Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
345/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

 

I.                     Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB mit dem in der Anlage 1a dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.                   Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 

 

 

 


 

Für das interkommunale Vorranggebiet „Windpark Halde Nierchen“ wird derzeit durch den Betreiber das Repowering untersucht. Dabei ist geplant, die vorhandenen 9 Windenergieanlagen (davon 5 WEA auf Eschweiler Stadtgebiet und 4 WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe) durch 4 neue WEA (davon 3 WEA auf Eschweiler Stadtgebiet und 1 WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe) zu ersetzen.

 

Die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung der WEA bildet der seit dem 30.04.1997 rechtskräftige Bebauungsplan 243 - Windpark Halde Nierchen -. Inhalte des Bebauungsplans sind u.a. die Standorte der WEA und ihre maximale Höhe. Vor einem Repowering ist dieser Bebauungsplan zu ändern. Bei dieser Änderung sind alle notwendigen Belange zu prüfen und deren Berücksichtigung darzulegen.

 

Mit Schreiben vom 01.08.2014 beantragte der Betreiber der Anlagen, die Energiekontor AG, die Änderung des Bebauungsplans. Vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Eschweiler wird kurzfristig ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Energiekontor AG und der Stadt Eschweiler geschlossen, der insbesondere alle – im Rahmen der Bebauungsplanänderung notwendigen – städtebaulichen Planungen und Gutachten beinhaltet. Diese Fachgutachten betreffen insbesondere die Themen Immissions- und Artenschutz. Zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurde bereits eine „Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark Halde Nierchen“, Stand 18.08.2014, durchgeführt, s. Begründung Anlage 2.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 243 - Windpark Halde Nierchen -

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu beschliessen.

 


Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans 243 inkl. aller notwendigen Fachgutachten wird vom Anlagenbetreiber durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 243 bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.