Betreff
Einführung und Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes
Vorlage
124/14
Art
Einführung und Verpflichtung

Herr Hartmut Schwentke von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Herr Hartmut Schwentke wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 18.02.2014 als beratendes Mitglied für das Jobcenter in der StädteRegion Aachen in den Jugendhilfeausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW.

 


Keine

 


Keine