Betreff
10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
346/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                     Die Stellungnahme der Behörde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 (VV 082/14) die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 28.04. bis 09.05.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Diese Beteiligung wurde gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan 275 - Ackerstraße - durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden betreffen beide Planverfahren und sind, bis auf die Stellungnahme einer Behörde, nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung sondern auf der Ebene des Bebauungsplans relevant und abzuwägen (VV 348/14).

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Stellungnahme der Behörde ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der, gegenüber der frühzeitigen Beteiligung unveränderte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ist als Anlage 2, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Behörde ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 


Das Planverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.


Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.