Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung, Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse -
Vorlage
276/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2014 bei dem bei Produkt 11 538 02 01 -  Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in Höhe von 150.000,00 € erteilt.

 

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung erfolgt durch Mehrerträge bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 43211210 – Gebühren Kanalhausanschlüsse – in Höhe von 150.000,00 €.

 


Seit Anfang 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw) nach mehr als 20 Jahren erstmalig wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und es werden hieraus Sanierungsmaßnahmen generiert. Im Jahre 2013 wurden ca. 30 km von insgesamt 260 km geprüft; nach Auswertung der Befahrung 2013 muss im Jahre 2014 u.a. der Hauptkanal in der Fischerstraße erneuert werden (vgl. VV- Nr. 193/14).

 

Im Rahmen der weiteren Planungen stellte sich heraus, dass die überwiegende Anzahl der in der Fischerstraße vorhandenen Kanalhausanschlüsse ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Weiterhin erfolgt die Dachentwässerung der meisten Gebäude über den Bürgersteig in die Rinne, so dass im Rahmen der Erneuerung des Kanals die Hausanschlüsse mit erneuert werden müssen sowie Fallrohre der Dachentwässerung an die Kanalisation angeschlossen werden.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sowie für den Anschluss der jeweiligen Dachentwässerung an die Kanalisation auf rd. 150.000,00 €.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.

 

Nach § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um mehr als 50.000,00 € überschreiten.

 

 


Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -

Kostenstelle 66000000

Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse -

Haushaltsansatz 2014

250.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

577.496,00 €

./. Anordnungen

148.627,85 €

./. Mittelreservierungen

428.868,15 €

./. geplanter Mehrwaufwand

150.000,00 €

Benötigter Mehraufwand

150.000,00 €

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung erfolgt durch Mehrerträge bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 43211210 - Gebühren Kanalhausanschlüsse - in Höhe von 150.000,00 €. Die Mehrerträge resultieren aus dem Umstand, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen 2014 davon ausgegangen wurde, dass zwei Maßnahmen noch im Jahre 2013 abgerechnet werden konnten.

 

 

 

 


keine