Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014 bei Produktsachkonto 063610101-53118150 Bez.: Fehlbedarfsabdeckung "Kindergärten" i. H. v. 535.000 €
Vorlage
278/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler stimmt der Stadtrat der überplanmäßigen Aufwendung bei Produktsachkonto 063610101-53118150 Bez.: Fehlbedarfsabdeckung „Kindergärten“ in Höhe von 535.000 € zu.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 535.000 € ist durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 166110101-40130000 Bez.: Gewerbesteuer gewährleistet.


Mit Schreiben vom 28.07.2014 teilt der Vorstand der BKJ Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (BKJ) mit, dass der Verwaltungsrat der BKJ in seiner Sitzung am 03.07.2014 im Rahmen einer einstimmigen Beschlussfassung über einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 den Jahresbetrag der Fehlbedarfsabdeckung auf nunmehr auf 1.407.600 € festgeschrieben hat.

 

Der Nachtrag in Höhe von 535.000 Euro  wird u. a. begründet mit gestiegenen Personalaufwendungen aufgrund der Tarifverhandlungen sowie durch einen zusätzlichen Personalbedarf,  welcher mit der Einrichtung von 4 zusätzlichen Gruppen (1 Gruppe Weierstraße, 1 Gruppe Auf dem Driesch und 2 Gruppen Jahnstraße) ab September 2014 entstehen  wird. Aus dieser zusätzlichen Einrichtung von  4 Gruppen ergibt sich zwangsläufig auch die Notwendigkeit, die Räumlichkeiten mit Mobiliar und Spielmaterial auszustatten.  Zudem sind Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am  Kindergartengebäude Weierstraße  durchzuführen.

Ebenso entstehen zusätzliche Mietaufwendungen für die Unterbringung von zwei zusätzlichen Gruppen im Bereich des Familienzentrums Jahnstraße.

 

Die haushaltsrechtliche Verfahrensweise ergibt sich aus § 83 Abs. 1 GO NRW.

 

Sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Entsprechend den Festsetzungen in § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014, gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.


 

Produkt 06 361 0101 Förderung von Kindern in

Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Kostenstelle 5100 0000

Sachkonto 5311 8150 Fehlbedarfsabdeckung „Kindergärten“

Haushaltsansatz

872.600,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

872.600,00 €

./. Anordnungen

662.387,53 €

./. geplanter Mehraufwand -auszahlung

745.212,47 €

Benötigter Mehraufwand/Mehrauszahlung

535.000,00 €

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 535.000,00 € ist gewährleistet durch Mehrerträge/Mehreinnahmen bei

 

Produkt 16 611 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft

Kostenstelle 2000 0910

Sachkonto 4013 0000 Bez.: Gewerbesteuer

Haushaltsansatz

24.276.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

24.334.410,80 €

Erträge

28.871.438,30 €

Höhe der abzugebenden Mittel

535.000,00 €

 


keine