Betreff
Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg -;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.05.2014
Vorlage
194/14
Aktenzeichen
610.2.10-181
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Dem als Anlage 1 beigefügten Antrag wird nicht entsprochen. Das mit Beschluss vom 21.01.2014 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 181 – Sportplatz Nothberg – wird fortgeführt.

 


In seiner Sitzung am 21.01.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler über die nächsten Verfahrensschritte zur zukünftigen Entwicklung des Sportplatzes in Nothberg beraten. Dabei wurde zunächst der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sportplatz Nothberg – mit dem Ziel der Darstellung einer Wohnbaufläche einstimmig beschlossen (vgl. VV 019/14). Anschließend wurde ein Aufhebungsbeschluss und ein erneuter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 181 – Sportplatz Nothberg – (vgl. VV 015/14) beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen.

Nunmehr hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit Schreiben vom 05.05.2014 beantragt, die Planung einer Wohnbebauung auf dem Nothberger Sportplatz ruhen zu lassen (vgl. Anlage 1) und dort eine naturnahe Umgestaltung der Fläche (Streuobstwiese/ Nutzgärten) zu verfolgen. Zu den näheren Einzelheiten kann auf die Antragsbegründung verwiesen werden.

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg - hat sich aufgrund personeller Engpässe und anderweitiger Bearbeitungsprioritäten im zuständigen Amt in den letzten Monaten etwas verzögert. Derzeit wird zum Projekt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, belastbare Aussagen können allerdings noch nicht getroffen werden. Erforderlich dafür sind die Ergebnisse folgender Gutachten/ Vorarbeiten:

- Kostenschätzung der Beseitigung des Tennenbelages

- Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit des Bodens

- Erfassung des finanziellen Aufwandes hinsichtlich der Erschließung Straße/Kanal
(Straßenbau auf der Fläche des Sportplatzes und an der Grünfläche Knippmühle und hydraulische Überprüfung der Kanalisation)

- Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Nähe zur Bahnstrecke)

- Erarbeitung eines Umnutzungskonzeptes für das Sportlerheim (dabei wird die im o.a. Schreiben angesprochene Idee der Umnutzung in ein Schulungszentrum mit untersucht).

Diese Vorarbeiten werden aktuell mit der Zielvorgabe einer Wohnbaulandentwicklung erstellt. Bei der darauf aufbauenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann das vorgeschlagene Konzept der Anlage einer „Streuobstwiese/ Nutzgarten“ als Alternative mit betrachtet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über die zukünftige Entwicklung auf den Flächen des Sportplatzes Nothberg auf der Basis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die im nächsten Verfahrensschritt zur Beratung vorgelegt wird, zu treffen. Der nächste Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren ist der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Dieser Beschluss ist bisher für die erste Sitzung des dann zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Eschweiler nach der Wahl am 25.05.2014 vorgesehen.

 


keine

 


keine