Betreff
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates am 25.05.2014
Vorlage
146/14
Art
Sitzungsvorlage Wahl

 

Der Wahlausschuss beschließt die Zulassung folgender fristgerecht eingereichter Wahlvorschläge für die Wahl der gem. § 27 GO NRW direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder am 25.05.2014:

 

Internationales Team:                            Bewerber Nrn. 1 – 14 des Listenwahlvorschlages lt. beigefügter Anlage

 

Internationale sozialdemokratische Liste:          Bewerber Nrn. 1 – 5 und Bewerber Nrn. 7 – 11 incl. der für die Bewerber Nrn. 4, 5 und 8 benannten Stellvertreter des Listenwahlvorschlages lt. beigefügter Anlage           

 

Die als Anlage beigefügte Aufstellung der vorgenannten Listenwahlvorschläge ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Wahlausschuss beschließt des Weiteren, den auf dem Listenwahlvorschlag der „Internationale sozialdemokratische Liste“ unter der lfd. Nr. 6 benannten Bewerber, Herrn Tajudeen Bolaji, zurückzuweisen.

 


 

Gemäß § 10 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Eschweiler zu wählenden Mitglieder konnten bis zum 07.04.2014, 18.00 Uhr (= 48. Tag vor der Wahl), Listenwahlvorschläge von Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürgern und Wahlvorschläge von Einzelbewerbern für die Integrationsratswahlen am 25.05.2014 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden die im Beschlussentwurf genannten Listenwahlvorschläge eingereicht.

 

Die Wahlvorschläge wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den Wahlvorschlagsträgern wurde Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung festgestellten Mängel fristgerecht auszuräumen. Die nunmehr vorliegenden Wahlvorschläge entsprechen – mit Ausnahme des von der „Internationale sozialdemokratische Liste“ unter lfd. Nr. 6 eingereichten Wahlvorschlages - den in der Wahlordnung festgelegten Erfordernissen.

 

Für den im Listenwahlvorschlag „Internationale sozialdemokratische Liste“ unter lfd. Nr. 6 benannten Bewerber, Herrn Tajudeen Bolaji, liegt eine Zustimmungserklärung des Bewerbers nicht vor. Das Vorliegen der Zustimmungserklärung ist Voraussetzung für eine rechtsgültige Benennung des Bewerbers in dem Wahlvorschlag. Vor diesem Hintergrund ist der Wahlvorschlag zu lfd. Nr. 6 der „Internationale sozialdemokratische Liste“ zurückzuweisen.


keine


keine