hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- wird gem. § 3 (1) BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
beschlossen.
Um dem kurz- bis
mittelfristigen Wohnbedarf der Bevölkerung im Ortsteil Nothberg Rechnung zu
tragen, ist beabsichtigt, auf dem ehemaligen Sportplatz südlich der
Von-Bongart-Straße ein Wohngebiet zu entwickeln und den südwestlichen
Siedlungsrand Nothbergs zu arrondieren.
Die Aufstellung der
11. Änderung des Flächennutzungsplanes und des parallel durchzuführenden
Bebauungsplanes 181 -Sportplatz Nothberg- wurden am 21.01.2014 beschlossen. Als
nächster Verfahrensschritt ist nun die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgesehen.
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan (FNP 2009) ist die Fläche als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen, soll die
Darstellung des Flächennutzungsplanes geändert werden. Die Flächen des Plangebietes
sollen als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Parallel wird im weiteren Verfahren eine landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) an die Bezirksregierung Köln gestellt werden, dass die Inhalte der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst sind.
Die Verwaltung empfiehlt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes -Sportplatz Nothberg- zu beschliessen.
Das Planverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Im parallel geführten Bebauungsplanverfahren 181 –Sportplatz Nothberg- werden die finanziellen Auswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt.
Die Aufstellung des
o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.