Betreff
Jugendhilfeplan, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder, hier: Fortschreibung 2014/2015
Vorlage
104/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung 2014/2015 des Jugendhilfeplanes, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder.

 


 

Gemäß §§ 79 und 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Jugendhilfeplanung durchzuführen und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe hieran zu beteiligen.

 

Für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder wird in den §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Jugendhilfeplanung als Voraussetzung für die finanzielle Förderung

(sog. Kindpauschalen) verwiesen.

 

Der als Anlage beigefügte Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder, umfasst den Zeitraum 2014/2015.

Zum Vergleich wurden die Daten für den Zeitraum 2013/2014 aufgeführt.

 

Entsprechend § 71 Abs. 2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss u.a. insbesondere mit der Jugendhilfeplanung. Hierzu konkretisiert § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Buchstabe b) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in der Fassung vom 03.06.2010, dass zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses vor allem auch die Bedarfsplanung der Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 u. 80 KJHG (i.V.m. §§ 18 Abs. 2 und

21 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz – KiBiz) gehört.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege.

 

Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

 


Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden anteilig durch die Stadt Eschweiler finanziert. Die Abwicklung erfolgt für die Einrichtungen der freien Träger über das Sachkonto 53118180 bei Produkt-Nummer 063610101 (Haushaltsansatz für 2014: 7.415.000 €) und für die Einrichtungen der BKJ über das Sachkonto 53118340 im vorg. Produkt (Haushaltsansatz für 2014: 4.875.000 €).

 

Wie in VV Nr. 111/14 bereits beschrieben, können die im Sachkonto 53118340 durch die Einrichtung zusätzlicher Kindergartengruppen im Bereich der BKJ entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 241.000,00 € durch zu erwartende Mehrerträge im Sachkonto 41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten – kompensiert werden.

 


Keine