Betreff
Planungs- und Beratungsleistungen Breitband
Vorlage
108/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Stadt Eschweiler verfügt innerhalb der StädteRegion Aachen über eine konkurrenzfähige Breitbandanbindung, da aktuell 95,7 % der Haushalte über eine Anbindung von mehr als 50MBit/s verfügen (Quelle: Breitband.NRW). 

 

Ein leistungsfähiger Breitbandausbau bildet das Fundament einer erfolgreichen Digitalisierung. Um einen möglichst flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes zu gewährleisten, greift die Stadt Eschweiler auf geförderte Beratungsleistungen zurück. Der Bund stellt u.a. für die Planung des Breitbandausbaus sowie die Beantragung von Fördermitteln bis zu 50.000,00 € zur Verfügung. Dieser Mittel bedient sich die Stadt Eschweiler und beauftragt das Büro FNK-Consult aus Köln mit umfangreichen Planungs- und Beratungsleistungen für einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Breitbandausbau, der speziell auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt ist. 

 

Zunächst unternimmt die FNK-Consult eine Bestandsanalyse der vorhandenen Breitbandinfrastruktur des Eschweiler Stadtgebietes. Hierbei werden die gängigen Versorgungsarten (Kupfer, Glasfaser, TV-Kabel, Mobilfunk und Richtfunk) untersucht. Gleichzeitig werden ev. unterversorgte Gebiete (< 30 Mbit/s) ermittelt, die nach Möglichkeit unter Ausnutzung der aktuellen Förderbedingungen an ein Glasfasernetz angebunden werden können.

Anschließend wird auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse ein Masterplan entwickelt, der eine stufenweise Glasfaseranbindung der Haushalte, Unternehmensstandorte, öffentlichen Einrichtungen sowie Schulen berücksichtigt. Gleichzeitig bietet der Plan eine Entscheidungshilfe für die ev. Mitverlegung von Leerrohren für die Breitbandversorgung sowie die Entwicklung einer Datengrundlage für die Ermittlung der Investitionskosten. Hierbei wird im Sinne der Nachhaltigkeit die Suche nach Synergien bei städtischen Baumaßnahmen oder Vorhaben der lokalen Versorger betrachtet.

 

Bereits während der Analyse erfolgt die Überprüfung der Fördermittellandschaft bzw. die Ausarbeitung fertiger Fördermittelanträge. Schwerpunkte hierbei bilden die Bereiche Gewerbe und Schulen. Die Möglichkeiten der unterschiedlichen Förderprogramme für den Netzausbau werden dargestellt und auf ihre Anwendbarkeit für den Ausbau untersucht. Sollten mehrere Förderprogramme in Betracht kommen, so soll eine Empfehlung für eines dieser Programme ausgesprochen werden und für dieses Förderprogramm ist dann eine entsprechende Antragstellung vorzubereiten und durchzuführen.

 


Die Kosten für die Beratungsleistungen werden in voller Höhe erstattet. Insofern werden die Aufwendungen vollständig durch die Erträge gedeckt. Die Verbuchung des Aufwands von 50.000,00 € erfolgt unter Sachkonto 5291 0000 (Gutachten), während der Ertrag von 50.000,00 € unter Sachkonto 4140 0000 (Zuschüsse vom Bund) verbucht wird. Die Konten sind jeweils dem Produkt 15 571 01 01 zugeordnet.