Betreff
Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes - 5. Fassung -;
hier: Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Befahrung 2013
Vorlage
193/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen gemäß der Befahrung 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) fordert in § 53 von den Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemeinen Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung von 20.09.2012 die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde durch die Bezirksregierung Köln nach Prüfung am 02.01.2013 genehmigt. Seit Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung (SüwV Kan jetzt SüwVO Abw.) nach mehr als 20 Jahren erstmalig wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und hieraus Sanierungsmaßnahmen generiert. Im Jahr 2013 wurden ca. 30 km von insgesamt 260 km geprüft. Die Prüfung wird in den nächsten Jahren gebietsweise fortgeführt.

Die Schadensklassifizierung beurteilt die Standsicherheit, die Funktionalität sowie die Dichtigkeit der Kanalhaltungen. Die Schadenskategorie Null (SK-0) beschreibt den schlechtesten Zustand. Es ist zwingend erforderlich, diese Kanalhaltungen innerhalb eines Jahres zu sanieren, sofern dies noch möglich ist; anderenfalls ist ein Rohraustausch notwendig.

 

Nach Auswertung der Befahrung 2013 sollen 2014 in den folgenden Straßen:

 

              Patternhof                   Dechant-Kirschbaum-Straße

  Feldenendstraße         Jahnstraße

  Fischerstraße                          Von-der-Horst-Straße

  Vulligstraße  

 

Kanalhaltungen erneuert bzw. saniert werden.

 

In den nächsten Wochen wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft, ob und inwieweit ergänzende Straßenunterhaltungsmittel für die Fahrbahnsanierung eingesetzt werden können.

Mit der Durchführung der Maßnahmen ist ab dem 3. Quartal 2014 zu rechnen.

 


Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet die Stadt Eschweiler u.a. dazu, die bei der jährlichen Befahrung festgestellten Schäden am Kanalnetz zeitnah instandzusetzen sowie den erforderlichen Mittelbedarf für die im Konzept dargestellten Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahmen im Haushaltsansatz und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

Da die Sanierungsmaßnahmen erst nach Auswertung der jährlichen Befahrung feststehen und zeitnah umzusetzen sind, ist eine maßnahmenbezogene Darstellung im Haushalt nicht möglich.

 

Aus diesem Grund wurden, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2013, bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002, Erneuerung versch. Kanalhaltungen, IV00AIB003, Haushaltsmittel für die Erneuerung von Kanalhaltungen berücksichtigt. Auf Basis der seinerzeit aktuellen Erkenntnisse wurden für das Haushaltsjahr 2014  1.265.000,00 €, für 2015 1.000.000,00 €, für 2016 500.000,00 € und für 2017 1.300.000,00 € veranschlagt.

 

Weiterhin sind bei den bei Produkt 11 538 02 01 geführten Sachkonten 52160600 - Instandhaltung Abwasserbeseitigungsanlagen - und 52420600 - Unterhaltung Abwasserbeseitigungsanlagen - für 2014 200.000,00 €, für 2015 200.000,00 €, für 2016 150.000,00 € und für 2017 150.000,00 € (je Sachkonto) angemeldet.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung entfallen auf die Sanierung der Schäden ein Kostenanteil von rund 620.000,00 € im investiven Bereich sowie von rund 267.000,00 € in der Unterhaltung.

 


Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal.