Der Wahlausschuss
beschließt die Zulassung folgender fristgerecht eingereichter
Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Eschweiler am 25.05.2014:
SPD: je
ein Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler und für
die Reserveliste 49 Bewerber lt. beigefügter Anlage
CDU: je
ein Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler und für
die Reserveliste 35 Bewerber lt. beigefügter Anlage
FDP: je
ein Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler und für
die Reserveliste 18 Bewerber lt. beigefügter Anlage
UWG: je
ein Bewerber für die Wahlbezirke 1 – 4 sowie für die Wahlbezirke 6 – 25 des
Wahlgebietes Stadt Eschweiler und für die Reserveliste 7 Bewerber lt.
beigefügter Anlage
Bündnis 90/Die Grünen: je ein Bewerber für die Wahlbezirke 1 – 25 des
Wahlgebietes Stadt Eschweiler und für die Reserveliste 13 Bewerber lt.
beigefügter Anlage
DIE LINKE: je
ein Bewerber für die Wahlbezirke 1 – 25 des Wahlgebietes Stadt Eschweiler und
für die Reserveliste 8 Bewerber lt. beigefügter Anlage
Piratenpartei: je ein Bewerber für die Wahlbezirke 2, 4, 6, 9 – 15,
17, 19, 23 und 24 und für die Reserveliste 5 Bewerber lt. beigefügter Anlage
Die als Anlagen
beigefügten Aufstellungen „Wahlvorschläge für die Direktkandidaten in den
Wahlbeziken“ und „Wahlvorschläge für die Kandidaten der Reservelisten“ sind
Bestandteil des Beschlusses.
Der Wahlausschuss
beschließt des Weiteren, den von der UWG für den Wahlbezirk Nr. 5 eingereichten
Wahlvorschlag, in dem der Bewerber Herr Sofiane Harchoum benannt ist, zurückzuweisen,
da der Bewerber die Voraussetzungen des § 12 KWahlG nicht erfüllt.
Gemäß § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) konnten bis zum 07.04.2014, 18.00 Uhr (= 48. Tag vor der Wahl), von politischen Parteien im Sinne des § 21 GG (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Eschweiler am 25.05.2014 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden Wahlvorschläge von den im Beschlussentwurf der Verwaltungsvorlage genannten Parteien und Wählergruppen eingereicht.
Die eingereichten Wahlvorschläge wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den Wahlvorschlagsträgern wurde Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung festgestellten Mängel fristgerecht auszuräumen. Die nunmehr vorliegenden Wahlvorschläge entsprechen – mit Ausnahme des von der UWG für den Wahlbezirk Nr. 5 eingereichten Wahlvorschlages – den gesetzlichen Erfordernissen.
keine
keine