Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 12 541 01 01 -
Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV15AIB011, Neugestaltung
Peter-Paul-Straße, Parkstraße -, in Höhe von 275.000,00 € erteilt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt
durch eine geringere Inanspruchnahme der vorhandenen
Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -,
Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang erhaltende Anzahlungen im
Bau -, VE14AIB004, Erschließung Baugebiet südl. Verkeskopf, in Höhe von
109.700,00 € sowie bei Produkt 01 111 12 03 - Technisches Gebäudemanagement -,
Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, VE12AIB004, Umnutzung der Hauptschule Dürwiß, in Höhe von
165.300,00 €.
Anfang des Jahres wurden wegen der Thematik „City-Center und
Hertie-Komplex“ die Arbeiten zur Umgestaltung des Marktes um ein Jahr zurückgestellt;
stattdessen sollte mit der Umgestaltung der Peter-Paul-Straße zwischen der Jülicher Straße und der Kolpingstraße
sowie der Parkstraße zwischen Dürener Straße und Peter-Paul-Straße bereits in
diesem Jahr begonnen werden (vgl. VV-Nr.: 046/14).
Danach erfolgte die Planung für die Umgestaltung der beiden Straßenzüge,
die unter Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken der Anlieger sowie der
Beratungen in den politischen Gremien in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses am 22.05.2014 bzw. in der Sitzung des Rates am 24.06.2014
beschlossen wurde.
Auf Grundlage der Beschlüsse wurden seitens des beauftragten
Ingenieurbüros die Planungen fortgeführt. Die Ausschreibung der erforderlichen
Tiefbauarbeiten (Kanal- und Straßenbauarbeiten) erfolgte in den letzten Wochen;
die Vergabe der Tiefbauleistungen ist im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung
vorgesehen.
Nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung betragen die Kosten für
die Erneuerung der beiden Straßenzüge rd. 1.595.000,00 €, hierzu kommen noch
die Kosten für die Erneuerung des Hauptsammlers sowie der Kanalhausanschlüsse.
Um die Tiefbauarbeiten sowie diverse andere Aufträge (u.a. Beleuchtung,
Örtliche Bauüberwachung, Beweissicherung) noch in diesem Jahr vergeben zu
können, werden rd. 275.000,00 € an Verpflichtungsermächtigungen benötigt, die
voraussichtlich im Jahre 2015 kassenwirksam werden. Für den derzeitig in
Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2015 wurden die erforderlichen Mittel im
Finanzplan entsprechend angemeldet.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese
erheblich sind.
Nach § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2014 gelten über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW
als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als
50.000,00 € überschreiten.
Produkt 12 541 01
01 – Gemeindestraßen – Kostenstelle 66000000 Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau – IV15AIB011/
VE15AIB001 – Neugestaltung Peter-Paul-Straße/ Parkstraße |
|
Haushaltsansatz |
0,00 € |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
300.000,00 € |
Verpflichtungsermächtigung |
830.000,00 € |
./. geplante Soll-Auszahlung |
1.405.000,00 € |
Benötigte Verpflichtungsermächtigung |
275.000,00 € |
Die Deckung diese außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine geringere Inanspruchnahme der vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang erhaltende Anzahlungen, Anlagen im Bau -, VE14AIB004, Erschließung Baugebiet südl. Verkeskopf, in Höhe von 109.7000,00 € sowie bei Produkt 01 111 12 03 - Technisches Gebäudemanagement -, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002 – Zugang erhaltende Anzahlungen, Anlagen im Bau -, VE12AIB004, Umnutzung der Hauptschule Dürwiß, in Höhe von 165.300,00 €.
keine