Die einzelnen
Ausschüsse erhalten die nachstehend aufgeführte Anzahl von Mitgliedern:
Ausschuss |
Ratsmitglieder |
Sachkundige Bürger |
Sachkundige Einwohner |
Sonstige |
Haupt-
und Finanzausschuss |
15 |
- |
- |
- |
Rechnungsprüfungsausschuss |
5 |
- |
- |
- |
Anregungs-
und Beschwerdeausschuss |
5 |
- |
- |
- |
Kulturausschuss |
9 |
6 |
1 Vertreter Partnerschaftsverein |
- |
Schulausschuss |
9 |
6 |
1 Vertreter Kinderschutzbund
1 Vertreter AWO
Stadtverband |
1 Vertreter der kath. u.
ev. Kirche + Vertreter der Eschweiler
Schulen |
Sozial-
und Seniorenausschuss |
8 |
7 |
3 Vertreter der Seniorenverbände
(SkF, SkM, AWO) 1 Vertreter Kinderschutzbund 1 Vertreter Evangelische
Kirche |
- |
Sportausschuss |
9 |
6 |
1 Vertreter StadtSportVerband |
- |
Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss |
11 |
8 |
1 Vertreter BUND |
- |
Jugendhilfeausschuss |
9 |
6 Vertreter der Träger der
Jugendhilfe |
|
Beratende Mitglieder gem.
AG KJHG und Jugendamtssatzung |
Wahlausschuss |
6 |
- |
- |
- |
Wahlprüfungsausschuss |
5 |
- |
- |
- |
Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. Er regelt gemäß
§ 58 Abs. 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die
Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.
Mit Schreiben vom 18.06.2014 (siehe Anlage) beantragt die SPD-Fraktion
die im Beschlussvorschlag dargestellt Besetzung der Ausschüsse.
In den Vorgesprächen mit den Fraktionsvertretern wurde Einvernehmen
darüber erzielt, dass der Citymanagement Eschweiler e.V. zu den Sitzungen des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit beratender Stimme beizuziehen ist,
soweit Belange zur Beratung anstehen, die den Citymanagement Eschweiler e.V.
tangieren. Hierüber ist gem. § 58 Abs. 3 letzter Satz GO NRW durch den
zuständigen Ausschuss im Einzelfall zu entscheiden.
Bezüglich des Verfahrens über die Besetzung der Ausschüsse wird auf die
Verwaltungsvorlage Nr. 211/14 verwiesen.
Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 GO NRW).
Keine.
Keine.