Der Rat der Stadt
Eschweiler
a) beschließt die beantragte Resolution
mit folgendem Wortlaut:
Der Rat der Stadt Eschweiler fordert die Bundesregierung auf, die
Kommunen bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes umgehend
noch im Jahr 2014 um die zugesagte eine Milliarde Euro zu entlasten.
Die Städte und Gemeinden auch in Nordrhein-Westfalen warten dringend auf
ein deutliches und klares Signal angesichts ihrer hohen Verschuldung und ihrer
trotz guter Konjunktur angespannten Haushaltslage. Für diese Entwicklung ist
insbesondere der hohe Anteil an kommunal nur wenig zu beeinflussenden Kosten
der sozialen Sicherung verantwortlich. Die Umsetzung könnte durch eine
befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft realisiert
werden.
Der Rat der Stadt Eschweiler fordert weiterhin: Die beim Stabilitätspakt
und auch mit dem Koalitionsvertrag zugesagten insgesamt fünf Milliarden Euro
Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen.
Zudem fordert der Rat, dass die Reform der Eingliederungshilfe
schnellstens angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der
Zukunft bürgernah und fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen
umsetzen und dürfen daher mit den damit verbundenen finanziellen
Herausforderungen nicht alleine gelassen werden. Die Leistungen für Menschen
mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in einem
Bundesteilhabegesetz, das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention
gerecht wird, neu geregelt werden. Mit
diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.
Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt
jedes Jahr weiter an; entsprechend wachsen die Kosten dynamisch und in
erheblicher Höhe weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist
aber bisher nicht in den Plänen der Großen Koalition erkennbar. Daher fordern
wir, dass das Instrument Bundesteilhabegesetz hierzu eine sichere Antwort geben
muss, damit die Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren
Kostenanstieg aufgezehrt wird.
b) beschließt die beantragte Resolution
nicht.
Mit Schreiben vom
24.03.2014 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, der Rat möge die als Anlage
beigefügte Resolution beschließen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen im
Antrag verwiesen.
Keine
Keine