Betreff
Festlegung der Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen
Vorlage
212/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die einzelnen Ausschüsse erhalten die nachstehend aufgeführte Anzahl von Mitgliedern:

 

Ausschuss

Ratsmitglieder

Sachkundige

Bürger

Sachkundige

Einwohner

Sonstige

Haupt- und Finanzausschuss

15

-

-

-

Rechnungsprüfungsausschuss

5

-

-

-

Anregungs- und Beschwerdeausschuss

5

-

-

-

Kulturausschuss

9

6

1 Vertreter Partnerschaftsverein

-

Schulausschuss

9

6

1 Vertreter Kinderschutzbund

1 Vertreter AWO Stadtverband

1 Vertreter der kath. u. ev. Kirche

+ Vertreter der Eschweiler Schulen

Sozial- und Seniorenausschuss

8

7

3 Vertreter der Seniorenverbände (SkF, SkM, AWO)

1 Vertreter Kinderschutzbund

1 Vertreter Evangelische Kirche

-

Sportausschuss

9

6

1 Vertreter StadtSportVerband

-

Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss

11

8

1 Vertreter BUND

-

Jugendhilfeausschuss

9

6 Vertreter der Träger der Jugendhilfe

 

Beratende Mitglieder gem. AG KJHG und Jugendamtssatzung

Wahlausschuss

6

-

-

-

Wahlprüfungsausschuss

5

-

-

-

 

 

 

 


Gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. Er regelt gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.

 

Mit Schreiben vom 18.06.2014 (siehe Anlage) beantragt die SPD-Fraktion die im Beschlussvorschlag dargestellt Besetzung der Ausschüsse.

 

In den Vorgesprächen mit den Fraktionsvertretern wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass der Citymanagement Eschweiler e.V. zu den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit beratender Stimme beizuziehen ist, soweit Belange zur Beratung anstehen, die den Citymanagement Eschweiler e.V. tangieren. Hierüber ist gem. § 58 Abs. 3 letzter Satz GO NRW durch den zuständigen Ausschuss im Einzelfall zu entscheiden.

 

Bezüglich des Verfahrens über die Besetzung der Ausschüsse wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 211/14 verwiesen.

 

Der Bürgermeister hat kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 GO NRW).

 


Keine.


Keine.