Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH vom 30.06.2014 auf Übernahme des Trägeranteils für die integrativen Gruppen des Kinder- und Familienzentrums St. Marien ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 ab.
Die Caritas
Lebenswelten GmbH, Aachen, betreibt im Stadtteil Eschweiler-Röthgen (Am
Burgfeld 9) das Kinder- und Familienzentrum St. Marien mit zwei integrativen
Gruppen und einer Regelgruppe. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung
eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz, der
nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft), so
dass das Jugendamt dem Träger gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) einen Zuschuss in Höhe von 91 % der Kindpauschalen nach § 19 KiBiz
gewährt. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus 36 % Landes- und 55 %
städtischen Haushaltsmitteln.
Bei der Caritas Lebenswelten GmbH handelt es sich nicht um einen sog.
„finanzschwachen Träger“, so dass hier die Stadt Eschweiler grundsätzlich nicht
den Trägeranteil an den Betriebskosten in Höhe von 9% für die Einrichtung
Kinder- und Familienzentrum St. Marien übernimmt.
Zur Veranschaulichung ist nachfolgend die Aufteilung der Betriebskosten
für das Kindergartenjahr 2013/2014 dargestellt:
Kindpauschalen (100 %) gem. § 20 KiBiz insgesamt: 470.056,05 Euro
Davon 55 % Stadt Eschweiler 258.530,83
Euro
Davon 36 % Land 169.220,18
Euro
Davon 9 % Träger (Caritas
Lebenswelten GmbH) 42.305,04 Euro
Die Finanzierungssystematik für die Betriebskosten für
Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des § 20 KiBiz ist von der
veränderten Förderung des Landschaftsverband Rheinland (LVR) für integrative
Gruppen nicht berührt und bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen.
Jedoch ändert sich zum Kindergartenjahr 2014/2015 die
Finanzierungssystematik bei integrativen Gruppen.
Als einen Aspekt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
stellt der LVR seine bisherige Fördersystematik um mit dem Ziel, inklusive
Lebensverhältnisse der Kinder von Beginn an,
also auch schon in der Kindertageseinrichtung, zu fördern. Kinder soll
die Zugehörigkeit in einer Regelgruppe ermöglicht werden, sie sollen sich als
wichtiger und selbstverständlicher Teil der Gesellschaft erleben. Den Kindern
soll eine gleichberechtigte Teilhabe schon in der Kindertageseinrichtung
gewährleistet werden.
Letztmalig im Kindergartenjahr 2013/2014 gewährt der LVR dem Träger eine
institutionelle Trägerpauschale in Höhe von 9.000,00 € je integrativer Gruppe.
Die bisherigen Förderbestandteile, wie Trägerpauschale, Jugendamtspauschale und
Elternbeiträge, entfallen. Mit der neuen kindbezogenen Pauschale erhält der
Träger vom LVR für jedes integrative
Kind die 3,5-fache Kindpauschale gem. § 20 KiBiz und ab dem Kindergartenjahr
2014/2015 zusätzlich eine Pauschale je Kind in Höhe von 5.000,00 €.
Voraussetzung hierfür ist, dass für jedes integrative Kind die jeweilige
Gruppenstärke, in der das Kind betreut wird, um einen Platz reduziert wird.
Die Kindpauschale ermöglicht insoweit zum einen eine wohnortnahe
Betreuung, die die Bildung und Pflege von Freundschaften für das Kind deutlich
erleichtert. Zum anderen stellt die Pauschale auch Mittel für die
Qualifizierung des Personals und für die Beratung der Eltern zur Verfügung.
Beides sind wichtige Voraussetzungen, damit der Gedanke der Inklusion umgesetzt
werden kann.
Im Kindergartenjahr 2014/2015 werden im Kinder- und Familienzentrum St.
Marien insgesamt 12 Kinder integrativ betreut, so dass die Caritas Lebenswelten
GmbH insgesamt max. 60.000,00 € erhält.
Die neue Finanzierungssystematik hat zur Folge, dass die Träger von
integrativen Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 verpflichtet sind,
die entsprechenden Zuschüsse unmittelbar für die Arbeit mit integrativ
betreuten Kindern zu verwenden. Die Verwendung der Mittel zur Deckung allgemeiner
Kosten, wie dies in den Vorjahren praktiziert wurde, ist somit für den Träger
der Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 nicht mehr möglich.
Die Caritas Lebenswelten GmbH hat daher mit Schreiben vom 30.06.2014
(Anlage) die Übernahme des Trägeranteils für die beiden integrativen Gruppen
der Einrichtung Kinder- und Familienzentrum St. Marien in Höhe von insgesamt
18.000,00 Euro je Kindergartenjahr durch die Stadt Eschweiler ab dem
Kindergartenjahr 2014/2015 beantragt.
Eine Gewährung dieser beantragten Finanzierung über den oben
dargestellten kommunalen Anteil von 55 % hinaus würde jedoch für die Stadt
Eschweiler eine freiwillige Leistung darstellen. Auf Grund der
Haushaltssituation der Stadt Eschweiler ist eine darüber hinausgehende freiwillige
Leistung nicht darstellbar, eine Kompensation im Haushalt nicht möglich.
Der Antrag von Caritas Lebenswelten GmbH vom 30.06.2014 auf Übernahme des Trägeranteils für die beiden integrativen Gruppen im Kinder- und Familienzentrum St. Marien ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 ist daher abzulehnen.
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Es ergeben sich
keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.