Betreff
Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord"
Verwaltungsrichtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds
hier: Einsetzung des Entscheidungsgremiums ("Lenkungsgruppe")
Vorlage
338/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die Einsetzung des in der Anlage 1 dargestellten Entscheidungs-gremiums ("Lenkungsgruppe"). Dieses Gremium aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet über die konkrete Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds und die Umsetzung der Maßnahmen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 die "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" (Vorlagen-Nr. 009/14) beschlossen.

Der Verfügungsfonds "Innenstadt Eschweiler" ist ein aus der Städtebauförderung (teil)finanziertes Budget, das in den Fördergebieten der nördlichen und südlichen Innenstadt bereitgestellt wird, um die Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.) zur Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen in der Innenstadt Eschweilers anzuregen. Dies ist insbesondere bei der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums "Lenkungsgruppe" zu berücksichtigen. Den demografischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen der Innenstadt kann nicht allein mit städtischen Aktivitäten entgegengewirkt werden. Durch die Lenkungsgruppe sollen vor allem die z. T. schon aktiven Organisationen und die Bürgerschaft in den Umgestaltungsprozess der Eschweiler Innenstadt eingebunden werden.

Der Fonds soll maximal zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Dementsprechend sollen mindestens 50 % von Privaten oder von anderen Akteuren aufgebracht werden.

Für Eschweiler bietet der Verfügungsfonds viele Chancen und Möglichkeiten. Nach der Zielsetzung des Förderprogramms können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung finanziell unterstützt werden.

Zusammen mit privaten Partnern können nördliche (und südliche) Innenstadt u.a. als Ort der Begegnung ausgebaut sowie als Markt- und Veranstaltungsplatz gestärkt werden. Bei der Entwicklung und Aufwertung des zentralen Stadtbereichs können hohe Synergieeffekte auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen erzielt werden, da hier das zum Teil schon vorhandene private Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt werden können.

In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Eschweiler vom 18.02.2014 schlägt die Verwaltung vor, die Lenkungsgruppe aus 6 Vertretern der Akteure (Bürger, Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Unternehmer, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitsgruppen, etc.), aus einem Vertreter der Verwaltung sowie 5 Vertretern der Politik zusammenzusetzen (Anlage 1). Für jedes Mitglied der Lenkungsgruppe ist ein Vertreter zu benennen. Dem entsprechend wird der Punkt 6 der "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" angepasst (Anlage 2).

 

Geltungsbereich des Verfügungsfonds

Der Geltungsbereich des Verfügungsfonds entspricht der Überlagerung der Abgrenzung des Stadterneuerungs-gebietes „Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler” mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Nord“ (Anlage A der Richtlinie bzw. Anlage 2).

 

Vergabegremium (siehe Punkt 6 der Anlage 2),

Den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW entsprechend ist ein lokales Gremium einzurichten, welches über die konkrete Verwendung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Das Gremium setzt sich sowohl aus Privaten als auch aus einem Vertreter der Verwaltung und Vertretern der Politik zusammen.

Durch die Vertretung privater Akteure im Vergabegremium wird eine aktive Mitbestimmung sichergestellt. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und Weiterentwicklung der „Innenstadt-Nord“ können aufgegriffen und im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaften umgesetzt werden. Somit können die finanziellen Mittel flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnahmen eingesetzt werden.

 

 


Nach Punkt 14 "Verfügungsfonds" der Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW kann ein gemeindlicher Fonds eingerichtet werden, der mit 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass 50 % der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.

Für den Verfügungsfonds werden in den Jahren 2014 – 2017 Fördermittel (Bund, Land, Stadt) in Höhe von maximal 25.000,00 €/a bereitgestellt, für deren Einsatz mindestens weitere 25.000,00 €/a privater Mittel eingebracht werden müssen. Der städtische Anteil an den Fördermitteln (25.000,00 € = 100 %) beträgt 20 %, Bund und Land tragen 80 %.

 

 

2014

2015

2016

2017

Mittel der Wirtschaft, der Privaten, etc.

25.000 €

25.000 €

25.000 €

25.000 €

Mittel der Städtebauförderung von Bund und Land

20.000 €

20.000 €

20.000 €

20.000 €

Mittel der Stadt Eschweiler

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

Bei dem Anteil der Stadt Eschweiler handelt es um eine ergebniswirksame freiwillige Leistung. Neue freiwillige Leistungen sind im Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes grundsätzlich zu vermeiden. Die Stadt Eschweiler hat sich im Rahmen der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 verpflichtet, das Niveau der ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen kontinuierlich abzusenken.

Im Haushaltsplan 2014 wurden bei dem bei Produkt 09 511 01 01 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – ab dem Haushaltsjahr 2014 jährlich rd. 25.000,00 € für die Abwicklung des Förderprogramms berücksichtigt.

Der durch die 4. Fortschreibung des HSK 2010 – 2016 festgelegte finanzielle Rahmen der freiwilligen Leistungen für die Haushaltsjahre 2014 ff. beinhaltet diese Leistungen.

 


Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung des Teilprojektes gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.