Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen des § 7 Abs. 1 der "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
143/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in den meisten Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2013 erfolgte nach den am 02.10.2001 beschlossenen und am 07.11.2001 sowie am 10.12.2003 als auch am 24.03.2004 nochmals geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Durch § 7 Abs. 1 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge zu § 3 A) (Allgemeine Förderung) und § 4 A) (Allgemeine Förderungen für Kulturvereine) sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die einzelnen Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage des § 4 Buchstabe A) Allgemeine Förderungen für Kulturvereine wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e. V.

5.100,00 €

Eschweiler Kunstverein e. V.

2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V.

5.900,00 €

Bezirksverband der Schützen

1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e. V.

5.625,00 €

Kirchenchor St. Georgius St. Jöris

510,00 €

Kirchenchor St. Barbara

175,00 €

Eifelverein Eschweiler e. V.

85,00 €

Naturfreunde Deutschlands OG Eschweiler

50,00 €

Männerquartett Harmonie

510,00 €

Männergesangsverein Liederkranz Weisweiler

123,00 €

Männergesangsverein Sängerbund Dürwiß

285,00 €

Kirchenchor St. Antonius Eschweiler-Bergrath

50,00 €

Männerquartett Sangeslust 1906 Dürwiß

123,00 €

Spielmannszug „Grün-Weiß“ Lohn

208,00 €

Männergesangsverein  “St. Gregorius” 1861 Eschweiler-Röhe

356,00 €

Frauenchor St. Jöris

343,00 €

Kirchenchor St. Wendelinus

68,00 €

Film- und Fotofreunde Eschweiler

50,00 €

Trompetencorps Eefelkank e. V.

510,00 €

Theatergesellschaft Fröhlichkeit

120,00 €

Spielsmannszug Hehlrath

510,00 €

KG Rote Funken-Artillerie

125,00 €

 

Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalisierte Förderungen.

 

Dem Förderverein des Karnevalsmuseums Eschweiler 2007 e. V. wurde gemäß Beschluss des Kulturaus-schusses vom 04.12.2013 auf der Grundlage des § 4 Buchstabe B) Geräte und Ausrüstungsgegenstände nachfolgender Zuschuss gewährt:

 

Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V.

Anschaffung von Ausstattungsgegenständen

1.199,96 €

 

Zuschüsse in 2013 insgesamt:

25.600,96 €

 

Nach der Genehmigung des Haushalts 2013 wurden die vorgenannten Zuschüsse antragsgemäß an die Vereine ausgezahlt. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel wurden nicht in voller Höhe ausgeschöpft, sodass eine Kürzung der Zuschüsse nicht notwendig war.

 

 


 

 

Bezeichnung

Angemeldet

ÜPL

Angeordnet

in 2012

Produkt 042810101

Konto    53118010

Zuschüsse anlässlich der

Städtepartnerschaften

  5.100,00 €

 

-

  5.100,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118020

Zuschüsse an

Kunstvereine

  2.050,00 €

-

  2.045,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118030

Zuschuss an die Städt.

Musikgesellschaft

  5.900,00 €

-

  5.900,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118100

Zuschüsse an Vereine

und Orchester

  6.000,00 €

-

  5.400,96 €

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

  7.450,00 €

-

  7.155,00 €

 

Summe:

26.500,00 €

 

 

25.600,96 €

 

 

 

 


keine