Betreff
Widmung von Erschließungsanlagen im Bereich der Bebauungsplangebiete Nr. 245 - Hainbuchenweg - und Nr. 245/1. Änderung - Hainbuchenweg -
Vorlage
333/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Durch die rechtswirksamen Bebauungspläne Nr. 245 – Hainbuchenweg – und Nr. 245/1. Änderung – Hainbuchenweg – sind die Grundstücke, die den Erschließungsanlagen

 

„Theodor-Heuss-Ring“ mit abzweigenden Stichwegen, Gemarkung Dürwiß, Flur 8 Nrn. 1202,

1228, 1215, 1223, 1233, 1278, 1243, 1269 und

 

„Raiffeisenweg“ tlw. mit abzweigenden Stichwegen, Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nrn. 727 tlw.,

615, 676, 726, 725 und Flur 8 Nrn. 1256 und 1199

 

dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden.

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung werden die vorgenannten Erschließungsanlagen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung werden diese Erschließungsanlagen als Gemeindestraßen eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.


Die Erschließungsanlagen „Theodor-Heuss-Ring“ mit abzweigenden Stichwegen, Gemarkung Dürwiß, Flur 8 Nrn. 1202, 1228, 1215, 1223, 1233, 1278, 1243, 1269 und „Raiffeisenweg“ tlw., mit abzweigenden Stichwegen, Gemarkung Dürwiß, Flur 7 Nrn. 727 tlw., 615, 676, 726, 725 und Flur 8 Nrn. 1256 und 1199 sind im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit dem Erschließungsträger WGZ Immobilien + Treuhand GmbH & Co. KG  auf Kosten des Vertragspartners ausgebaut worden.

 

Nach der endgültigen Herstellung und mängelfreien Abnahme hat die Stadt die v. g. Erschließungsanlagen in ihr Eigentum und ihre Unterhaltung übernommen.

 

Die vorgenannten Erschließungsanlagen sind nunmehr als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Ein Teilstück des heutigen Raiffeisenweges (früher Hainbuchenweg) von etwa 135 m ab der Hans-Böckler-Straße wurde bereits mit Wirkung vom 31.10.1986 als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für diese Erschließungsanlage nicht mehr zu erheben.

 


Keine


Keine