hier: Aufstellungsbeschluss
I. Die Aufstellung des Bebauungsplans 286 – Alte Feuerwache Weisweiler – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
Nach dem Umzug der Feuerwehr von der Lindenallee an die Dürener Straße
im Jahr 2011 steht im zentralen Bereich von Weisweiler neben der Schützenwiese
das ehemalige Feuerwehrgerätehaus leer. Im Rahmen des Projektes „Weisweiler im
Wandel“, welches die Stadt in Kooperation mit Studenten des Masterstudiengangs
Städtebau NRW unter Leitung von Frau Prof. Dr.-Ing. Hildegard Schröteler-von
Brandt in den Jahren 2012/13 durchführte, wurden mit den Bürgern Ideen und
Vorstellungen u.a. für die Entwicklung des zentralen Bereichs von Weisweiler
erarbeitet. Für die Flächen rund um das ehemalige Feuerwehrgerätehaus wurde
dabei die Idee eines Altenwohnheims mit Café entwickelt.
In der Zwischenzeit wurden von der Stadt Gespräche mit unterschiedlichen
Investoren geführt, in denen sich bestätigte, dass dieser Standort hohe
Qualitäten für die Entwicklung einer Seniorenwohnanlage mit betreutem Wohnen
besitzt.
Das vorgesehene Projektgrundstück mit städtischen Flächen rund um das
Feuerwehrgerätehaus an der Lindenallee ist im Flächennutzungsplan mit dem
taktischen Zeichen „Feuerwehr“ belegt. Der Bebauungsplan W1 - Hovener Gässchen
-, rechtskräftig seit 30.01.1962, setzt dort öffentliche Verkehrsflächen und
ein „Feuerwehrhaus“ fest.
Um dort das Projekt einer Seniorenwohnanlage mit betreutem Wohnen
umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) und in diesem Zusammenhang die Anpassung
des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2
BauGB erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplanes 286 - Alte
Feuerwache Weisweiler - mit den oben beschriebenen Planungszielen und dem
Geltungsbereich (Anlage 1) zu beschließen
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens kann das Grundstück des
ehemaligen Feuerwehrgerätehauses incl. Zufahrten mit einer Fläche von ca. 1.800
qm einer Vermarktung zugeführt werden. Den Einnahmen aus dem Verkauf des
Grundstücks steht der Aufwand für den Abriss des Gebäudes gegenüber.
Aufwendungen für notwendige Gutachten im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens werden über Produkt 095110101 – Räumliche Planung und
Entwicklung – und dort im Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen abgewickelt. Eine Schätzung des notwendigen Mittelbedarfs
liegt zurzeit nicht vor. Finanzmittel für die Abrisskosten sind dann zu
gegebener Zeit in den Haushaltsplan einzustellen.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.