Betreff
Sportförderplan der Stadt Eschweiler 2018 - erste Auflage
Vorlage
084/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die erste Auflage des Sportförderplanes der Stadt Eschweiler wird als Entwurfsfassung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sportförderplan sukzessive mit den noch fehlenden – im Sachverhalt näher beschriebenen – Daten und Bewertungen zu vervollständigen und dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 24.5.2016 die Einleitung einer Sportentwicklungsplanung. Vor diesem Hintergrund sollte die Verwaltung beauftragt werden, einen Prozess zu einer langfristigen und bedarfsgerechten Sportentwicklungsplanung zu initiieren, mit der eine Grundlage und eine Perspektive für den Erhalt und erforderlichen Ausbau der Sport- und Freizeitstätteninfrastruktur in Eschweiler geschaffen werden kann. Dieser Prozess sollte in einem Dialog mit den Akteuren des Eschweiler Sports erfolgen.

 

Darauf wurde die Thematik mit VV Nr. 164/16 im Sportausschuss behandelt, der wie folgt beschloss: „

 

1.         Der im Betreff genannte SPD-Antrag wird zur Kenntnis genommen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, einen offenen Prozess für eine kommunale Sportentwicklungsplanung     zu initiieren, mit dem Ziel einen angemessenen, an den Bedarfen ausgerichteten Standard an Sport-   und Freizeitstätteninfrastruktur in der Stadt Eschweiler nachhaltig zu gewährleisten.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop vorzubereiten, in dem Vertreter aus Politik, Verbänden   und Vereinen unter professioneller Begleitung den Analyse- und Bewertungsprozess zur Erstellung       eines Sportentwicklungsplanes einleiten.

4.         Der Sportausschuss ist über die Ergebnisse des Workshops zu informieren.“

 

Ein Workshop, bestehend aus Vertretern aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen und damaligen Einzelvertretern, fand am 22.8.2016 im Rathaus statt. Dort wurde vereinbart, dass die Verwaltung zunächst eine Bestandsaufnahme der aktuell bestehenden Sportanlagen vornehmen soll, bezogen auf die Auslastung und den baulichen Zustand der Anlagen. Ferner wurde vereinbart, dass der Arbeitstitel des Plans geändert werden sollte von „Sportentwicklungsplan“ in „Sportförderplan“, um die damit verbundene Intention in den Fokus zu stellen. Ferner wurde vereinbart, dass zu folgenden Bereichen Aussagen im zu erstellenden Plan erfolgen sollten:

 

-          Information über organisierten und nicht organisierten Sport

-          Erfassung von Bolzplätzen sowie Skaterparks

-          Informationen über Alten- und Behindertensport sowie Migrantenangebote

-          Kommerzielle Anbieter sollen nachrichtlich aufgeführt werden

 

Zur besseren Strukturierung wurde angeregt, sich der Unterstützung eines Mitarbeiters des Landessportbundes zu bedienen, der über entsprechendes Know-How in dieser Angelegenheit verfügt.

 

Wie in den nachfolgenden Sportausschusssitzungen – so auch in der Sitzung am 17.10.2017 - seitens der Verwaltung ausgeführt wurde, sind maßgebliche Sachbearbeiter sowohl in den Fachbereichen Sport als auch im technischen Bereich langzeiterkrankt, so dass die notwendige Vorarbeit in der Verwaltung in 2017 nicht bzw. kaum erfolgen konnte.

 

Ende des vergangenen Jahres konnte in der Verwaltung mit den Vorarbeiten begonnen werden. Man konzentrierte sich für eine erste Auflage zunächst auf die Darstellung des Bestandes an Sporthallen, Sportplätze und sonstigen städtischen Sportanlagen, die hinsichtlich der Ausstattung, Auslastung und z.T. auch einer ersten baulichen Bewertung überprüft wurden. Darüber hinaus wurde das vielfältige Vereinsspektrum im Rahmen einer Bestandsaufnahme dargestellt und die dort bestehenden speziellen Angebote für Senioren und Migranten aufgeführt. Die bestehenden Fördermöglichkeiten für die Sportvereine sind ebenfalls in den Plan aufgenommen worden.

 

Die Sportstättennutzer, wie Schulen und Vereine, wurden in die Erstellung einbezogen, so dass nur aktuelle Belegungspläne Verwendung fanden.

 

Es handelt sich bei dieser ersten Auflage des Sportentwicklungsplanes zunächst um eine Erfassung des IST-Standes, der noch um die bauliche Bewertung der Sportplätze und Auslastung einzelner Sportanlagen ergänzt werden muss. Die Bewertung der Sportplätze beinhaltet die IST-Aufnahme sowie die Auswertung der Daten inklusive Inventar wie Stanketten, Zäune und Tribünen und sonstige sporttechnische Aufbauten und Einrichtungen. Darüber hinaus sind der derzeitige Sanierungsbedarf sowie der Unterhaltungsaufwand für die Folgejahre zu ermitteln. Diese Erhebungen sind noch vorzunehmen und ebenfalls einzuarbeiten. Aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes können diese Leistungen nicht von der Verwaltung in absehbarer Zeit erbracht werden, so dass eine Fremdvergabe erfolgen muss. Angebote hierfür sind noch einzuholen.

 

Leider haben auch nicht alle Vereine fristgerecht bzw. gar nicht bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage die von ihnen abgefragten Daten geliefert, so dass auch diesbezüglich Ergänzungsbedarf besteht.

 

Für die Bewertung der Turn- und Sporthallen wurde eine Fachfirma mit einer Überprüfung beauftragt. Das Ergebnis dieser Überprüfung  ist dem Sportförderplan zu entnehmen. Danach sind insgesamt rund 50.000 Euro in die Instandsetzung bzw. Neuausstattung der Hallen mit Geräten zu investieren. Baulich sind ebenfalls einzelne Maßnahmen aufgeführt und bekannter Investitionsaufwand für die Folgejahre. Anhand der im letzten Teil des Sportförderplans (Fazit) dazu näher erläuterten Einzelpositionen ist zu sehen, dass in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt knapp 3,4 Mio. Euro investiert wurden in die Unterhaltung von Sportstätten, davon rund 1,8 Mio. Euro alleine in die städt. Bäder. Für 2018 bis 2020 ist ein Investitionsaufwand für Einzelmaßnahmen in Sporthallen und Bäder in Höhe von 581.300 Euro im Haushalt vorgesehen. Zusätzlich ist die Erneuerung des Kunstrasens auf dem Sportplatz Bergrath mit 500.000 Euro im Jahre 2023 zu erwarten und die Erneuerung der Tartanlaufbahn in Dürwiß im Jahre 2019 mit 100.000 Euro.

 

Erfreulich waren die eingegangen Rückmeldungen der Vereine zu bestehenden Angeboten konkret für Senioren und Migranten. Auf die entsprechenden Ausführungen im Plan sei verwiesen.

 

Diese nun vorliegende erste Auflage des Sportförderplans ist als Entwurfsfassung zu betrachten, die noch um die in der Arbeitsgruppe festgelegten weiteren Inhalte und die fehlenden Aussagen zur baulichen Bewertung und Belegung ergänzt werden muss.

 

Vor dem Hintergrund, dass in diesem Jahr mit dem Bau der Mehrzweckhalle auf dem Schulgrundstück der Don Bosco-Schule begonnen wurde, ist davon auszugehen, dass es nach Fertigstellung der Halle Verschiebungen in der Belegung der bisher bestehenden Sporthallen kommt. Bereits im Vorgriff darauf hat die Verwaltung die Schulen befragt, ob die aktuellen Nutzungszeiten den Bedarfen entsprechen oder noch weitere Bedarfe bestehen, die z.T. schon jetzt im Rahmen der freien Kapazitäten und erst recht nach Fertigstellung der Halle an der Don Bosco-Schule gedeckt werden können. Leider lagen bis zur Fertigstellung dieser Verwaltungsvorlage noch nicht von allen Schulen die geforderten Rückmeldungen vor. Etliche Schulen haben rückgemeldet, dass die bisher zur Verfügung stehenden Sporthallenzeiten auskömmlich seien. Einzelne haben jedoch bereits zusätzliche Bedarfe gemeldet. Die Verwaltung wird aufgrund der Ergebnisse bereits zeitnah die noch freien Hallenzeiten, die es z.B. in der Turnhalle der KGS Kinzweiler oder der Turnhalle der GGS Weisweiler gibt, den Schulen mit gemeldeten ungedeckten Bedarfen anbieten.

 

Die neue Mehrzweckhalle an der Don Bosco-Schule wird vormittags komplett von der Don Bosco-Schule genutzt und nachmittags/abends fast ausschließlich von der VHS. Die sich dadurch ergebenden freien Zeiten in den bisher genutzten Hallen stehen dann wieder zur Disposition und führen wieder zu einer Überarbeitungsnotwendigkeit des Sportförderplans. Auch den Vereinen bieten sich dadurch neue Möglichkeiten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Plan um die fehlenden Angaben zur Fertigstellung des IST-Zustandes der vorhandenen Sportangebote in Eschweiler insgesamt zu vervollständigen. Der vervollständigte Sportförderplan wird alsdann dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss sollte über die weitere Vorgehensweise – evt. auch unter Nutzung externen Know-Hows - beraten werden.

 


Im Haushalt sind 10.000 Euro unter Produkt 084210101 „Förderung des Sports“, Sachkonto 52910000 als Haushaltsansatz für 2018 zur Verwendung für die Erstellung eines Sportstättenkonzeptes veranschlagt. Die Mittel stehen noch komplett zur Verfügung. Sie müssen voraussichtlich z.T. für eine Fremdvorgabe zur Bewertung der Sportplätze in Anspruch genommen werden, da diese Leistung nicht zuverlässig in absehbarer Zeit von der Verwaltung erbracht werden kann.

 

Der sich aus dem Sportförderplan ergebende Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand sowie die entsprechenden Investitionen in die Sportstätten und – anlagen sind, soweit noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung 2019 -2021 berücksichtigt, in die Planberatungen 2019 ff. einzubringen.

 


  Die Arbeiten werden von Mitarbeitern der Verwaltung im Rahmen ihrer Arbeitszeit ausgeführt.