Betreff
Haushaltsentwurf 2015/2016 der StädteRegion Aachen
hier: Herstellung des Benehmens nach § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Regionsumlage
Vorlage
349/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Bewertung der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfs der StädteRegion Aachen für die Haushaltsjahre 2015/2016 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ablehnende Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage gemäß § 55 Kreisordnung NRW abzugeben.

 


 

Mit dem „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagengenehmigungsgesetz - UmlGenehmG) vom 18. September 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen u.a. die Beteiligungsrechte der kreis-(städteregions-)angehörigen Gemeinden bei der Aufstellung des Kreis-(Städteregions-)haushaltes neu gestaltet mit dem Ziel, die Beteiligungs- und Verfahrensregelungen zugunsten der Gemeinden als Umlagezahler zu stärken.

Der hierzu neugefasste § 55 Kreisordnung NW (KrO NRW) hat folgenden Wortlaut:

§ 55

Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden

 

(1)  Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2)  Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Hiermit soll erreicht werden, dass die betroffenen kreis-(städteregions-)angehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Kreis-(Städteregions-)haushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Kreis-(Regions-)umlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Kreis-(Städteregions-)tages Einfluss nehmen zu können.

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit, wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Kreis-(Städteregions-)tag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Kreisumlage einbezogen werden. Insgesamt ist beim Kreis (bei der StädteRegion Aachen) von einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen auszugehen, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

Die gestärkten Beteiligungs- und Verfahrensrechte der kreis-(städteregions-)angehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Kreis-(Städteregionstag), der nach eigenem politischem Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Kreis-(Städteregions-)umlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Kreis-(Städteregions-)tag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Gemeinden.

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung ohnehin die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt 2015 ff. einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

Mit Schreiben vom 01. September 2015 hat die StädteRegion Aachen das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für die Haushaltsjahre 2015/2016 eingeleitet. Diesem war das Eckdatenpapier zur Gestaltung des städteregionalen Haushaltsentwurfs beigefügt. Beide Unterlagen stehen als Anlagen zu dieser Verwaltungsvorlage zur Verfügung.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

1.  In der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2014 ist die StädteRegion von folgenden Allg. Regionsumlagen für die Jahre 2015 und 2016 ausgegangen:

 

für das Jahr 2015:                       323.559.754 Mio. €

für das Jahr 2016:                       330.154.265 Mio. €

 

     Bei Umlagegrundlagen in Höhe von 762.075.886 € gemäß der 1. Modellrechnung auf der Basis der Eckpunkte zum GFG 2015 vom 27. August 2014 bzw. hochgerechneten Umlagegrundlagen von 799.417.604 € für das Jahr 2016 wären hiernach folgende Umlagesätze zu veranlagen gewesen:

 

für das Jahr 2015:                       42,4577 %

für das Jahr 2016:                       41,2993 %

 

2.  Die StädteRegion war in ihrer Planung für das Haushaltsjahr 2014 davon ausgegangen, dass ihre Ausgleichrücklage zum 31. Dezember 2014 noch einen Bestand in Höhe von rd. 4.347.000 € aufweist. Dieser Bestand sollte dann zum Ausgleich des Ergebnisplanes 2015 eingesetzt werden. Nach dem aktuellen Budgetbericht II/2014 der StädteRegion geht diese jedoch zurzeit davon aus, dass die Ausgleichsrücklage bedingt durch ein schlechteres Jahresergebnis 2013 sowie durch das jetzt deutlich negativer prognostizierte Ergebnis für das laufende Jahr 2014 (- 14.678.000 € gegenüber -10.756.000 €) nicht nur vollständig aufgezehrt wird, sondern darüber hinaus auch die Allg. Rücklage der StädteRegion zum Ausgleich des Ergebnisplanes 2014 in einer Größenordnung von 3.238.000 € in Anspruch genommen werden muss.

 

      Die StädteRegion weist darauf hin, dass wegen der erstmaligen Inanspruchnahme der Allg. Rücklage für den Haushaltsausgleich 2014 noch eine Entscheidung des Städteregionstages über die zulässige - aber nicht zwingende - Erhebung einer Sonderumlage gemäß § 56 c KrO NRW getroffen werden muss. Danach kann die StädteRegion eine Sonderumlage erheben, sofern im Jahresabschluss eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt ist.

 

3.  Im Bereich der Sozialleistungen (insbesondere SGB II und SGB XII) ergibt sich trotz der seit dem Jahr 2014 gewährten 100-prozentigen Bundesbeteiligung an den Kosten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Ergebnisprognose 2014 ein gegenüber den Ansätzen um 6.181.000 € erhöhter Zuschussbedarf. Für das Jahr 2015 wird - selbst unter Berücksichtigung der vorgenannten Bundesbeteiligung für das kommende Jahr in Höhe von 45.361.000 € sowie der ab dem Jahr 2015 erstmals zufließenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von 4.521.000 € - mit einer weiteren Erhöhung des Zuschussbedarfes in Höhe von 5.030.000 € kalkuliert. Gegenüber der Veranschlagung im Jahr 2014 stellt dies zusammengenommen eine Aufwandsteigerung von rd. 11,2 Mio. € (= 7,25 %) dar. Für das Jahr 2016 wird - trotz weiter steigender Bundesbeteiligungen - von einem weiteren Fehlbedarf in einer Größenordnung von 4.514.000 € ausgegangen. Entgegen der Orientierungsdaten, die im Bereich der Sozialleistungen für die Jahre 2015 und 2016 ff. Steigerungsraten von jeweils 2 % vorsehen, geht die StädteRegion von Steigerungssätzen im Jahr 2015 von 3,13 % und im Jahr 2016 von 2,72 % aus.

 

4.  Legt man im Wesentlichen die Darstellungen unter 2. und 3. zugrunde, ergeben sich für die StädteRegion in den beiden kommenden Haushaltsjahren folgende Deckungslücken:

 

für das Jahr 2015:                       - 16,6 Mio. €              = + 2,18 %-Punkte Allg. Regionsumlage

für das Jahr 2016:                       - 20,9 Mio. €              = + 2,61 %-Punkte Allg. Regionsumlage

 

Hierdurch erhöhen sich die unter 1. genannten Umlagesätze für 2015 und 2016 wie folgt:

 

für das Jahr 2015:                      44,6377 %

für das Jahr 2016:                       43,9093 %

      

5.  Der Ansatz der Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion, d.h unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter sowie bei den Tageseinrichtungen für Kinder, steigt im Planjahr 2015 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2014 um 2.527.000 € (= 3,08 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 5.229.204 € (= 6,6 %). Ohne diese beiden Bereiche steigen die veranschlagten Personalaufwendungen gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis 2014 um 2.160.000 € (= 3,71 %).

 

     Die im Rahmen der Benehmensherstellung des Jahres 2014 von den regionsangehörigen Kommunen einvernehmlich erhobene Forderung, die Steigerungsraten der Personalaufwendungen auf die Werte der Orientierungsdaten (1%) zu beschränken, der der Städteregionstag mit entsprechendem Beschluss auch gefolgt ist, wurde damit nicht erfüllt.

 

     Begründet werden diese Aufwandssteigerungen zum einen mit den seit der Aufstellung des Haushaltes 2014 erfolgten Tarif- und Besoldungserhöhungen in Höhe von ca. 1.285.000 €, zum anderen verweist die StädteRegion auf bereits vollzogene/beschlossene Personalmehrungen sowohl in pflichtigen, als auch freiwilligen Aufgabenbereichen (Einrichtung neuer Auszubildendenstellen, Neueinstellungen für neue gesetzliche Aufgaben im Betreuungswesen, Neueinstellungen in den Bereichen Straßenverkehrsamt und Bildungsbüro aufgrund von Beschlüssen des Städteregionstags). Die o.a. Vorgabe des Städteregionstages wird mit zusätzlichen Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Größenordnung von 1.824.000 € im Jahr 2015 und von 1.958.000 € im Jahr 2016 überschritten.

 

6.  Bei der Landschaftsverbandsumlage geht die StädteRegion davon aus, dass der Landschaftsverband seinen Umlagesatz für die Jahre 2015 und 2016 auf 16,5 % festsetzen wird. Aus Sicht der StädteRegion stellt dies jedoch eine sehr optimistische Annahme mit u.U. großem Risikopotential dar. Die Städteregionsverwaltung wird dem Städteregionstag daher vorschlagen, gegenüber der Prognose eintretende Veränderungen bei der Landschaftsverbandsumlage (Verschlechterungen, wie auch Verbesserungen) entsprechend an die regionsangehörigen Kommunen weiterzugeben.

 

7.  Der von den regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) aufzubringende Betrag für die ÖPNV-Umlage wird für das Jahr 2015 mit 9.726.000 € und für das Jahr 2016 mit 10.138.000 € ausgewiesen. Im Haushalt 2014 der StädteRegion wurde ein Betrag von 8.682.000 € angesetzt. Hieraus ergibt sich für das Jahr 2015 eine Steigerung der ÖPNV-Umlage von 1.044.000 € (= 10,7 %) und für das Jahr 2016 (bezogen auf 2015) nochmals eine Erhöhung um 412.000 € (= 4,06 %).

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler:

 

I.   Ist-Situation Haushaltsjahr 2014

 

Die Stadt Eschweiler wird im Haushaltsjahr 2014 unter Berücksichtigung gemeindlicher Umlagegrundlagen in Höhe von 73.154.404 € und einem Umlagesatz der Regionsumlage von 41,9942 % zur Zahlung einer Allgemeinen Regionsumlage in Höhe von 30.720.606,30 € herangezogen. Darüber hinaus zahlt die Stadt eine Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten des ÖPNV (ÖPNV-Umlage) in der Größenordnung von 1.651.241,18 €. Außerdem erhob die StädteRegion Aachen in diesem Jahr eine Bedarfsumlage zur Kompensation des Aufwandes aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG), die für die Stadt Eschweiler

einen zusätzlichen Transferaufwand von 191.826,32 € bedeutete.


II. Planung Haushalt 2015

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis der 1. Modellrechnung für das GFG 2015 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisungen =  76.738.102 €) und dem von der StädteRegion für das Haushaltsjahr 2015 geplanten Umlagesatz von 44,6377 % (siehe Ausführungen unter 4.) wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allg. Regionsumlage in Höhe von 34.254.124 € zu erbringen. Dies würde gegenüber dem Jahr 2014 (ohne ELAG-Bedarfsumlage) eine Steigerung von 3.533.518 € (= 11,5 %) bedeuten. Selbst unter Berücksichtigung der in der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 (HSK) für das Planjahr 2015 bereits kalkulierten Erhöhung der Regionsumlage (31.721.000 €) entstünde ein Mehraufwand in Höhe von 2.533.124 € (= 7,99 %).

Auf Grundlage der für das Jahr 2015 geplanten und von den regionsangehörigen Kommunen insgesamt aufzubringenden ÖPNV-Umlage (siehe Ausführungen unter 7.) entstünde für die Stadt Eschweiler ein Aufwand in Höhe von 1.734.000 €, eine Steigerung gegenüber dem diesjährigen Aufwand von 82.759 € (= 5,01 %) bzw. gegenüber der in der 4. Fortschreibung des HSK für das Planjahr 2015 bereits erhöht kalkulierten ÖPNV-Umlage (1.651.000 €) von 83.000 € (= 5,03 %).

Insgesamt käme auf die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2015 - sollte die StädteRegion Aachen ihre Planungen aus dem Eckpunktepapier umsetzen - eine Gesamtmehrbelastung (Allg. Regionsumlage + ÖPNV-Umlage) von 3.616.277 € (= 11,17 %) gemessen am entsprechenden Aufwand im laufenden Haushaltsjahr bzw. in Höhe von 2.616.124 € (= 7,84 %) gegenüber den in der 4. Fortschreibung des HSK geplanten Ansätzen, zu.

III.   Planung Haushalt 2016

Bei fortgeschriebenen gemeindlichen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2016 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisungen = 80.743.715 €) und dem von der StädteRegion für das Haushaltsjahr 2016 geplanten Umlagesatz von 43,9093 % (siehe Ausführungen unter 4.) wäre durch die Stadt Eschweiler im übernächsten Jahr eine Allg. Regionsumlage in Höhe von 35.454.000 € zu erbringen. Dies würde gegenüber dem Jahr 2015 nochmals eine Steigerung von 1.199.876 € (= 3,5 %) bedeuten. Unter Berücksichtigung der in der 4. Fortschreibung des HSK für das Planjahr 2016 bereits kalkulierten Erhöhung der Regionsumlage (33.189.000 €) entstünde ein Mehraufwand in Höhe von 2.265.000 € (= 6,8 %).

Auf Grundlage der für das Jahr 2016 geplanten und von den regionsangehörigen Kommunen insgesamt aufzubringenden ÖPNV-Umlage (siehe Ausführungen unter 7.) entstünde für die Stadt Eschweiler im übernächsten Jahr ein Aufwand in Höhe von 1.825.000 €, ebenfalls eine nochmalige Steigerung gegenüber dem Aufwand im Haushaltsjahr 2015 von 91.000 € (= 5,25 %) bzw. gegenüber der in der 4. Fortschreibung des HSK für das Planjahr 2016 bereits erhöht kalkulierten ÖPNV-Umlage (1.728.000 €) von 97.000 € (= 5,61 %).

Insgesamt sähe sich die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2016 - sollte die StädteRegion Aachen ihre Planungen aus dem Eckpunktepapier umsetzen - einer erneuten Mehrbelastung (Allg. Regionsumlage + ÖPNV-Umlage) von 1.290.876 € (= 3,46 %) gemessen am entsprechenden Aufwand im Haushaltsjahr 2015 bzw. in Höhe von 2.362.000 € (= 6,77 %) gegenüber den in der 4. Fortschreibung des HSK geplanten Ansätzen ausgesetzt.


Bewertung und Stellungnahme:

Die zuvor beschriebenen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler machen überdeutlich, dass die aus den Planungen der StädteRegion Aachen resultierenden Mehrbelastungen aus der Allg. Regionsumlage sowie der ÖPNV-Umlage in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 kaum mehr durch eigene Anstrengungen, im städtischen Etat zahlungswirksame Verbesserungen zu generieren, kompensiert werden können. Sie treffen die Stadt Eschweiler in der entscheidenden „Schlussphase“ ihres Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 und konterkarieren die in erheblichem Maße unternommenen Anstrengungen, ab dem Jahr 2016 ff. mindestens ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Letztlich trägt diese städteregional geplante Entwicklung dazu bei, dass durch neue finanzielle Inanspruchnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft dort Belastungen entstehen, die dann auch den Bemühungen der Stadt zur weiteren Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufen.

Vor dem Hintergrund bestehender, erheblicher Unsicherheiten und Risiken für die kommunale Finanzplanung (z.B. wahrscheinliche, negative Veränderung der Verbundmasse im GFG aufgrund rückläufiger Steuererträge auf Landesebene, Rückgang des kommunalen Steueraufkommens, insbesondere bei der Gewerbesteuer, Entwicklung der Sozialaufwendungen, Entwicklung der Landschaftsverbandsumlage) wird die StädteRegion aufgefordert, die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2015/2016 zu überdenken und - analog zur Haushaltsplanung aller regionsangehörigen Kommunen - einen Haushalt auf einer gesicherteren Datenbasis nur für jeweils ein Jahr zu beschließen.

 

Das prognostizierte, negative Jahresergebnis 2014 kann nicht mehr vollständig über die zur Verfügung stehende Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die StädteRegion wird daher aufgefordert, die voraussichtliche Inanspruchnahme der Allg. Rücklage nicht noch im Wege einer Sonderumlage gemäß § 56 c KrO NRW geltend zu machen. Darüber hinaus soll die StädteRegion in Betracht ziehen, die für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 ausgewiesenen Deckungslücken ebenfalls in dem Maße aus der Inanspruchnahme der Allg. Rücklage (bei gleichzeitigem Verzicht auf Sonderumlagen) zu kompensieren, das hieraus für die StädteRegion selbst keine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erwächst. Die Haushaltssituation der regionsangehörigen Kommunen ist überwiegend, und das zum Teil schon seit einigen Jahren, durch die kontinuierliche Inanspruchnahme der Allg. Rücklage (= Verzehr von Eigenkapital) gekennzeichnet. Diese negative Entwicklung würde, sofern die Städteregion die geplanten Defizite vollständig über Regionsumlageerhöhungen an die Gemeinden „durchreicht“, nochmals deutlich verstärkt. Der bereits länger diskutierte und nunmehr wieder thematisierte Ansatz, dass die StädteRegion sich, in Solidarität zu ihren regionsangehörigen Kommunen sowie zur Verstärkung der eigenen Konsolidierungsbemühungen, auf freiwilliger Basis den Vorgaben und Anforderungen eines HSK unterwirft, sollte in diesem Zusammenhang vertieft werden.

 

Unzweifelhaft steht die StädteRegion - wie die gesamte kommunale Familie auch - beachtlichen Aufwandssteigerungen im Bereich der Sozialleistungen gegenüber. Trotz der Kompensationsleistung des Bundes im Bereich des SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen liegen die Steigerungsraten bei den Sozialkosten sowohl in der Ergebnisprognose für 2014, als auch für die Planung 2015/2016 jeweils deutlich über den Orientierungsdaten für Sozialtransferaufwendungen. Diese Entwicklung ist allein aus dem im Rahmen der Benehmensherstellung zur Verfügung gestellten Datenmaterial (Eckdaten) nicht erklär- und nachvollziehbar. Die StädteRegion wird daher aufgefordert, den Bereich der Sozialleistungen insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen mit dem Ziel, zahlungswirksame Verbesserungen mindestens in der Höhe zu generieren, die die Einhaltung der Steigerungsraten nach den Orientierungsdaten gewährleistet. Unabhängig hiervon wird die StädteRegion dahingehend unterstützt und dringend gebeten, sich weiterhin und mit Nachdruck für eine stärkere Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Land zur Bewältigung der steigenden Sozialaufwendungen (insb. Eingliederungshilfe, SGB II, SGB XII und Asyl) einzusetzen.

 

Im Verfahren zur Festsetzung der Landschaftsverbandsumlage soll sich die StädteRegion insgesamt, insbesondere aber ihre Vertreter in der Landschaftsversammlung, mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Umlagesatz höchstens in der bisher geplanten Höhe (16,5 %) beibehalten, nach Möglichkeit jedoch unter dieses Niveau abgesenkt wird. Etwaige negative Veränderungen der Landschaftsverbandsumlage sollen nicht an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben, sondern durch Einsparungen innerhalb des städteregionalen Haushaltes aufgefangen werden.

 

Hinsichtlich der sogenannten „freiwilligen Leistungen“ wird die StädteRegion aufgefordert, alle bereits umgesetzten sowie alle geplanten Maßnahmen (Sach- und Dienstleistungen im freiwilligen Bereich, wie auch den für die Erbringung freiwilliger Leistungen zu berücksichtigenden Personalaufwand) zu überprüfen und sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach in Frage zu stellen.

 

Ebenso wird nochmals der Appell an die StädteRegion gerichtet, die Forderung der regionsangehörigen Kommunen aus der Benehmensherstellung 2014, der der Städteregionstag durch gleichlautenden Beschluss gefolgt ist, die Steigerungen des Personalaufwandes auf die Vorgaben der Orientierungsdaten zu begrenzen, nunmehr tatsächlich umzusetzen. Insbesondere die fortgeführten Personalaufstockungen und damit einhergehenden Aufwandssteigerungen im freiwilligen Bereich bedürfen einer besonders kritischen Überprüfung.

 

 


Siehe Ausführungen im Sachverhalt.

 


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