Betreff
Förderprogramm "Gute Schule 2020"; hier: Fortschreibung der Maßnahmenliste
Vorlage
137/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt und der Anlage dargestellten Fortschreibung der Maßnahmenliste für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt.


In der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2016 wurde aufgrund der Darstellung in der Verwaltungsvorlage Nr. 323/16 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenliste für die Abwicklung über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zugestimmt.  Die Aufstellung in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage zeigte auf, dass in den Jahren 2017 und 2018 der Zuschussbetrag von jährlich 1.101.219 € vollständig, für 2019 größtenteils und für 2020 teilweise für konsumtive Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen vorgesehen war.

 

Für 2017 sind die Maßnahmen

Erneuerung von Außen- und Fluchttüren an der Don-Bosco-Schule,

Brandschutzmaßnahmen Gymnasium Peter-Paul-Straße,

Umbau Mensa Willi-Fährmann-Schule und

Sanierung Schieferdach Gymnasium Peter-Paul-Straße

abgeschlossen, wobei sich bei Letzterer bei der Ausführung ein deutlich höherer Sanierungsaufwand gezeigt hat als ursprünglich angenommen.

Der Anstrich der Holzfenster im städt. Gymnasium wurde lediglich teilweise durchgeführt, ebenso beschränkten sich die Sanierungsarbeiten an der Waldschule auf wenige Teilmaßnahmen. Der mit 1.024.000 angemeldete

Betrag sollte für sich aus dem Brandschutzkonzept ergebende Maßnahmen und bauliche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume verwendet werden. Hiervon wurden in 2017 lediglich 82.306,25 € für naturw. Fachräume und 34.059,78 € für Brandschutzmaßnahmen kassenmäßig abgewickelt. 

 

Im Hinblick auf den daraus sich ergebenden Ausgabenstand in Höhe von 589.962,13 € (Einzelaufstellung siehe Anlage) und einiger erteilter Aufträge wurden bisher 757.000 € abgerufen.

 

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahmenliste 2017 noch um die inzwischen abgeschlossene Sanierung der Außentoilette des städt. Gymnasiums zu erweitern, für die im Jahr 2017 insgesamt 197.328,68 € aufgewendet wurden. Der durch geleistete Zahlungen abgedeckte Betrag erhöht sich damit auf 787.290,81 €. Der gegenüber des bereitstehenden Förderbetrages von 1.101.219 € fehlende Betrag wird in 2018 förderbedingungskonform abgewickelt (bauliche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der naturw. Fachräume und bauliche Brandschutzmaßnahmen).

 

Für die vorgesehenen Maßnahmen ab 2018 wird auf die Anlage verwiesen. Änderungen gegenüber der Beschlussfassung vom 13.12.2016 sind darin erläutert.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 ist der jährliche Förderbetrag damit abgedeckt, für 2020 ist derzeit noch ein Betrag von ca. 580.000  nicht durch Maßnahmen belegt. Es wird vorgeschlagen, hier den investiv zu verbuchenden Erweiterungsbau für die offene Ganztagsschule an der Eduard-Mörike-Schule mit grob geschätzten Baukosten von 450.000 € einzusetzen, da die Möglichkeiten der Abwicklung über die Förderung nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz anderweitig ausgeschöpft sind. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass z.B. durch höher erforderlichen Aufwand für die Waldschule und sonstige zurzeit noch nicht konkret benennbare Maßnahmen der volle Förderbetrag ausgeschöpft werden kann.

 


Die durch die Maßnahmen zu belastenden Ausgabesachkonten sind in der Anlage benannt. Die entsprechenden Fördermittel sind bzw. werden veranschlagt bei Produkt 032430101 – Sonstige schulische Aufgaben -, Sachkonto 42310000 – Schuldendiensthilfe vom Land. 


Die Bearbeitung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des städt. Gebäudemanagements bei Bedarf unter Einschaltung von Architekturbüros.