Betreff
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen
Vorlage
316/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 28.04.2014 bis 30.07.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen – gemäß Anlage I und II – zur Kenntnis.

 


Die durch den Stadtkämmerer bzw. Leiterin des Amtes 20 - Finanzbuchhaltung -genehmigten nicht erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € bzw. 25.000,00 € sind dem Stadtrat vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen. (siehe Anlage I und II).

 

Grundlage ist § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung. Demnach sind nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € dem Rat der Stadt Eschweiler vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.


Die Deckung der jeweiligen Haushaltsüberschreitung ist im Einzelfall gewährleistet (siehe Anlage I und II).

 


Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.