Betreff
Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Produktsachkonto 166110101-53720200 u. 53720300 Bez.: Allgemeine Städteregionsumlage bzw. Städteregionsumlage - Mehrbelastung ÖPNV i. H. v. insg. 287.673,78 €
Vorlage
277/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW stimmt der Stadtrat den überplanmäßigen Aufwendungen bei

Produktsachkonto 166110101-53720200 Bez.: Allgemeine Städteregionsumlage in Höhe von 235.432,62 € und

Produktsachkonto 166110101-53720300 Bez.: Städteregionsumlage – Mehrbelastung für ÖPNV in Höhe von 52.241,16 € zu.

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 287.673,78 € ist durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 166110101-40130000 Bez. Gewerbesteuer gewährleistet. 


Mit Verfügung vom 02.05.2014 (hier eingegangen 13.05.2014) wurde die Regionsumlage einschließlich Mehrbe- lastungen für das Haushaltsjahr 2014 sowie die Bedarfsumlage gemäß Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW durch den Städteregionsrat der Städteregion Aachen endgültig festgesetzt.

 

Da bei der ursprünglichen Planung des Städteregionshaushaltes 2014 die für die Berechnung notwendigen Um- lagegrundlagen durch IT.NRW (Information und Technik Nordrhein-Westfalen) noch nicht veröffentlicht waren, wurden bei der Bemessung der Vorauszahlung auf die Regionsumlage 2014 die Umlagegrundlagen sowie der Umlagesatz des Vorjahres (2013) zu Grunde gelegt.

 

Zudem wurde bei der endgültigen Festsetzung der Allgemeinen Städteregionsumlage sowie der Regionsum- umlage-Mehrbelastungen für Kosten des ÖPNV eine Bedarfsumlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW – ELAG) festgesetzt. In diesem Gesetz hat das Land NRW neben den Regelungen, die zu Rückzahlungen des Landes an eine Vielzahl von Gemeinden führen, auch eine Regelung zur Frage des Umgangs mit den gegenüber den Abrechnungsbescheiden für das Abrechnungsjahr 2009 deutlich erhöhten Rückforderungsbeträgen an die Kreise/Städteregion Aachen und Landschaftsverbände geschaffen. Das Gesetz sieht hierzu eine fakultative Bedarfsumlage vor, nach der die Kreise/Städteregion und Landschaftsverbände die nicht durch Rückstellungen für die Jahre 2009 bis 2011 gedeckten Beträge wahlweise in den Jahren 2013 oder 2014 auf die Umlagepflichtigen nach dem Maßstab der im gewählten Jahr geltenden Umlagegrundlagen nach dem GFG, vermindert bzw. erhöht um die Abrechnungsbeträge der umlagepflichtigen Kommunen, umlegen können. Aus der Neuregelung des ELAG erhielt die Stadt Eschweiler in 2013 für die Jahre 2007 bis 2011 eine Nachzahlung in Höhe von 1,74 Mio. Euro und in 2014  eine Nachzahlung in Höhe von 334 TEuro für das Jahr 2012. Der Städteregion Aachen hingegen erwachsen aus  der Neuregelung in 2014 Belastungen in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro. Infolgedessen wurde im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 eine Bedarfsumlage in Höhe von  0,2561 % der maßgeblichen Umlagegrundlagen 2014 der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden durch den Städteregionstag festgesetzt.  

 

Insgesamt führt dies im städt. Haushalt zu einem Mehraufwand in Höhe von 287.673,78 €.

 

Die haushaltsrechtliche Verfahrensweise ergibt sich aus § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW. Sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Entsprechend den Festsetzungen in § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014, gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.


 

Produkt 166 11 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft

Kostenstelle 2000 0910

Sachkonto 5372 0100 Bez.: Allgemeine Städteregionsumlage

Haushaltsansatz

30.677.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

30.677.000,00 €

./. Anordnungen

28.336.396,55 €

./. geplanter Mehraufwand -auszahlung

2.576.036,07 €

Benötigter Mehraufwand/Mehrauszahlung

235.432,62 €

 

Produkt 166 11 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft

Kostenstelle 2000 0910

Sachkonto 5372 0200 Bez.: Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

Haushaltsansatz

1.599.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

1.599.000,00 €

./. Anordnungen

1.513.637,73 €

./. geplanter Mehraufwand -auszahlung

137.603,43 €

Benötigter Mehraufwand/Mehrauszahlung

52.241,16 €

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 287.673,78 € ist gewährleistet durch Mehrerträge/Mehreinnahmen bei

 

 

Produkt 166 11 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft

Kostenstelle 2000 0910

Sachkonto 4013 0000 Bez.: Gewerbesteuer

Haushaltsansatz

 24.276.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

 24.334.410,80 €

Erträge

28.871.438,30 €

Höhe der abzugebenden Mittel

287.673,78 €

 

 


keine