Betreff
Übernahme des Trägeranteils für die integrativen Gruppen im Kinder- und Familienzentrum St. Marien ab dem Kindergartenjahr 2014/2015; Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH vom 30. Juni 2014
Vorlage
308/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Antrag der Caritas Lebenswelten GmbH vom 30.06.2014 auf Übernahme des Trägeranteils für die integrativen Gruppen des Kinder- und Familienzentrums St. Marien ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 ab.


 

Die Caritas Lebenswelten GmbH, Aachen, betreibt im Stadtteil Eschweiler-Röthgen (Am Burgfeld 9) das Kinder- und Familienzentrum St. Marien mit zwei integrativen Gruppen und einer Regelgruppe. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz, der nicht zugleich in kirchlicher Trägerschaft ist (andere freie Trägerschaft), so dass das Jugendamt dem Träger gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Zuschuss in Höhe von 91 % der Kindpauschalen nach § 19 KiBiz gewährt. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus 36 % Landes- und 55 % städtischen Haushaltsmitteln.

 

Bei der Caritas Lebenswelten GmbH handelt es sich nicht um einen sog. „finanzschwachen Träger“, so dass hier die Stadt Eschweiler grundsätzlich nicht den Trägeranteil an den Betriebskosten in Höhe von 9% für die Einrichtung Kinder- und Familienzentrum St. Marien übernimmt.

 

Zur Veranschaulichung ist nachfolgend die Aufteilung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2013/2014 dargestellt:

 

Kindpauschalen (100 %) gem. § 20 KiBiz insgesamt:                             470.056,05 Euro

Davon 55 % Stadt Eschweiler                                                  258.530,83 Euro

Davon 36 % Land                                                                    169.220,18 Euro

Davon   9 % Träger (Caritas Lebenswelten GmbH)                                  42.305,04 Euro

 

Die Finanzierungssystematik für die Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des § 20 KiBiz ist von der veränderten Förderung des Landschaftsverband Rheinland (LVR) für integrative Gruppen nicht berührt und bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen.

 

Jedoch ändert sich zum Kindergartenjahr 2014/2015 die Finanzierungssystematik bei integrativen Gruppen.

Als einen Aspekt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt der LVR seine bisherige Fördersystematik um mit dem Ziel, inklusive Lebensverhältnisse der Kinder von Beginn an,  also auch schon in der Kindertageseinrichtung, zu fördern. Kinder soll die Zugehörigkeit in einer Regelgruppe ermöglicht werden, sie sollen sich als wichtiger und selbstverständlicher Teil der Gesellschaft erleben. Den Kindern soll eine gleichberechtigte Teilhabe schon in der Kindertageseinrichtung gewährleistet werden.

 

Letztmalig im Kindergartenjahr 2013/2014 gewährt der LVR dem Träger eine institutionelle Trägerpauschale in Höhe von 9.000,00 € je integrativer Gruppe. Die bisherigen Förderbestandteile, wie Trägerpauschale, Jugendamtspauschale und Elternbeiträge, entfallen. Mit der neuen kindbezogenen Pauschale erhält der Träger  vom LVR für jedes integrative Kind die 3,5-fache Kindpauschale gem. § 20 KiBiz und ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 zusätzlich eine Pauschale je Kind in Höhe von 5.000,00 €. Voraussetzung hierfür ist, dass für jedes integrative Kind die jeweilige Gruppenstärke, in der das Kind betreut wird, um einen Platz reduziert wird.

Die Kindpauschale ermöglicht insoweit zum einen eine wohnortnahe Betreuung, die die Bildung und Pflege von Freundschaften für das Kind deutlich erleichtert. Zum anderen stellt die Pauschale auch Mittel für die Qualifizierung des Personals und für die Beratung der Eltern zur Verfügung. Beides sind wichtige Voraussetzungen, damit der Gedanke der Inklusion umgesetzt werden kann.

 

Im Kindergartenjahr 2014/2015 werden im Kinder- und Familienzentrum St. Marien insgesamt 12 Kinder integrativ betreut, so dass die Caritas Lebenswelten GmbH insgesamt max. 60.000,00 € erhält.

 

Die neue Finanzierungssystematik hat zur Folge, dass die Träger von integrativen Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 verpflichtet sind, die entsprechenden Zuschüsse unmittelbar für die Arbeit mit integrativ betreuten Kindern zu verwenden. Die Verwendung der Mittel zur Deckung allgemeiner Kosten, wie dies in den Vorjahren praktiziert wurde, ist somit für den Träger der Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 nicht mehr möglich.

 

Die Caritas Lebenswelten GmbH hat daher mit Schreiben vom 30.06.2014 (Anlage) die Übernahme des Trägeranteils für die beiden integrativen Gruppen der Einrichtung Kinder- und Familienzentrum St. Marien in Höhe von insgesamt 18.000,00 Euro je Kindergartenjahr durch die Stadt Eschweiler ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 beantragt.

 

 

 

Eine Gewährung dieser beantragten Finanzierung über den oben dargestellten kommunalen Anteil von 55 % hinaus würde jedoch für die Stadt Eschweiler eine freiwillige Leistung darstellen. Auf Grund der Haushaltssituation der Stadt Eschweiler ist eine darüber hinausgehende freiwillige Leistung nicht darstellbar, eine Kompensation im Haushalt nicht möglich.

 

Der Antrag von Caritas Lebenswelten GmbH vom 30.06.2014 auf Übernahme des Trägeranteils für die beiden integrativen Gruppen im Kinder- und Familienzentrum St. Marien ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 ist daher abzulehnen.


 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.