Der Rat der Stadt
Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2013 zur Kenntnis.
Zur Vorbereitung der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2013
zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur Durchführung
der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein
Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 (3) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer
aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister
leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.
Wie bereits für die Vorjahre praktiziert, wurde eine Ausfertigung des
Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2013
einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und der Anlagen mit
gesondertem Schreiben vom 25.03.2014 an die Fraktionsvorsitzenden sowie den
Einzelvertreter im Rat übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei
Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur
Verfügung gestellt werden können. Der Verwaltungsvorlage sind die
Schlussbilanz, die Gesamtergebnis- und Finanzrechnung sowie Lagebericht und
Anhang ohne Anlagen beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der
jeweiligen Teilrechnungen sowie der Anlagen verzichtet.
Die Ergebnisrechnung 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
-3.629.740,73 € ab. Damit ergibt sich zum geplanten Fehlbedarf in Höhe von
-10.226.350 € eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 6.596.609,27 €. Diese
Verbesserung ist insbesondere zurückzuführen auf Mehrerträge Gewerbesteuer,
außerplanmäßigen Erträgen aus der Abrechnung nach dem
Einheitslasten-Abrechnungsgesetz sowie Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen
und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Zum Ausgleich der Ergebnisrechnung 2013 sind entsprechende Mittel der
allgemeinen Rücklage in Anspruch zu nehmen. Insgesamt bleibt im Vergleich zu
den geplanten Fehlbedarfen für die Jahre 2007 bis 2013 eine Ergebnisverbesserung
von insgesamt rd. 33 Mio. Euro festzustellen.
Der in der Finanzrechnung ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in
Höhe von 2.633.396,13 € berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen
Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2012 ausgewiesenen Bestand der
Liquiden Mittel in Höhe von 635.392,85 €.
Die Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2013 wurde unter Anwendung
des § 95 GO NRW und den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
Die Wertberichtigung auf Forderungen erfolgte getrennt nach Einzel- und
Pauschalwertberichtigung.
Danach waren zum Stichtag
31.12.2013 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von
insgesamt 2.652.667,56 € aufwandswirksam zu verbuchen. Unter
Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des
Vorjahres i.H.v. 2.563.838,72 € ergibt sich eine ergebniswirksame
Verschlechterung i.H.v. 88.828,84 €.
Die Bilanz zum 31.12.2013 weist unter
Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt
einen Bilanzsaldo von 439.033.262,33 Euro aus. Damit hat sich der Bilanzsaldo
im Laufe des Jahres 2013 um 1.969.547,02 € im Vergleich zum Stichtag 31.12.2012
erhöht.
Die wesentlichen Veränderungen der
allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich zum einen aus dem
Jahresfehlbetrag 2012 und zum anderen aus der nach dem Inkrafttreten des NKFWG
erneut vorzunehmenden Abschreibung des Wertes der RWE-Aktien auf der Aktiva der
Bilanz.
Zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2012
i.H.v. -21.888.238,40 € wurde die allgemeine Rücklage belastet. Diese hatte zum
Jahresbeginn 2013 damit einen Bestand von 60.463.808,76 €. Mit dem
Jahresabschluss 2013 musste dann erneut eine Abwertung der RWE-Aktien erfolgen.
Diese Wertveränderung von rd. 1,41 Mio. € wurde ebenfalls mit der allgemeine
Rücklage verrechnet. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw.
Abgang zur allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
(nach dem NKFWG) die Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der
Veräußerung von Sachanlagen gegen die Rücklage gebucht. Eine Übersicht hierzu befindet
sich als Ergänzung an der Gesamtergebnisrechnung. Insgesamt beläuft sich damit
die allgemeine Rücklage zum 31.12.2013 (ohne Verrechnung des Jahresfehlbetrages
2013) auf insgesamt 59.099.466,40 €.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen zum 31.12.2013 (78.443.930,09 €) bestehen im Wesentlichen
gegenüber dem öffentlichen Bereich bei folgenden Banken: Sparkasse Aachen, NRW
Bank, HSH Nordbank, Hessische Landesbank und der Kreditanstalt für
Wiederaufbau.
Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung ergeben sich aus den entsprechenden Kreditaufnahmen in
Form von Tagegeldkrediten zur Liquiditätssicherung der Zahlungsabwicklung und
belaufen sich zum 31.12.2013 auf 83.240.000 €.
In 2013 konnte erstmalig wieder eine leichte
Senkung der Gesamtkreditsumme erreicht werden.
Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den
jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend
hingewiesen.
Mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des
Entwurfes des Jahresabschlusses 2013 wird dieser zunächst nur entgegengenommen
und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, welcher sich
zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Erst nach
Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die
Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses
vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der
Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2013 und seiner anschließenden
Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen
nicht ausgeschlossen werden.
Keine.