Betreff
Städt. Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit; hier: Verwendungsnachweis der Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring Eschweiler e.V. für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
318/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring Eschweiler e.V. einen Verwendungsnachweis über den Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt hat.

 


 

Die Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring (AG SJR) nimmt mit ihren Funktionen als Dachverband und Interessenvertretung der Eschweiler Jugendverbände und Jugendorganisationen sowie mit seinen Angeboten eine wichtige Rolle in der Förderung verbandlicher Jugendarbeit ein. Die AG SJR unterstützt ehrenamtliche Tätigkeiten und fördert eine Vielzahl von Freizeitangeboten in Eschweiler.

 

Im Haushaltsjahr 2013 standen 10.000,00 € im Produkt 063620101 – Kinder- und Jugendförderung – bei Sachkonto 53118110 „Kostenzuschuss an den Stadtjugendring“ zur Verfügung. Aus diesem Sachkonto wurden der AG SJR zwei Teilzahlungen (2.500,00 € im Januar und 7.500,00 € im Juni) in 2013 überwiesen. Hierbei handelte es sich um eine freiwillige Leistung. Die Zuschussgewährung erfolgte mit der Maßgabe, dass die

AG SJR einen detallierten Verwendungsnachweis einzureichen hat.

 

Die AG SJR legte mit Schreiben vom 31.03.2014, hier eingegangen am 22.10.2014, einen Verwendungs-nachweis (Anlage 1) sowie einen Tätigkeitsbericht (Anlage 2) vor. Anhand dieser Unterlagen konnte eine ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel bestätigt werden. Beanstandungen werden nicht erhoben.  


 

Im Haushaltsjahr 2013 wurden zu Lasten des Sachkontos 53118110 – Kostenzuschuss an den Stadtjugendring – bei Produkt 063620101 – Kinder- und Jugendförderung – 10.000,00 € an die Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring überwiesen.

 


Keine.