Betreff
Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Eschweiler
Vorlage
198/14
Art
Sitzungsvorlage Wahl

Aufgrund des § 27 Abs. 11 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Eschweiler vom 25.05.2014 gemäß der Anlage fest.

 

 


Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler besteht der Integrationsrat aus 11 Mitgliedern, die gemäß § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) direkt gewählt werden. Des Weiteren gehören dem Integrationsrat Mitglieder des Rates an, deren Anzahl die Zahl der gewählten Migrantenvertreter nicht erreichen darf. Die Ratsmitglieder werden voraussichtlich in der konstituierenden Sitzung des Rates am 24.06.2014 bestellt.

 

Die Migrantenvertreter wurden nach den Vorgaben des § 27 GO NRW am 25.05.2014 direkt gewählt. Das Wahlergebnis ist im Einzelnen aus der Anlage ersichtlich. Entsprechend der Berechnung nach § 33 KWahlG ergibt sich aufgrund des Wahlergebnisses folgende Sitzverteilung:

 

Internationales Team                                                  6 Sitze

 

Internationale sozialdemokratische Liste                                5 Sitze

 

Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter ist gem. § 27 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 34 KWahlG das Ergebnis der Integrationsratswahl durch den Wahlausschuss festzustellen.

 

 


Keine.

 


Keine.