Die erste Auflage
des Sportförderplanes der Stadt Eschweiler wird als Entwurfsfassung zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sportförderplan
sukzessive mit den noch fehlenden – im Sachverhalt näher beschriebenen – Daten
und Bewertungen zu vervollständigen und dem Sportausschuss zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die
SPD-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 24.5.2016 die Einleitung
einer Sportentwicklungsplanung. Vor diesem Hintergrund sollte die Verwaltung
beauftragt werden, einen Prozess zu einer langfristigen und bedarfsgerechten
Sportentwicklungsplanung zu initiieren, mit der eine Grundlage und eine
Perspektive für den Erhalt und erforderlichen Ausbau der Sport- und
Freizeitstätteninfrastruktur in Eschweiler geschaffen werden kann. Dieser Prozess
sollte in einem Dialog mit den Akteuren des Eschweiler Sports erfolgen.
Darauf wurde die
Thematik mit VV Nr. 164/16 im Sportausschuss behandelt, der wie folgt
beschloss: „
1. Der im Betreff genannte SPD-Antrag wird
zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
offenen Prozess für eine kommunale Sportentwicklungsplanung zu initiieren, mit dem Ziel einen
angemessenen, an den Bedarfen ausgerichteten Standard an Sport- und Freizeitstätteninfrastruktur in der Stadt
Eschweiler nachhaltig zu gewährleisten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Workshop vorzubereiten, in dem Vertreter aus Politik, Verbänden und Vereinen unter professioneller Begleitung
den Analyse- und Bewertungsprozess zur Erstellung eines Sportentwicklungsplanes einleiten.
4. Der Sportausschuss ist über die Ergebnisse
des Workshops zu informieren.“
Ein Workshop,
bestehend aus Vertretern aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen und damaligen
Einzelvertretern, fand am 22.8.2016 im Rathaus statt. Dort wurde vereinbart,
dass die Verwaltung zunächst eine Bestandsaufnahme der aktuell bestehenden
Sportanlagen vornehmen soll, bezogen auf die Auslastung und den baulichen
Zustand der Anlagen. Ferner wurde vereinbart, dass der Arbeitstitel des Plans
geändert werden sollte von „Sportentwicklungsplan“ in „Sportförderplan“, um die
damit verbundene Intention in den Fokus zu stellen. Ferner wurde vereinbart,
dass zu folgenden Bereichen Aussagen im zu erstellenden Plan erfolgen sollten:
-
Information
über organisierten und nicht organisierten Sport
-
Erfassung
von Bolzplätzen sowie Skaterparks
-
Informationen
über Alten- und Behindertensport sowie Migrantenangebote
-
Kommerzielle
Anbieter sollen nachrichtlich aufgeführt werden
Zur besseren
Strukturierung wurde angeregt, sich der Unterstützung eines Mitarbeiters des
Landessportbundes zu bedienen, der über entsprechendes Know-How in dieser
Angelegenheit verfügt.
Wie in den
nachfolgenden Sportausschusssitzungen – so auch in der Sitzung am 17.10.2017 -
seitens der Verwaltung ausgeführt wurde, sind maßgebliche Sachbearbeiter sowohl
in den Fachbereichen Sport als auch im technischen Bereich langzeiterkrankt, so
dass die notwendige Vorarbeit in der Verwaltung in 2017 nicht bzw. kaum erfolgen
konnte.
Ende des vergangenen
Jahres konnte in der Verwaltung mit den Vorarbeiten begonnen werden. Man
konzentrierte sich für eine erste Auflage zunächst auf die Darstellung des
Bestandes an Sporthallen, Sportplätze und sonstigen städtischen Sportanlagen,
die hinsichtlich der Ausstattung, Auslastung und z.T. auch einer ersten
baulichen Bewertung überprüft wurden. Darüber hinaus wurde das vielfältige
Vereinsspektrum im Rahmen einer Bestandsaufnahme dargestellt und die dort
bestehenden speziellen Angebote für Senioren und Migranten aufgeführt. Die
bestehenden Fördermöglichkeiten für die Sportvereine sind ebenfalls in den Plan
aufgenommen worden.
Die
Sportstättennutzer, wie Schulen und Vereine, wurden in die Erstellung
einbezogen, so dass nur aktuelle Belegungspläne Verwendung fanden.
Es handelt sich bei
dieser ersten Auflage des Sportentwicklungsplanes zunächst um eine Erfassung
des IST-Standes, der noch um die bauliche Bewertung der Sportplätze und
Auslastung einzelner Sportanlagen ergänzt werden muss. Die Bewertung der
Sportplätze beinhaltet die IST-Aufnahme sowie die Auswertung der Daten inklusive
Inventar wie Stanketten, Zäune und Tribünen und sonstige sporttechnische
Aufbauten und Einrichtungen. Darüber hinaus sind der derzeitige
Sanierungsbedarf sowie der Unterhaltungsaufwand für die Folgejahre zu
ermitteln. Diese Erhebungen sind noch vorzunehmen und ebenfalls einzuarbeiten.
Aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes können diese Leistungen nicht
von der Verwaltung in absehbarer Zeit erbracht werden, so dass eine Fremdvergabe
erfolgen muss. Angebote hierfür sind noch einzuholen.
Leider haben auch
nicht alle Vereine fristgerecht bzw. gar nicht bis zur Erstellung der
Verwaltungsvorlage die von ihnen abgefragten Daten geliefert, so dass auch
diesbezüglich Ergänzungsbedarf besteht.
Für die Bewertung
der Turn- und Sporthallen wurde eine Fachfirma mit einer Überprüfung
beauftragt. Das Ergebnis dieser Überprüfung
ist dem Sportförderplan zu entnehmen. Danach sind insgesamt rund 50.000
Euro in die Instandsetzung bzw. Neuausstattung der Hallen mit Geräten zu
investieren. Baulich sind ebenfalls einzelne Maßnahmen aufgeführt und bekannter
Investitionsaufwand für die Folgejahre. Anhand der im letzten Teil des
Sportförderplans (Fazit) dazu näher erläuterten Einzelpositionen ist zu sehen,
dass in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt knapp 3,4 Mio. Euro investiert
wurden in die Unterhaltung von Sportstätten, davon rund 1,8 Mio. Euro alleine
in die städt. Bäder. Für 2018 bis 2020 ist ein Investitionsaufwand für
Einzelmaßnahmen in Sporthallen und Bäder in Höhe von 581.300 Euro im Haushalt
vorgesehen. Zusätzlich ist die Erneuerung des Kunstrasens auf dem Sportplatz
Bergrath mit 500.000 Euro im Jahre 2023 zu erwarten und die Erneuerung der
Tartanlaufbahn in Dürwiß im Jahre 2019 mit 100.000 Euro.
Erfreulich waren die
eingegangen Rückmeldungen der Vereine zu bestehenden Angeboten konkret für
Senioren und Migranten. Auf die entsprechenden Ausführungen im Plan sei
verwiesen.
Diese nun
vorliegende erste Auflage des Sportförderplans ist als Entwurfsfassung zu
betrachten, die noch um die in der Arbeitsgruppe festgelegten weiteren Inhalte
und die fehlenden Aussagen zur baulichen Bewertung und Belegung ergänzt werden
muss.
Vor dem Hintergrund,
dass in diesem Jahr mit dem Bau der Mehrzweckhalle auf dem Schulgrundstück der
Don Bosco-Schule begonnen wurde, ist davon auszugehen, dass es nach
Fertigstellung der Halle Verschiebungen in der Belegung der bisher bestehenden
Sporthallen kommt. Bereits im Vorgriff darauf hat die Verwaltung die Schulen befragt,
ob die aktuellen Nutzungszeiten den Bedarfen entsprechen oder noch weitere
Bedarfe bestehen, die z.T. schon jetzt im Rahmen der freien Kapazitäten und
erst recht nach Fertigstellung der Halle an der Don Bosco-Schule gedeckt werden
können. Leider lagen bis zur Fertigstellung dieser Verwaltungsvorlage noch
nicht von allen Schulen die geforderten Rückmeldungen vor. Etliche Schulen
haben rückgemeldet, dass die bisher zur Verfügung stehenden Sporthallenzeiten
auskömmlich seien. Einzelne haben jedoch bereits zusätzliche Bedarfe gemeldet.
Die Verwaltung wird aufgrund der Ergebnisse bereits zeitnah die noch freien
Hallenzeiten, die es z.B. in der Turnhalle der KGS Kinzweiler oder der
Turnhalle der GGS Weisweiler gibt, den Schulen mit gemeldeten ungedeckten
Bedarfen anbieten.
Die neue
Mehrzweckhalle an der Don Bosco-Schule wird vormittags komplett von der Don
Bosco-Schule genutzt und nachmittags/abends fast ausschließlich von der VHS.
Die sich dadurch ergebenden freien Zeiten in den bisher genutzten Hallen stehen
dann wieder zur Disposition und führen wieder zu einer
Überarbeitungsnotwendigkeit des Sportförderplans. Auch den Vereinen bieten sich
dadurch neue Möglichkeiten.
Die Verwaltung
schlägt vor, den bisherigen Plan um die fehlenden Angaben zur Fertigstellung
des IST-Zustandes der vorhandenen Sportangebote in Eschweiler insgesamt zu
vervollständigen. Der vervollständigte Sportförderplan wird alsdann dem
Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss sollte über die
weitere Vorgehensweise – evt. auch unter Nutzung externen Know-Hows - beraten
werden.
Im Haushalt sind 10.000 Euro unter Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, Sachkonto 52910000 als Haushaltsansatz für 2018 zur Verwendung für die Erstellung eines Sportstättenkonzeptes veranschlagt. Die Mittel stehen noch komplett zur Verfügung. Sie müssen voraussichtlich z.T. für eine Fremdvorgabe zur Bewertung der Sportplätze in Anspruch genommen werden, da diese Leistung nicht zuverlässig in absehbarer Zeit von der Verwaltung erbracht werden kann.
Der sich aus dem Sportförderplan ergebende Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand sowie die entsprechenden Investitionen in die Sportstätten und – anlagen sind, soweit noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung 2019 -2021 berücksichtigt, in die Planberatungen 2019 ff. einzubringen.
Die Arbeiten werden von Mitarbeitern der
Verwaltung im Rahmen ihrer Arbeitszeit ausgeführt.