Unter den gegebenen Voraussetzungen soll die nördliche Parkstraße
zwischen der Peter-Paul-Straße und der Gartenstraße
➀ im Rahmen der Kanalsanierung nur im Fahrbahnbereich mit einer neuen Decke
versehen werden.
➁ einen beitragspflichtigen Vollausbau erhalten.
Die Baumaßnahme „Umgestaltung der Peter-Paul-Straße zwischen der Jülicher
Straße und der Kolpingstraße sowie der Parkstraße zwischen der Dürener Straße
und der Peter-Paul-Straße“ wurde den Anliegern im Rahmen einer
Bürgerversammlung am 08.04.2014 im Rathaus der Stadt Eschweiler vorgestellt.
Dort wurde das Anliegen geäußert, dass auch der Straßenbau in der
nördlichen Parkstraße zwischen der Peter-Paul-Straße und der Gartenstraße in
einem Vollausbau erfolgen solle. Ursprünglich waren hier nur der Kanalbau sowie
eine Sanierung der Fahrbahn geplant.
Seitens der CDU Eschweiler wurde über ihren Fraktionsvorsitzenden Bernd
Schmitz am 30.04.2014 der Antrag gestellt, über einen Vollausbau der nördlichen
Parkstraße zu beraten (Anlage 1).
Bei einem Vollausbau würden für die Anlieger Beiträge gemäß § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben. Bei der ursprünglich geplanten
Fahrbahnsanierung, bei der lediglich die Oberfläche der Fahrbahn abgefräst und
erneuert wird, würden keine Anliegerbeiträge erhoben.
Für die nördliche Parkstraße existiert noch keine Straßenplanung. Diese
müsste noch beauftragt und dement-sprechend bearbeitet werden. Der Ausbau der
Peter-Paul-Straße / südliche Parkstraße ist unaufschiebbar. Im Rahmen der
Städtebauförderung bereits gewährte Fördermittel würden ansonsten
gegebenenfalls verfallen. Daher müsste die Maßnahme nördliche Parkstraße
entkoppelt und als separate Baumaßnahme in Nachgang zur Peter-Paul-Straße /
südliche Parkstraße durchgeführt werden.
Die Kosten für den Vollausbau der nördlichen Parkstraße werden auf ca.
390.000 € geschätzt. Die Einnahmen auf Grund der Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG
würden voraussichtlich etwa 260.000 € (einschließlich der beitragsfähigen
Kostenanteile der Entwässerung) betragen.
Die Kosten für eine Fahrbahnsanierung im Rahmen der Kanalbauarbeiten
würde ca. 50.000 € kosten.
Im Haushalt 2014 wurden weder für die Beauftragung der Planungsleistungen noch für die spätere Beauftragung der Tiefbauarbeiten Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen angemeldet. Eine überplanmäßige Mittelbereitstellung kann nur erfolgen, wenn eine entsprechende Deckungsmöglichkeit gegeben ist.
In Anlage 2 sind die im Haushaltsplan 2014 enthaltenen Straßenbaumaßnahmen aufgeführt. Sollte hier keine der angegebenen Straßen als Deckung ausgewählt werden, so müssen die Mittel zum Ausbau der nördlichen Parkstraße im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2015 angemeldet werden.
Im Aufstellungsverfahren ist zu prüfen, ob die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes - hier Nettoverschul-dungsgrenze - eingehalten werden. Es obliegt somit dem Rat, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 festzulegen, ob und welche teilrentierlichen / unrentierlichen Maßnahmen in den Haushalt aufgenommen werden.
Eine Beauftragung der Planungsleistungen wäre dann frühestens 2015 möglich.
Die Mittelanmeldung für die Erneuerung des Kanals und der Kanalhausanschlüsse in der nördlichen Parkstraße müsste dementsprechend angepasst werden.
Der zusätzliche Ausbau der nördlichen Parkstraße bindet als Pflichtaufgabe Arbeitskraft in der Abteilung 660.