Betreff
Auswirkungen des Umzuges der Bundespolizeiinspektion zum 01.08.2014 nach Eschweiler
Vorlage
202/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der zum 01.08.2014 geplante Umzug der Bundespolizeiinspektion Aachen von Linnich nach Eschweiler (verbunden mit der gleichzeitigen Schließung der Bundespolizeireviere Aachen-Nord/ Vetschau sowie Lichtenbusch) wird Auswirkungen auf die Stadt und insbesondere auf das Jugendamt Eschweiler haben.

 

Grundsätzlich ergibt sich aus diesem Umzug zukünftig eine Zuständigkeit des Jugendamtes Eschweiler gem. § 42 SGB VIII für die Inobhutnahme von so genannten unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen (UMF), die in der Region (StädteRegion Aachen, Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen) durch die Bundespolizei bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bus- oder Individualverkehrs aufgegriffen werden.

 

Bislang bestand die alleinige Zuständigkeit für diese Personengruppe bei der Stadt Aachen. Diese wird auch weiterhin für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig bleiben, die per Bahn (z.B. über die Thalys-Verbindung) einreisen und bereits am Aachener Hauptbahnhof „Inobhut“ genommen werden.

 

Nach Auskunft der Bundespolizei kommen die Jugendlichen derzeit überwiegend aus Eritrea, aber auch aus Marokko, Syrien, Tunesien oder Afghanistan. Es handelt sich in erster Linie um männliche Jugendliche, die im Alter zwischen 12 bis 17 Jahren über die unterschiedlichsten Fluchtwege, alleine, in Gruppen oder mit Geschwistern nach Deutschland einreisen.

 

Dabei ist von erheblichen Fallzahlen auszugehen:

Im letzten Jahr wurden dem Jugendamt Aachen insgesamt 309 Jugendliche übergeben; seit dem 01.01.2014 sind die Fallzahlen aber lt. Auskunft der Bundespolizei bereits um 86 % gestiegen.

 

 

Folgende Konsequenzen ergeben sich daraus nun im Einzelnen:

 

 

Mit der Inobhutnahme ist u.a.

 

  • die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung (z.B. Haus St. Josef Eschweiler),
  • die medizinische Versorgung,
  • die Regelung der gesetzlichen Vertretung durch einen städtischen Amtsvormund,
  • die weitere Hilfeplanung (z.B. Abklärung der schulischen/ beruflichen Integrationsmöglichkeiten, ausländerrechtlicher Status, psychischer und physischer Zustand),
  • das Rückverfolgen von Kostenerstattungsansprüchen beim überörtlichen Jugendhilfeträger

 

verbunden. Die Jugendlichen haben oft einen hohen „Bedarf“, sind traumatisiert und ohne soziale Netzwerke. Die Sprachproblematik ist natürlich ebenfalls zu beachten.

 

Insgesamt wird die größte Herausforderung darin bestehen, diese Jugendlichen überhaupt in Jugendhilfeeinrichtungen unterbringen zu können; derzeit sind vielfach die Kapazitäten ausgereizt. Hier wird man flexible und kreative Ideen umsetzen müssen, um den Jugendlichen „überhaupt ein Bett“ anbieten zu können.

 

Wie ist das weitere Vorgehen geplant?

Innerhalb des Jugendamtes wurden bereits Arbeitsgruppen u.a. zu den Themen „Bereitschaftsdienst“ und „Organisationsabläufe“ gebildet.

 

Kontakt besteht bzgl. der Thematik zu

 

  • Kooperationspartnern im Bereich der Jugendhilfe (Haus St. Josef, Agnesheim Stolberg etc.),
  • Institutionen (Amtsgericht, Gesundheitsamt, Integrationszentrum der StädteRegion Aachen),
  • ambulanten Jugendhilfeträgern (ambulante Fachkräfte, die die Jugendlichen in angemietetem Wohnraum betreuen) und
  • caritativen Einrichtungen.

 

Zudem wird eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe bestehend aus dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Ordnungsamt sowie dem Amt für Schulen, Sport und Kultur eingerichtet.

 

Inhaltlich wird es natürlich auch darum gehen, sich den Herausforderungen dieser besonderen Personengruppe zu stellen. Jugendliche, die nach einer oft monatelangen Flucht traumatisiert und entwurzelt sind, müssen aufgefangen und versorgt werden. Die Heterogenität dieser Gruppe macht es zudem notwendig, individuelle Lösungen zu entwickeln. Letztendlich kann dieses nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten gelingen.

 


Die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung (Heim) kostet derzeit im Regelbereich ca. 50.000,- Euro im Jahr/ Kind. Ergänzend dazu kommen Aufwendungen im Rahmen der Krankenhilfe. Zudem haben diese Jugendlichen grundsätzlich auch einen Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus (Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII).

Diese Sachkosten werden in einem aufwendigen Verfahren durch einen überörtlichen Jugendhilfeträger erstattet. Nicht erstattet werden jedoch die mit der Leistung verbundenen Personalaufwendungen des Jugendamtes sowie die sächliche Ausstattung der Arbeitsplätze.

Für das Haushaltsjahr 2014 werden daher die Sachaufwendungen in gleicher Höhe wie die Erträge außerplanmäßig bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2015 werden zudem 2.500.000,- Euro auf der Ertrags- und Aufwandsseite veranschlagt.

 

Die jeweiligen Personalkosten müssen noch in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt gebildet werden.

 


Zum 01.08.2014 ist von einem zusätzlichen Personalbedarf im Bereich des

·        Bezirkssozialdienstes, der

·        Vormundschaften und der

·        Wirtschaftlichen Jugendhilfe

 

auszugehen. Eine genaue Bedarfsplanung erfolgt hierzu noch in den nächsten Wochen.