hier: Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Befahrung 2013
Die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen gemäß der Befahrung 2013 wird zur Kenntnis genommen.
Das
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) fordert in § 53 von den Gemeinden,
die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen
Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemeinen Regeln der Technik
anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet
sowie die zeitliche Abfolge und geschätzten Kosten der zur Erfüllung der
Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.
Der Rat der Stadt
Eschweiler hat in seiner Sitzung von 20.09.2012 die 5. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde durch die
Bezirksregierung Köln nach Prüfung am 02.01.2013 genehmigt. Seit Anfang des
Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der
Selbstüberwachungsverordnung (SüwV Kan jetzt SüwVO Abw.) nach mehr als 20
Jahren erstmalig wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und hieraus
Sanierungsmaßnahmen generiert. Im Jahr 2013 wurden ca. 30 km von insgesamt 260
km geprüft. Die Prüfung wird in den nächsten Jahren gebietsweise fortgeführt.
Die
Schadensklassifizierung beurteilt die Standsicherheit, die Funktionalität sowie
die Dichtigkeit der Kanalhaltungen. Die Schadenskategorie Null (SK-0)
beschreibt den schlechtesten Zustand. Es ist zwingend erforderlich, diese Kanalhaltungen
innerhalb eines Jahres zu sanieren, sofern dies noch möglich ist; anderenfalls
ist ein Rohraustausch notwendig.
Nach Auswertung der
Befahrung 2013 sollen 2014 in den folgenden Straßen:
• Patternhof • Dechant-Kirschbaum-Straße
• Feldenendstraße •
Jahnstraße
• Fischerstraße • Von-der-Horst-Straße
• Vulligstraße
Kanalhaltungen
erneuert bzw. saniert werden.
In den nächsten
Wochen wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft, ob und inwieweit
ergänzende Straßenunterhaltungsmittel für die Fahrbahnsanierung eingesetzt
werden können.
Mit der Durchführung
der Maßnahmen ist ab dem 3. Quartal 2014 zu rechnen.
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet die Stadt Eschweiler u.a. dazu, die bei der jährlichen Befahrung festgestellten Schäden am Kanalnetz zeitnah instandzusetzen sowie den erforderlichen Mittelbedarf für die im Konzept dargestellten Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahmen im Haushaltsansatz und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.
Da die Sanierungsmaßnahmen erst nach Auswertung der jährlichen Befahrung feststehen und zeitnah umzusetzen sind, ist eine maßnahmenbezogene Darstellung im Haushalt nicht möglich.
Aus diesem Grund wurden, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2013, bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 09110002, Erneuerung versch. Kanalhaltungen, IV00AIB003, Haushaltsmittel für die Erneuerung von Kanalhaltungen berücksichtigt. Auf Basis der seinerzeit aktuellen Erkenntnisse wurden für das Haushaltsjahr 2014 1.265.000,00 €, für 2015 1.000.000,00 €, für 2016 500.000,00 € und für 2017 1.300.000,00 € veranschlagt.
Weiterhin sind bei den bei Produkt 11 538 02 01 geführten Sachkonten 52160600 - Instandhaltung Abwasserbeseitigungsanlagen - und 52420600 - Unterhaltung Abwasserbeseitigungsanlagen - für 2014 200.000,00 €, für 2015 200.000,00 €, für 2016 150.000,00 € und für 2017 150.000,00 € (je Sachkonto) angemeldet.
Nach derzeitiger Kostenschätzung entfallen auf die Sanierung der Schäden ein Kostenanteil von rund 620.000,00 € im investiven Bereich sowie von rund 267.000,00 € in der Unterhaltung.
Die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal.