Betreff
Beteiligungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen
Vorlage
326/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme zum Abfallwirtschaftsplan abzugeben.

 


 

Die Landesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen „Ökologischen Abfallwirtschaftsplan NRW (ÖAWP)“ in Kraft zu setzten. Hierzu hat das MKUNLV mit öffentlicher Bekanntmachung vom 05.03.2014 unter anderem den Entwurf des ÖAWP veröffentlicht. Er umfasst ohne  Anhänge rund 120 Seiten und kann im Internet unter www.umwelt.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden. Mit Erlass vom 10.03.2014 wurde das Beteiligungsverfahren eröffnet. Damit wird allen Kommunen, Verbänden pp. die Möglichkeit gegeben, sich bis zum 30.09.2014 zum ÖAWP zu äußern.

 

Seitens der Stadt Eschweiler ist beabsichtigt, eine Stellungnahme zum ÖAWP abzugeben. Der ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West und der Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung werden ebenfalls eine Stellungnahme zum ÖAWP abgeben. Da die Stadt Eschweiler eine Kommune im Verbandsgebiet des ZEW und ebenfalls auch Mitglied im Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung ist, sollen die Stellungnahmen dieser Verbände (die inhaltlich mit den Kommunen abgestimmt wurden) der Stellungnahme der Stadt Eschweiler als Anlage beigefügt werden. Im Übrigen wird diese Vorgehensweise nach hiesigem Kenntnisstand auch von den anderen Mitgliedskommunen so gehandhabt.

 

Zentrales Ziel des ÖAWP ist die Schaffung einer „regionalen Entsorgungsautarkie“: Siedlungsabfälle, die in NRW entstehen, sollen auch in NRW entsorgt werden und zwar möglichst in der Nähe des Entstehungsortes. Die Umsetzung des Grundsatzes der Autarkie und des Grundsatzes der Nähe soll nicht durch eine Einzel-Zuweisung der kreisfreien Städten und Kreisen zu einer bestimmten Abfallentsorgungsanlage erreicht werden, sondern durch die Bildung von drei Entsorgungsregionen. Diese (lose) Zuordnung (im Gegensatz zu einer verbindlichen Zuweisung) der Kommunen zu den drei Entsorgungsräumen wird zurzeit von den Kommunen, von den (Zweck)Verbänden und von sonstigen Interessensgruppen der Entsorgungswirtschaft intensiv diskutiert. Hierbei kommen die sehr unterschiedlichen und konträren Interessen zum Tragen. Vor diesem Hintergrund fordert der ZEW und die AWA eine verbindliche Zuweisung der Kommunen zu den Abfallbehandlungsanlagen und gleichzeitig von der Bildung von drei Entsorgungsregionen abzuweichen und stattdessen ein 4-Regionen-Modell einzuführen, um u.a. eine bessere/gleichmäßigere Auslastung der Behandlungsanlagen zu erreichen. Diese Forderung wird -wie oben bereits erwähnt- von der Stadt Eschweiler mitgetragen. Hinsichtlich der Notwendigkeit wird hier auf die gemeinsame Stellungnahme des ZEW und der AWA verwiesen (Anlage). Im Übrigen wird diese Forderung nach einem 4-Regionen-Modell auch vom Verband kommunaler Unternehmen VKU e.V. (der sich ebenfalls für die kommunalen Interessen in der Abfallwirtschaft einsetzt)  vertreten.   

 

Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ab Januar 2015 ohnehin verbindlich vorgeschrieben ist.

 

Unter Bioabfällen versteht man sowohl die über die Biotonne eingesammelten organischen Materialien als auch die Grünabfälle, die z.B. bei der Ast- und Strauchschnittabfuhr eingesammelt werden. Neu im Zusammenhang mit der Bioabfallerfassung ist die Vorgabe von Leit- und Zielwerten, wieviel kg an Bio- und Grünabfälle pro Einwohner und Jahr gesammelt werden sollten. Dabei wird im ÖAWP eine Differenzierung nach der Siedlungsstruktur über die Einwohnerdichte in vier verschiedenen Cluster vorgenommen (im dünn besiedelten ländlichen Raum müssen mehr Bioabfälle erfasst werden als in einer Großstadt).

 

 

 

 

 Cluster

Leitwert 2015

Zielwert 2020

Kommunen ≤    500 EW/km2

150 kg/EW/a

180 kg/EW/a

* Kommunen >    500 EW/km2 – 1.000 EW/km2 

130 kg/EW/a

160 kg/EW/a

Kommunen > 1.000 EW/km2 – 2.000 EW/km2

110 kg/EW/a

140 kg/EW/a

Kommunen > 2.000 EW/km2

  70 kg/EW/a

  90 kg/EW/a

* = Cluster für Eschweiler

 

Die clusterbezogenen Leitwerte 2015 bewegen sich oberhalb der Cluster-Mittelwerte des Jahres 2010. Die clusterbezogenen Zielwerte 2020 orientieren sich an den jeweils besten der einzelnen Cluster.

 

Bei rd. 55.200 Einwohnern und einer Fläche von ca. 76 km2 müssten in Eschweiler (rd. 725 EW/km2)  ab 2015 somit 130 kg/EW/a und ab 2020 160 kg/EW/a an Bioabfällen eingesammelt werden.

 

Mit kontinuierlich leicht steigender Tendenz seit Einführung der Biotonne werden heute in Eschweiler knapp 71 kg/EW/a Bioabfälle eingesammelt. Der im ÖAWP vorgegebene Leitwert (130 kg/EW/a) wird damit (deutlich) unterschritten, wobei hier anzumerken ist, dass von den 25 Kommunen im Verbandsgebiet des ZEW nur wenige Kommunen den Leitwert heute schon erreichen.

 

Diese vom MKULNV vorgegeben Kilogrammzahlen für Bioabfälle werden nicht nur von den wenigsten Kommunen im ZEW-Verbandsgebiet, sondern wohl auch in vielen Kommunen in ganz NRW nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund vertritt u.a. der Städte- und Gemeindebund die Meinung, dass eine in NRW schon heute gut funktionierende Bioabfallerfassung nicht durch überzogene Vorgaben aus dem ÖAWP gefährdet werden darf (Zitat StGB: „Es hat keinen Sinn, bei der Erfassung von Bioabfällen praxisferne Rekorde erzielen zu wollen“).

 

In Eschweiler erfreut sich die Biotonne vor allem in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Dies lässt sich unter anderem daran ablesen, dass zurzeit pro  Jahr rd. 200 neue Biotonnen bestellt bzw. genutzt werden. Aktuell sind in Eschweiler rd. 7.000 Biotonnen mit nach wie vor steigender Tendenz im Einsatz. Die hohe Akzeptanz der Biotonne in Eschweiler ist aber auch daran erkennbar, dass es nahezu keine Beschwerden über die Biotonnen gibt.

 

Damit aber der im ÖAWP vorgegebene „Pflichterfassungswert“ für Bioabfälle (130 kg/EW/a) erreicht werden kann, müssten in Eschweiler mit einer aktuellen Erfassungsmenge von rd. 71 kg/EW/a die Erfassungsstrukturen geändert werden (z.B. „Zwangsbiotonne“, Beschränkung der Eigenkompostierung usw.), wobei sicherlich die Akzeptanz der Biotonne bei den Bürgerinnen und Bürgern verloren gehen würde. Aus hiesiger Sicht ist es kontraproduktiv, dieses ruhige Fahrwasser zu verlassen bzw. den Erfolg der Biotonne zu gefährden, nur um die Leit- und Zielwerte im künftigen Abfallwirtschaftsplan zu erreichen.

 

In der Stellungnahme der Stadt Eschweiler zum ökologischen Abfallwirtschaftsplan sollte deshalb gefordert werden, dass die Leit- und Zielwerte keine „Pflichtwerte“, sondern allenfalls Orientierungswerte sein sollen.

 

Die Stellungnahme der Stadt Eschweiler zum ökologischen Abfallwirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt.

 


keine


keine