Betreff
Entsendung von Vertretern des Integrationsrates der Stadt Eschweiler in Ausschüsse und Gremien
Vorlage
307/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1)       Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte ein beratendes Mitglied sowie ein stellv. beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler.

 

2)       Der Integrationsrat benennt aus seiner Mitte zwei Delegierte und zwei persönliche Vertreter für die Mitgliederversammlung sowie einen Delegierten und persönlichen Vertreter für den Hauptausschuss und des Landesintegrationsrates NRW.

 

3)       Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte zwei Mitglieder und zwei persönliche Vertreter für den Arbeitskreis Integrationsräte in der StädteRegion Aachen.

 


1) Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler (§4 Absatz 3, Buchstabe j), wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter sowie eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen Vertreter als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welche/r nicht Ratsmitglieder sind.

 

2) Die Stadt Eschweiler ist Mitglied des Landesintegrationsrates NRW. Nach der Satzung des Landesintegrationsrates NRW (§§6 und 7), sollen die Integrationsräte der Mitgliedskommunen aus ihrer Mitte zwei Delegierte und je zwei persönliche Vertreter für die Mitgliederversammlung und jeweils einen Delegierten und persönlichen Vertreter für den Hauptausschuss benennen.

 

3) Für den Arbeitskreis der Integrationsräte in der StädteRegion Aachen sollen aus der Mitte des Integrationsrates zwei Delegierte und zwei persönliche Vertreter gewählt werden.


Keine

 


Keine