Betreff
Einrichtung weiterer Kindergartengruppen zur Versorgung der in den Einrichtungen angemeldeten Kinder zum Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
111/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Einrichtung der nachfolgenden zusätzlichen Kindergartengruppen im Kindergartenjahr 2014/2015 zur Kenntnis:

 

       40 Plätze BKJ Jahnstraße (davon 4 – 6 Plätze U3, 2 Gruppen zusätzlich, insgesamt 6 Gruppen)

20 - 25 Plätze BKJ Weierstraße (nur Ü3, einzügig)

       20 Plätze BKJ Auf dem Driesch (nur Ü3, insgesamt 3-zügig).

 

 


Im Rahmen der Trägerkonferenz im Dezember 2013 hat sich für das Kindergartenjahr 2014/2015 ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen herausgestellt, insbesondere in den Stadtteilen Bergrath, Weisweiler/Hücheln und Stadtmitte. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Verwaltung sehr erfreulich, zeigt sie doch, dass Eschweiler ein beliebter Wohnort für junge Familien ist. Gleichzeitig ist jedoch ein eindeutiger Trend der demographischen Entwicklung nicht zu erkennen.

 

Dieser erhöhte Betreuungsbedarf kann jedoch durch die vorhandenen Einrichtungen nicht gedeckt werden.

Im Einzugsbereich Bergrath befinden sich nach aktuellem Stand ca. 15 überdreijährige Kinder auf der Warteliste der Kita Hastenrather Weg. Diese hat für das Kindergartenjahr 2014/2015 bereits die maximal genehmigungsfähige Anzahl von Überbelegungen erreicht, so dass diese 15 Kinder unversorgt blieben.

 

Im Stadtteil Weisweiler/Hücheln hat sich trotz Vereinbarung von Überbelegungen in den drei dort geführten Einrichtungen, davon zwei in Trägerschaft der kath. Kirche (St. Severin und St. Johannes Baptist) ergeben, dass ca. 15 überdreijährige Kinder nicht mit einem Kita-Platz versorgt werden können.

 

Im Bereich Stadtmitte sowie im Einzugsgebiet der Kita St. Antonius von Padua (Röhe) ergibt sich ein Bedarf von ca. 40 Betreuungsplätzen, der durch die vorhandenen Einrichtungen aufgrund bereits erfolgter Überbelegungen ebenfalls nicht gedeckt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Eschweiler mit dem Träger BKJ (= Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche/AöR) folgende Einrichtung von Plätzen abgestimmt:

 

BKJ Weierstraße:        20 bis 25 Plätze für überdreijährige Kinder

BKJ Auf dem Driesch: 20 Plätze für überdreijährige Kinder

BKJ Jahnstraße:          40 Plätze, davon 4 – 6 Plätze für unterdreijährige Kinder, 2 Gruppen zusätzlich,

                                     d.h. 6 Gruppen insgesamt

 

Wenngleich in der BKJ Weierstraße durch die BKJ umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, stehen im Stadtteil Bergrath keine anderweitigen Räumlichkeiten zur Unterbringung einer Kita zur Verfügung.

 

Für die Kita Auf dem Driesch wird die Stadt Eschweiler durch Hinzunahme von Räumlichkeiten aus dem angrenzenden Schulgebäude den noch erforderlichen Platz zur Unterbringung einer dritten Gruppe schaffen. Die in diesem Zusammenhang an die BKJ überlassene Fläche soll nach Abschluss der erforderlichen Baumaßnahme an diese veräußert werden.

 

Die im Bereich der Jahnstraße zu schaffenden 40 Plätze werden durch Anmietung einer entsprechenden Containeranlage durch die Stadt bereitgestellt. Nach Aufstellung der Containermodule wird dbzgl. eine kostendeckende Miete von der BKJ erhoben. Die beiden zusätzlich geschaffenen Gruppen sollen als 5. und 6. Gruppe organisatorisch dem bereits bestehenden Familienzentrum Jahnstraße zugeordnet werden.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates am 02.04.2014 (VV Nr. 140/14), durch den Verwaltungsrat der BKJ am 08.04.2014 sowie den in Aussicht gestellten Genehmigungen des Landschaftsverbandes Rheinland ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der BKJ Weierstraße zum 01.09.2014 zu rechnen ist. Bei der Kita BKJ

Auf dem Driesch und BKJ Familienzentrum Jahnstraße ist die Fertigstellung für Ende Oktober 2014 avisiert.

 

In der turnusmäßigen jährlichen Bedarfsmeldung an das Landesjugendamt sind zum 15.03.2014 die o.g. Plätze bereits enthalten. Dbzgl. wird auch auf die Verwaltungsvorlage Nummer 104/14 verwiesen.

 

Die Maßnahmen sind zur Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz erforderlich.

 


Die Betriebskosten der Kindergärten werden berechnet über die Kindpauschalen. Die Förderung ist

unterschiedlich hoch und hängt von der Anzahl der aufgenommenen Kinder, deren Buchungszeit (25, 35 oder 45 Stunden pro Woche) und der Zuordnung zu den unterschiedlichen Gruppenformen ab.

 

Als Gesamtsumme der Betriebskosten für die neuen Kindergärten wurde für das Haushaltsjahr 2014 ein Wert von 241.000 € ermittelt. Da es sich ausschließlich um BKJ-Kindergärten handelt, werden die Betriebskosten (Transferleistungen des Landes) an die BKJ über das Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – aus dem Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AöR- Kostenstelle 51000000 weitergeleitet.

 

Die im Rahmen der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme in der Kita Weierstraße anfallenden Aufwendungen werden zu einer entsprechenden Erhöhung der Fehlbedarfsabdeckung der BKJ führen.

 

Die im Zusammenhang mit der Herrichtung von Räumlichkeiten im Schulgebäude Auf dem Driesch anfallenden Aufwendungen werden zunächst durch Haushaltsmittel aus dem Produkt 0111111203 – Technisches Gebäudemanagement – gedeckt. Die hier entstehenden Aufwendungen werden nach Abschluss der Baumaßnahme in den für die Überlassung des Grund und Bodens an die BKJ ermittelten Kaufpreis eingerechnet. Letztlich wird dies zu einer weiteren Erhöhung der im Rahmen der Gewährträgerhaftung seitens der Stadt zu leistenden Fehlbedarfsabdeckung an die BKJ führen.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen für die Maßnahme Jahnstraße wird auf die VV Nr. 140/14 verwiesen.

 


keine