Betreff
Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der K 33, Jülicher Straße in Eschweiler-Dürwiß
Vorlage
126/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 


1.       Veranlassung

1.1.    Radverkehrsanlagen
Nach dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Eschweiler werden für alle Straßen des Vorbehaltsnetzes Radverkehrsanlagen empfohlen. Deren Herstellung entlang der K 33 stellt einen wichtigen Netzschluss im Radwegesystem der Stadt Eschweiler dar. Zurzeit enden die auf den Nebenanlagen geführten Radverkehrswege von Süden kommend in Höhe der Heinrich-Heine-Straße und von Norden kommend in Höhe des Knotens Jülicher Straße, Am Kleekamp.

1.2.    Kanalbau
In der erstmaligen Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) von 1986 war die Kanalisation der Jülicher Straße ursprünglich für das Jahr 1998 zur Erneuerung vorgesehen. Das Vorhaben wurde im Zuge der Fortschreibung des ABK mehrfach verschoben. In der fünften Fortschreibung aus dem Jahre 2012 wurde die Maßnahme für das Jahr 2017 eingeplant.

Die Kanalisation innerhalb der Baustrecke besteht aus einem Mischwasserkanal, dieser wurde letztmalig um 1945 hergestellt. In Teilabschnitten wurden erforderliche Erneuerungen durchgeführt. Die Kanalisation befindet sich in einem durchweg desolaten Zustand. Eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Kanalisation ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich, da die Einstiegsöffnungen, sprich Kanalschächte, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Weiter besteht ein hoher monatlicher Unterhaltungsaufwand durch Unterbögen und Kanalabschnitte mit Gegengefälle. Bedingt durch das Alter des Kanals von 69 Jahren ist die Bausubstanz ebenfalls in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Die Hausanschlussleitungen bedürfen einer grundhaften Erneuerung.

2.       Straßenzustand
Die dringlichsten Schadstellen der Straße wurden zwar noch zuletzt im März 2014 repariert, der Zustand der Straße ist unabhängig hiervon dringend erneuerungsbedürftig. Es stellt sich ein umfangreiches Schadensbild dar. Die Fahrbahn ist nahezu vollständig mit Schlaglöchern versehen. Spurrinnen haben sich fast über den gesamten Streckenabschnitt ausgebildet. Die hierin deutlich erkennbaren Netzrisse deuten auf eine mangelnde Tragfähigkeit des vorhandenen Oberbaus hin, was eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn erfordert. Bisher erlauben die knappen Mittel der Straßenunterhaltung nur eine Reparatur der notdürftigsten Schadstellen.
Der Zustand der Nebenanlagen ist gleichsam dringend erneuerungsbedürftig. Die im Gehweg befindlichen Betonsteinplatten sind in weiten Teilen nicht mehr in ebener Lage, so dass sich bei Regen Pfützen bilden, im Winter ggf. Eis. Viele Platten sind zerbrochen oder liegen lose. Die Bordanlagen weisen zum Teil erhebliche Schäden auf. Die wenigen Parkstände sind in einem ähnlich schlechten Zustand und bedürfen einer Erneuerung.

3.       Vorhaben
Das Vorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler. Im Zuge dieser Maßnahme werden die oben beschriebenen Mängel an der Kanalisation und der Straße beseitigt. Ferner ist die grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Geplante Maßnahmen der Versorgungsunternehmen sind zurzeit nicht bekannt, eine Anfrage wird mit dem Beginn der Planung erfolgen um Planungssicherheit zu erlangen. Nähere Ausführungen zum Umfang des Bauvorhabens werden auf Basis dieser Vereinbarung planerisch erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt dem Fachausschuss vorgestellt.

4.       Wesentliche Vertragsinhalte Art und Umfang der Maßnahme werden in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen geplant. Die Stadt führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der StädteRegion durch. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der weiteren zu regelnden Details auf den Wortlaut der Vereinbarung verwiesen.

 

5.       Förderung
Ein Einplanungsantrag zur Förderung der in städtischer Baulast befindlichen Gehwege und Parkstände nach dem Entflechtgesetz wurde bereits in 2006 gestellt. Gemäß der letzten Einplanungsmitteilung wurde eine Berücksichtigung des Vorhabens für 2014 angestrebt. Aufgrund der städtischen Finanzsituation hat die Stadt gegenüber dem Fördergeber im Jahr 2012 um einen Maßnahmenaufschub bis 2016 gebeten. Mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung werden die Finanzierungsanträge für die Stadt und die StädteRegion aufgestellt und der Bezirksregierung Köln zur Prüfung vorgelegt.

 


Die Kostenschätzung für den städtischen Straßenbauanteil geht von 1.070.000 € aus. Hierin sind ca. 900.000 € Baukosten (Parkstreifen, Gehwege, Grünanlagen) enthalten. Die Planungskosten betragen ca. 107.000 €.

 

Die Finanzierung des Straßenbauvorhabens ist anteilig durch KAG-Beiträge in Höhe von 60 % gewährleistet. Abzüglich eines Ansatzes für nichtbeitragsfähige Kosten ist von Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von ca. 450.000 € auszugehen. Der Restbetrag wird über EntflechtG-Fördermittel mit 60 % getragen, dies entspricht rd. 270.000 €. Nach Abzug der Drittmittel verbleibt bei der Stadt ein Eigenanteil von rd. 350.000 €.

 

Nach derzeitiger Planung soll mit der Maßnahme in 2016 begonnen werden. Im Haushaltsplan 2014 wurden bei dem bei Produkt 12 542 01 01 – Kreisstraße – geführten Sachkonto 09110002, IV10AIB034 - Jülicher Straße OD Dürwiß - für das Jahr 2015 20.000,00 €, für 2016 500.000,00 € und für 2017 550.000,00 € angemeldet. Aufgrund des frühen Planungsstadiums wurden die Fördermittel haushaltsrechtlich noch nicht berücksichtigt. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2015 werden die v.g. Beträge entsprechend der geplanten Umsetzung angemeldet.

 

Auf Basis des zum Zeitpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 existierenden Planungsstandes wurden bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkontos 09110002, IV15AIB013 - Kanalbaumaßnahme Jülicher Straße – für die Erneuerung des Hauptsammlers für das Jahr 2016 506.000,00 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, im Rahmen der Erneuerung des Straßenzuges zwei weitere Haltungen mit zu erneuern, so dass sich der Mittelansatz entsprechend erhöht.

 


keine