiger Steuererträge auf Landesebene,
Rückgang des kommunalen Steueraufkommens, insbesondere bei der Gewerbesteuer,
Entwicklung der Sozialaufwendungen, Entwicklung der Landschaftsverbandsumlage)
wird die StädteRegion aufgefordert, die Aufstellung eines Doppelhaushaltes
2015/2016 zu überdenken und - analog zur Haushaltsplanung aller
regionsangehörigen Kommunen - einen Haushalt auf einer gesicherteren Datenbasis
nur für jeweils ein Jahr zu beschließen.
Das
prognostizierte, negative Jahresergebnis 2014 kann nicht mehr vollständig über
die zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die StädteRegion
wird daher aufgefordert, die voraussichtliche Inanspruchnahme der Allg.
Rücklage nicht noch im Wege einer Sonderumlage gemäß § 56 c KrO NRW geltend zu
machen. Darüber hinaus soll die StädteRegion in Betracht ziehen, die für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016 ausgewiesenen Deckungslücken ebenfalls in dem Maße
aus der Inanspruchnahme der Allg. Rücklage (bei gleichzeitigem Verzicht auf
Sonderumlagen) zu kompensieren, das hieraus für die StädteRegion selbst keine
rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
erwächst. Die Haushaltssituation der regionsangehörigen Kommunen ist
überwiegend, und das zum Teil schon seit einigen Jahren, durch die
kontinuierliche Inanspruchnahme der Allg. Rücklage (= Verzehr von Eigenkapital)
gekennzeichnet. Diese negative Entwicklung würde, sofern die Städteregion die
geplanten Defizite vollständig über Regionsumlageerhöhungen an die Gemeinden
„durchreicht“, nochmals deutlich verstärkt. Der bereits länger diskutierte und
nunmehr wieder thematisierte Ansatz, dass die StädteRegion sich, in Solidarität
zu ihren regionsangehörigen Kommunen sowie zur Verstärkung der eigenen
Konsolidierungsbemühungen, auf freiwilliger Basis den Vorgaben und
Anforderungen eines HSK unterwirft, sollte in diesem Zusammenhang vertieft
werden.
Unzweifelhaft
steht die StädteRegion - wie die gesamte kommunale Familie auch - beachtlichen
Aufwandssteigerungen im Bereich der Sozialleistungen gegenüber. Trotz der
Kompensationsleistung des Bundes im Bereich des SGB XII - Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen liegen die Steigerungsraten bei den
Sozialkosten sowohl in der Ergebnisprognose für 2014, als auch für die Planung
2015/2016 jeweils deutlich über den Orientierungsdaten für Sozialtransferaufwendungen.
Diese Entwicklung ist allein aus dem im Rahmen der Benehmensherstellung zur
Verfügung gestellten Datenmaterial (Eckdaten) nicht erklär- und nachvollziehbar.
Die StädteRegion wird daher aufgefordert, den Bereich der Sozialleistungen
insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen mit dem Ziel, zahlungswirksame
Verbesserungen mindestens in der Höhe zu generieren, die die Einhaltung der
Steigerungsraten nach den Orientierungsdaten gewährleistet. Unabhängig hiervon
wird die StädteRegion dahingehend unterstützt und dringend gebeten, sich
weiterhin und mit Nachdruck für eine stärkere Finanzausstattung der Kommunen
durch Bund und Land zur Bewältigung der steigenden Sozialaufwendungen (insb.
Eingliederungshilfe, SGB II, SGB XII und Asyl) einzusetzen.
Im
Verfahren zur Festsetzung der Landschaftsverbandsumlage soll sich die
StädteRegion insgesamt, insbesondere aber ihre Vertreter in der
Landschaftsversammlung, mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Umlagesatz
höchstens in der bisher geplanten Höhe (16,5 %) beibehalten, nach Möglichkeit
jedoch unter dieses Niveau abgesenkt wird. Etwaige negative Veränderungen der
Landschaftsverbandsumlage sollen nicht an die regionsangehörigen Kommunen
weitergegeben, sondern durch Einsparungen innerhalb des städteregionalen
Haushaltes aufgefangen werden.
Hinsichtlich
der sogenannten „freiwilligen Leistungen“ wird die StädteRegion aufgefordert,
alle bereits umgesetzten sowie alle geplanten Maßnahmen (Sach- und
Dienstleistungen im freiwilligen Bereich, wie auch den für die Erbringung
freiwilliger Leistungen zu berücksichtigenden Personalaufwand) zu überprüfen
und sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach in Frage zu stellen.
Ebenso
wird nochmals der Appell an die StädteRegion gerichtet, die Forderung der
regionsangehörigen Kommunen aus der Benehmensherstellung 2014, der der
Städteregionstag durch gleichlautenden Beschluss gefolgt ist, die Steigerungen
des Personalaufwandes auf die Vorgaben der Orientierungsdaten zu begrenzen,
nunmehr tatsächlich umzusetzen. Insbesondere die fortgeführten
Personalaufstockungen und damit einhergehenden Aufwandssteigerungen im
freiwilligen Bereich bedürfen einer besonders kritischen Überprüfung.
Siehe Ausführungen im Sachverhalt.
./.