Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2013
Vorlage
135/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler  zum 31.12.2013 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 


Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 (3) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

 

Wie bereits für die Vorjahre praktiziert, wurde eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und der Anlagen mit gesondertem Schreiben vom 25.03.2014 an die Fraktionsvorsitzenden sowie den Einzelvertreter im Rat übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können. Der Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie Lagebericht und Anhang ohne Anlagen beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der Anlagen verzichtet.

 

Die Ergebnisrechnung 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.629.740,73 € ab. Damit ergibt sich zum geplanten Fehlbedarf in Höhe von -10.226.350 € eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 6.596.609,27 €. Diese Verbesserung ist insbesondere zurückzuführen auf Mehrerträge Gewerbesteuer, außerplanmäßigen Erträgen aus der Abrechnung nach dem Einheitslasten-Abrechnungsgesetz sowie Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Zum Ausgleich der Ergebnisrechnung 2013 sind entsprechende Mittel der allgemeinen Rücklage in Anspruch zu nehmen. Insgesamt bleibt im Vergleich zu den geplanten Fehlbedarfen für die Jahre 2007 bis 2013 eine Ergebnisverbesserung von insgesamt rd. 33 Mio. Euro festzustellen.

 

Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 2.633.396,13 € berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2012 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von 635.392,85 €.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2013 wurde unter Anwendung des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. 

 

Die Wertberichtigung auf Forderungen erfolgte getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigung. Danach waren zum Stichtag 31.12.2013 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 2.652.667,56 € aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres i.H.v. 2.563.838,72 € ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung i.H.v. 88.828,84 €.

 

Die Bilanz zum 31.12.2013 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt einen Bilanzsaldo von 439.033.262,33 Euro aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo im Laufe des Jahres 2013 um 1.969.547,02 € im Vergleich zum Stichtag 31.12.2012 erhöht.

 

Die wesentlichen Veränderungen der allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich zum einen aus dem Jahresfehlbetrag 2012 und zum anderen aus der nach dem Inkrafttreten des NKFWG erneut vorzunehmenden Abschreibung des Wertes der RWE-Aktien auf der Aktiva der Bilanz.

 

Zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2012 i.H.v. -21.888.238,40 € wurde die allgemeine Rücklage belastet. Diese hatte zum Jahresbeginn 2013 damit einen Bestand von 60.463.808,76 €. Mit dem Jahresabschluss 2013 musste dann erneut eine Abwertung der RWE-Aktien erfolgen. Diese Wertveränderung von rd. 1,41 Mio. € wurde ebenfalls mit der allgemeine Rücklage verrechnet. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgang zur allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW (nach dem NKFWG) die Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen gegen die Rücklage gebucht. Eine Übersicht hierzu befindet sich als Ergänzung an der Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt beläuft sich damit die allgemeine Rücklage zum 31.12.2013 (ohne Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2013) auf insgesamt 59.099.466,40 €.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2013 (78.443.930,09 €) bestehen im Wesentlichen gegenüber dem öffentlichen Bereich bei folgenden Banken: Sparkasse Aachen, NRW Bank, HSH Nordbank, Hessische Landesbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ergeben sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung der Zahlungsabwicklung und belaufen sich zum 31.12.2013 auf 83.240.000 €.

In 2013 konnte erstmalig wieder eine leichte Senkung der Gesamtkreditsumme erreicht werden.

 

Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend hingewiesen.

 

Mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2013 wird dieser zunächst nur entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, welcher sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2013 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.

 

 


Keine.