Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung des Forderungsmanagements im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.
Fremde Amtshilfeersuchen
Der elektronische Datenaustausch von Amtshilfeersuchen zwischen der Stadt Eschweiler und den Städten Düren und Würselen sowie der StädteRegion Aachen wird zwischenzeitlich genutzt und führt bei eingehenden Amtshilfeersuchen der vorgenannten Gebietskörperschaften zu einem Wegfall der manuellen Erfassung in der Vollstreckungssoftware.
Bundeseinheitliche
Grenzausschreibungsliste
Die Stadt Eschweiler macht seit Beginn des Jahres von der Möglichkeit Gebrauch, rückständige Forderungen gegen ausländische Personen, die regelmäßig in das deutsche Hoheitsgebiet ein- oder ausreisen, mittels des Systems der Bundeseinheitlichen Grenzausschreibungsliste (BENGALI) durch die Zollämter im Rahmen der jeweiligen Zollkontrollen zu vollstrecken. Entsprechende Vollstreckungsersuchen werden an das Hauptzollamt Potsdam gerichtet. Grundsätzlich richtet sich die Vollstreckung mittels der Grenzausschreibung gegen im Ausland ansässige Vollstreckungsschuldner (natürliche und juristische Personen). In geeigneten Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, gegen im Inland ansässige Personen die Grenzausschreibung zu betreiben. Dazu muss ein Auslandsbezug (z.B. ausländische Arbeitsstätte, ausländischer Zweitwohnsitz, etc.) vorliegen. Die Teilnahme am Grenzausschreibungsverfahren ist ausschließlich für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen möglich und darf eine zu vollstreckende Forderungshöhe von 36,00 Euro nicht unterschreiten.
Inkassounternehmen
Wie bereits mit der letzten Informationsvorlage 321/17 berichtet, wurde seitens der Verwaltung im Rahmen des Forderungsmanagements die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) als Erfüllungsgehilfe bei der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.
Bislang wurden der BHI für den
Zeitraum 01.01.2015 bis 04.07.2017 798 Fälle mit einem Gesamtwert in Höhe von
1.032.937 Euro und für den Zeitraum 05.07.2017 bis
31.12.2017 150 Fälle mit einem Gesamtwert in Höhe von 94.787 Euro (insgesamt
948 Fälle mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.127.724 Euro) zur weiteren
Bearbeitung übersandt. Die Abwicklung der Zusammenarbeit erfolgte bisher
reibungslos.
Die
Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige
zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen
der BHI mit Stand 29.03.2018 wie folgt dar:
Bestandsveränderung
Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung: 72 Fälle
Bestand bei der BHI zum 29.03.2018: 876 Fälle
Zahlungseingänge
·
Zahlungseingänge
bei der BHI
2.863,40 Euro
·
Erfolgsvergütung
in Höhe von 30 % aller Zahlungseingänge bei der BHI
-859,13 Euro
zzgl. 19 %
Mehrwertsteuer -163,23 Euro
Zwischenumme -1.022,36 Euro
·
der BHI gemeldete
Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler -84,15
Euro
=> Guthaben zu Gunsten der
Stadt Eschweiler
1.756,89 Euro
Zu dem bisherigen Ergebnis der Inkassotätigkeit sei nochmals angemerkt, dass es sich bei den übergegebenen Fällen um bereits unbefristet niedergeschlagene Forderungen gehandelt hat, bei denen zuvor nahezu alle Beitreibungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Kennzahlen und Auswertungen
Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich mit Stand 26.03.2018 wie folgt dar:
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen
stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung,
Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und
Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen
unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen
bzw. befristete Niederschlagungen.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf mit Stand 26.03.2018 ist als Anlage beigefügt.
Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt ich wie folgt dar:
Stand 09.01.2013 (VV 022/13): 4.005.727,00 €
Stand 01.07.2013 (VV 226/13): 3.332.000,00 €
Stand 20.11.2013 (VV 378/13): 3.109.000,00 €
Stand 25.09.2014 (VV 390/14): 2.565.850,07 €
Stand 23.03.2015 (VV 105/15): 2.401.343,43 €
Stand 01.09.2015 (VV 258/15): 2.033.984,29 €
Stand 07.04.2016 (VV 092/16): 1.927.313,92 €
Stand 05.09.2016 (VV 244/16): 1.772.649,26 €
Stand 21.06.2017 (VV 121/17): 2.065.191,68 €
Stand 07.11.2017 (VV 321/17): 2.032.784,73 €
Stand 22.03.2018 (VV 095/18): 2.102.226,81 €
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt, wovon 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 409.000,00 €.