Dem Antrag des Trägervereins der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e.V. vom 05.07.2014 auf Gewährung einer finanziellen Förderung für den Ausbau des Außengeländes der Einrichtung wird nicht entsprochen.
Der Trägerverein der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e. V.
beantragt mit Schreiben vom 05.07.2014 (Anlage 1) die Gewährung einer
finanziellen Förderung für den Ausbau des Außengeländes der von ihm betriebenen
Einrichtung im Stadtteil Nothberg, In den Benden.
Beabsichtigt ist die Errichtung einer Spielanlage „Traktor“
(Großspielgerät) sowie die Herrichtung einer ca. 125 m² großen Fallschutzfläche
(„Fahrbahn für Dreiräder, Roller etc“). Die Ausbaumaßnahmen haben einen
Kostenumfang von insgesamt rund 73.000 € (brutto), entsprechende Angebote einer
Fachfirma über die Ausführung liegen vor (Anlage 2).
Im Nachgang zum o. a. Antrag hat der Vorstand des Trägervereins
telefonisch mitgeteilt, dass die Herrichtung der Fallschutzfläche bereits
beauftragt worden ist und die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme bis zum Ende
der 33. KW 2014 erwartet werde. Die Finanzierung dieses Teils der
Ausbaumaßnahme in einer Größenordnung von rund 26.000 € ist durch dem
Trägerverein zur Verfügung stehende Mittel gewährleistet. Hinsichtlich des noch
nicht finanzierten Restbetrages von rund 46.000 € für die Errichtung des
Großspielgerätes hat der Trägerverein gleichlautende Zuschussanträge an
verschiedene potentielle Unterstützer (z. B. die „Aktion Mensch“) gerichtet.
Bei der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e. V. handelt es sich um
eine neue Einrichtung, die mit Beginn des vergangenen Kindergartenjahres am
01.08.2013 ihren Betrieb im Stadtteil Nothberg aufgenommen hat.
Die Einrichtung bietet u. a. 12 U3-Betreuungsplätze an, für deren
Ersteinrichtung dem Trägerverein ein Zuschuss aus Fördermitteln des Landes in
Höhe von insgesamt 81.600 € gewährt worden ist. Hierbei handelte es sich um die
maximale Fördersumme, die seitens des Landes für den Ausbau von
U3-Betreuungsplätzen zur Verfügung gestellt wurde.
Darüber hinaus erhielt der Trägerverein vor dem Hintergrund, dass dieser
die Kindertageseinrichtung als sogenannter „Armer Träger“ komplett neu
auszustatten hatte, durch Beschluss des Stadtrates vom 17.07.2013 (Vorlage Nr.
156/13) für den Erwerb der Ersteinrichtung einen zusätzlichen städtischen
Zuschuss in Höhe von insgesamt 30.000 €.
Im Rahmen der laufenden Finanzierung fließen der Kindertageseinrichtung
die gesetzlich vorgeschriebenen Kindpauschalen, die durch den Träger zur
Finanzierung der gesamten Einrichtung (z. B. für Personal, für Ausstattung, für
die Gestaltung der Freiflächen etc.) einzusetzen sind, zu. Außerdem übernimmt
die Stadt Eschweiler den ansonsten vom Trägerverein aufzubringenden 4 %igen
Eigenanteil an diesen Kindpauschalen.
Mit Blick darauf, dass eine Finanzierung der Ausbaumaßnahmen über die
Bereitstellung von Landes-/Bundesmittel nicht möglich ist, da die entsprechende
Förderung für die Inbetriebnahme der Einrichtung bereits ausgeschöpft worden
ist (siehe oben), käme nur noch eine Zuschussgewährung durch die Stadt
Eschweiler als sogenannte Freiwillige Leistung in Betracht.
Entsprechend der Genehmigungsverfügung der Unteren Kommunalaufsicht zum
städtischen Haushalt 2014 sowie zur 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes sind neue Freiwillige Leistungen allerdings nur
dann zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender Freiwilliger Leistungen
mindestens kompensiert werden können.
Darüber hinaus besteht für die Stadt die Verpflichtung, innerhalb des
mittelfristigen Finanzplanungszeitraums eine angemessene Rückführung des
Gesamtvolumens der Freiwilligen Leistungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
zwingend umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der derzeitigen angespannten
Situation des städtischen Haushaltes ist aus Sicht der Verwaltung eine
HSK-verträgliche Zuschussgewährung nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt
daher, dem Antrag des Trägervereins der Kindertagesstätte Immenhofkinder e. V.
nicht zu entsprechen.
Sofern dem Beschlussentwurf der Verwaltung gefolgt wird, ergeben sich für die Stadt Eschweiler keine finanziellen Auswirkungen.
Es ergeben sich
keine personellen Auswirkungen.