Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
095/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung des Forderungsmanagements im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

Fremde Amtshilfeersuchen

Der elektronische Datenaustausch von Amtshilfeersuchen zwischen der Stadt Eschweiler und den Städten Düren und Würselen sowie der StädteRegion Aachen wird zwischenzeitlich genutzt und führt bei eingehenden Amtshilfeersuchen der vorgenannten Gebietskörperschaften zu einem Wegfall der manuellen Erfassung in der Vollstreckungssoftware.

 

 

Bundeseinheitliche Grenzausschreibungsliste

Die Stadt Eschweiler macht seit Beginn des Jahres von der Möglichkeit Gebrauch, rückständige Forderungen gegen ausländische Personen, die regelmäßig in das deutsche Hoheitsgebiet ein- oder ausreisen, mittels des Systems der Bundeseinheitlichen Grenzausschreibungsliste (BENGALI) durch die Zollämter im Rahmen der jeweiligen Zollkontrollen zu vollstrecken. Entsprechende Vollstreckungsersuchen werden an das Hauptzollamt Potsdam gerichtet. Grundsätzlich richtet sich die Vollstreckung mittels der Grenzausschreibung gegen im Ausland ansässige Vollstreckungsschuldner (natürliche und juristische Personen). In geeigneten Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, gegen im Inland ansässige Personen die Grenzausschreibung zu betreiben. Dazu muss ein Auslandsbezug (z.B. ausländische Arbeitsstätte, ausländischer Zweitwohnsitz, etc.) vorliegen. Die Teilnahme am Grenzausschreibungsverfahren ist ausschließlich für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen möglich und darf eine zu vollstreckende Forderungshöhe von 36,00 Euro nicht unterschreiten.

 

 

Inkassounternehmen

Wie bereits mit der letzten Informationsvorlage 321/17 berichtet, wurde seitens der Verwaltung im Rahmen des Forderungsmanagements die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) als Erfüllungsgehilfe bei der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Bislang wurden der BHI für den Zeitraum 01.01.2015 bis 04.07.2017 798 Fälle mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.032.937 Euro und für den Zeitraum 05.07.2017 bis 31.12.2017 150 Fälle mit einem Gesamtwert in Höhe von 94.787 Euro (insgesamt 948 Fälle mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.127.724 Euro) zur weiteren Bearbeitung übersandt. Die Abwicklung der Zusammenarbeit erfolgte bisher reibungslos.

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 29.03.2018 wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:         72 Fälle

Bestand bei der BHI zum 29.03.2018:                                                                                 876 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Zahlungseingänge bei der BHI                                                                                                                            2.863,40 Euro

 

·         Erfolgsvergütung in Höhe von 30 % aller Zahlungseingänge bei der BHI                                     -859,13 Euro

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer                                                                                       -163,23 Euro

Zwischenumme                                                                                                    -1.022,36 Euro

 

·         der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                                       -84,15 Euro

 

=>  Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler                                                                    1.756,89 Euro

 

Zu dem bisherigen Ergebnis der Inkassotätigkeit sei nochmals angemerkt, dass es sich bei den übergegebenen Fällen um bereits unbefristet niedergeschlagene Forderungen gehandelt hat, bei denen zuvor nahezu alle Beitreibungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich mit Stand 26.03.2018 wie folgt dar:

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf mit Stand 26.03.2018 ist als Anlage beigefügt.

 

Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt ich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13):  4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13):  3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13):  3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14):  2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015 (VV 105/15):  2.401.343,43 €

Stand 01.09.2015 (VV 258/15):  2.033.984,29 €

Stand 07.04.2016 (VV 092/16):  1.927.313,92 €

Stand 05.09.2016 (VV 244/16):  1.772.649,26 €

Stand 21.06.2017 (VV 121/17):  2.065.191,68 €

Stand 07.11.2017 (VV 321/17):  2.032.784,73 €

Stand 22.03.2018 (VV 095/18):  2.102.226,81 €

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt, wovon 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 409.000,00 €.