Betreff
Bebauungsplan 105 - Südlich Rodelberg -;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
109/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.     Der Entwurf des Bebauungsplans 105 – Südlich Rodelberg – (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 (VV 082/10) die Aufstellung des Bebauungsplans 105 - Südlich Rodelberg - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 105 - Südlich Rodelberg - umfasst ein ca. 4.680 m² großes Grundstück am südlichen Rand des Ortsteils Dürwiß in der Gemarkung Dürwiß, Flur 7, Flurstück 566 (Anlage 2). Seitens des Grundstückseigentümers besteht ein Interesse an der Erschließung und der anschließenden Vermarktung bzw. Bebauung der Grundstücke.

 

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern sowie eine Arrondierung des Ortsteils Dürwiß unter Beibehaltung der vorhandenen Ortsrandeingrünung. Insbesondere unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung soll eine maßvolle bauliche Nutzung der brach liegenden Fläche hier eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Geplant ist die Errichtung von Einzelhäusern in offener Bauweise.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 12.04.2010 bis 26.04.2010 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden sind, soweit sie Anregungen oder Hinweise enthalten, als Anlage 4 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplans 105 – Südlich Rodelberg – zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

 

 

 

Gutachten:

 

Folgende Fachbeiträge, Konzepte bzw. Gutachten liegen dem Bebauungsplanverfahren zugrunde:

 

§    Umweltbelange

 

Artenschutzprüfung (ASP) nach den §§ 44 und 45 BNatSchG, Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan 105 „Südlich Rodelberg“, Stadt Eschweiler, Dipl.-Biol. Horst Klein, Köln, Stand: 10.07.2017

 

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bebauungsplan 105 „Südlich Rodelberg“ in Eschweiler, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz, Stand: 22.03.2018

 

§    Boden

 

Erschließung Planbereich Eschweiler-Dürwiß, Am Rodelberg/Jülicher Straße – Ergebnis der Baugrunderkundung, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie, Boden- und Felsmechanik, Umweltgeotechnik, Dipl.-Geol. Michael Eckardt, Aachen, Stand: 16.08.2010

 

§    Entwässerung

 

Aktualisierung Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan 105 Südlich Rodelberg, Stadt Eschweiler, Schmelzer – Die Ingenieure, Eschweiler, Stand: 03.03.2017

 

Hydraulik Wohngebietserschließung Jülicher Straße in Eschweiler, BP 105, Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH, Aachen, Stand: 19.02.2018

 

 

§    Schallschutz

 

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 105 „Am Rodelberg“ in Eschweiler-Dürwiß, ACCON Köln GmbH, Köln, Stand: 27.02.2018

 

 


 

Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für Ausgleich, Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer.

 

Städtisches Eigentum ist nicht betroffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich seitens der Stadt Eschweiler keine Verpflichtung zur Herstellung der Erschließung.

 

Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme wird über einen Erschließungsvertrag gesichert werden.

 

 


 

Die Aufstellung des o. a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.