Betreff
Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes am Blausteinsee
Vorlage
251/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Planung für den Kinderspielplatz am Blaustein-See wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zum Ausbau des Spielplatzes entsprechend den zur Verfügung stehenden Mittel einzuleiten.

 


Der Blaustein-See stellt sich seit Jahren als Magnet für Erholungssuchende und beliebtes Ausflugsziel für Familien dar. Um die Attraktivität dieses Ortes gerade für Familien mit Kindern noch weiter zu steigern, ist der Ausbau eines öffentlichen Kinderspielplatzes unmittelbar in Seenähe vorgesehen. Hier soll zwischen der Liegewiese und der Plaza eine ca. 500 qm große Spielfläche mit Spielbereichen für verschiedene Altersstufen entstehen. Der Spielplatz wird durch einen Zaun und zusätzlich zur neu errichteten Gastronomie mit einer Hecke begrenzt. Zugänge sollen im Bereich des Kreisverkehrs und der Seepromenade entstehen. Über die Errichtung und Vorhaltung des Spielplatzes wird mit der Grundstückseigentümerin, der Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH, ein Gestattungsvertrag abgeschlossen.

 

Die Planung sieht vor im Bereich, der dem See zugewandt ist, eine Spielfläche für Kleinkinder unter drei Jahren herzustellen. Eine Spiellandschaft in Form eines Schiffes, das in Richtung See ausgerichtet ist, bildet das zentrale Spielgerät. Hinzu kommen Wippe und Sandtische. Der Untergrund wird flächendeckend mit Sand, der gleichzeitig als Fallschutz dient, gestaltet. Durch eine kleine Palisadenstützmauer, die auch die Höhenunterschiede im Gelände auffängt, getrennt folgt der Spielbereich für die etwas größeren Kinder. Dieser Bereich wird sowohl von der Geräteauswahl als auch vom erforderlichen Fallschutz her barrierefrei ausgestattet. Schaukel, Karussell, Trampolin und Balancierparcours sollen hier zum Spielen einladen. Die Verbindung zwischen den beiden Spielbereichen erfolgt über eine kleine Treppe.


Die Schätzkosten für die vorliegende Planung liegen bei rund 95.000,- €. Eine Finanzierung ist über verschiedene Bausteine vorgesehen. Die Verwaltung bemüht sich verstärkt um örtliche Sponsoren. Konkrete mündliche Zusagen liegen bislang für eine Summe von rund 30.000,- € vor. Des Weiteren erfolgte die Beantragung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Förderung von Tourismus- und Erholungseinrichtungen bei der StädteRegion Aachen. Über diesen Antrag wird der entsprechende Ausschuss jedoch erst im September des Jahres entscheiden. Die Höhe einer Zuwendung kann daher noch nicht beziffert werden, da sie abhängig vom Eingang weiterer Anträge aus Nachbarkommunen ist. Nach derzeitigem Stand könnte der Stadt Eschweiler eine Bewilligung von 15.000,00 € in Aussicht gestellt werden. Aus dem letzten Jahr stehen hier noch bereits bewilligte Mittel in Höhe von 3.875,00 € zur Verfügung. Der für eine Förderung erforderliche Eigenanteil der Stadt Eschweiler (50 %) wird über die noch frei verfügbaren Mittel aus dem Ausbau von Kinderspiel- und Bolzplätzen gedeckt. Hier stehen derzeit im Produkt 135510101, Kostenstelle 66100000, IV00AIB002 „Spielgeräte für städtische Spielplätze“ noch Mittel in Höhe von 38.000,- € zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Kinderspielplätze und Jugendtreffpunkte stimmte in ihrer Sitzung am 10.04.2014 dem Vorschlag der Verwaltung zu, die noch zur Verfügung stehenden Mittel für die Herstellung des Spielplatzes am Blaustein-See einzusetzen.

 

Da für eine vollständige Finanzierung noch einige Unwägbarkeiten (z.B. Förderhöhe Zuwendung StädteRegion) bestehen, wird die Ausbauplanung so ausgerichtet, dass der Spielplatz in einzelnen Bausteinen, die dann jedoch schon zum spielen nutzbar sind, realisiert werden kann. Einzelne der vorgesehenen Geräte können ohne großen zusätzlichen Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden. Mit der Ausschreibung des ersten Bauabschnittes, kann nach Beschlussfassung begonnen werden. Für die beantragten Fördermittel wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, so dass mit dem Baubeginn vor Bewilligung kein förderschädlicher Zustand geschaffen wird.


Sowohl die Planungsleistungen als auch die Bauleitung bei Umsetzung des Projektes binden Arbeitskraft der Abteilung 661.